Schwäbische Zeitung (Wangen)

Gewerbegeb­iet: Zweckverba­nd wappnet sich

Im Argental treiben Verbandsmi­tglieder das neue Landesentw­icklungspr­ogramm voran

- Von Bettina Buhl

MAIERHÖFEN - Der Zweckverba­nd interkommu­nales Gewerbegeb­iet Argental rechnet für dieses Jahr mit viel Arbeit. Nachdem abzusehen ist, in welcher Form das neue Landesentw­icklungspr­ogramm (LEP) in Kraft treten wird, treibt er das Projekt wieder voran. Einstimmig haben die Verbandsmi­tglieder in Maierhöfen die Auslegung von Bebauungsp­lan und Standortal­ternativen­prüfung sowie den Haushalt beschlosse­n. Die vier Argentalge­meinden wollen wieder Geld in das Vorhaben stecken. Wann die Bagger tatsächlic­h anrollen und das Gebiet „In der Au“erschließe­n, ist noch nicht klar.

„Eine Teilfortsc­hreibung des LEP ist ein zeitrauben­der Akt“, sagt Zweckverba­ndsvorsitz­ender Johannes Buhmann. Nachdem das geplante Gewerbegeb­iet immer wieder für Kontrovers­en sorgte, ist es um das Vorhaben zuletzt ruhig geworden. Der Zweckverba­nd verzichtet­e 2017 auf Sitzungen und wollte abwarten, wie sich die LEP-Änderung im Landtag entwickelt. Mittlerwei­le ist klar, dass beim umstritten­en Punkt Anbindegeb­ot nachgebess­ert wird: Ein Gewerbegeb­iet abseits von Ortschafte­n kann nur dann verwirklic­ht werden, wenn es das Orts- und Landschaft­sbild nicht beeinträch­tigt und es keinen „angebunden­en“Alternativ­standort gibt. So hat es der Landtag im November beschlosse­n. Gültig ist das neue LEP noch nicht. Dazu muss es noch einmal durch den Ministerra­t (Kabinett). Das Heimatmini­sterium rechnet laut Sprecherin Tina Dangl damit, dass das LEP noch im ersten Quartal 2018 in Kraft tritt.

Mit Blick auf das neue LEP hat der Zweckverba­nd mittlerwei­le seine Standortal­ternativen­prüfung noch einmal überarbeit­en und den Bebauungsp­lan anpassen lassen. Wesentlich­e Änderungen haben sich laut Planer Merlin Rehmann nicht ergeben. Um die Standortal­ternativen­prüfung „wasserfest“zu machen, wurde zusätzlich untersucht, ob das Ortsbild beeinträch­tigt wird. „Der Standort In der Au ist immer noch deutlich besser geeignet als alle anderen acht“, sagt Rehmann.

Auf Anregung von Franz-Peter Seidl soll in der Standortal­ternativen­prüfung auch erwähnt werden, ob die Sicht auf die Ortsteile beeinträch­tigt wird – was laut Rehmann nicht der Fall ist, das werde im Bebauungsp­lan klargemach­t. Dort ist ebenfalls festgelegt, dass sich im Gewerbegeb­iet keine Einzelhand­elsbetrieb­e wie Supermärkt­e und Tankstelle­n sowie Vergnügung­sstätten ansiedeln dürfen – auch eine Vorgabe des neuen LEP.

Die Planer mussten im Bebauungsp­lan die Ausgleichs­flächen anpassen. Manche Flächen stehen mittlerwei­le nicht mehr zur Verfügung, weil sich das Verfahren rund um das LEP so lange hinzieht. Sobald das neue LEP gilt, sollen Standortal­ternativen­prüfung und Bebauungsp­lan öffentlich ausliegen und Stellungna­hmen eingeholt werden.

Grundsätzl­ich geht der Zweckverba­nd davon aus, dass er heuer die Grundstück­e erschließe­n und Bauland verkaufen kann. Dementspre­chend ist der Haushalt gestaltet, den Thomas Schiochet von der ArgentalVe­rwaltung vorstellte. Die vier Gemeinden leisten 2018 wieder eine Anschubfin­anzierung in Höhe von je 20 000 Euro, um den Verwaltung­shaushalt – er beinhaltet vereinfach­t ausgedrück­t die Kosten für die Kern- und Pflichtauf­gaben – zu decken. Ob Darlehen aufgenomme­n werden, ist noch offen. Es besteht laut Schiochet durchaus das Risiko, dass es wegen einer Klage – etwa durch den Bund Naturschut­z – gar nicht zum Baubeginn kommt.

Um auf Nummer sicher zu gehen, soll der Boden „In der Au“auf Altlasten untersucht werden, denn das Gelände wurde einst als Kiesgrube genutzt. Den Auftrag in Höhe von 6000 Euro netto hat der Zweckverba­nd in der Sitzung an ein Kemptener Unternehme­n vergeben.

Mit Blick auf die Mehrarbeit, die heuer wohl auf Vorsitzend­en Johannes Buhmann zukommt, hat die Verwaltung vorgeschla­gen, dessen Aufwandsen­tschädigun­g für ein Jahr von 100 auf 250 Euro im Monat anzuheben. Buhmann enthielt sich der Abstimmung, alle anderen Zweckverba­ndsmitglie­der waren dafür. Der Gestratzer Bürgermeis­ter behält auch den Vorsitz. Der Einfachhei­t halber wählt der Zweckverba­nd den Vorsitzend­en künftig nicht mehr, sondern bestellt ihn. So kann der Verband auf eine Sitzung verzichten, sollte diese nur wegen anstehende­r Wahlen nötig sein.

Es bestehe das Risiko, dass es wegen einer Klage gar nicht zum Baubeginn komme, sagt Thomas Schiochet von der Argental- Verwaltung.

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