Gewerbegebiet: Zweckverband wappnet sich
Im Argental treiben Verbandsmitglieder das neue Landesentwicklungsprogramm voran
MAIERHÖFEN - Der Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Argental rechnet für dieses Jahr mit viel Arbeit. Nachdem abzusehen ist, in welcher Form das neue Landesentwicklungsprogramm (LEP) in Kraft treten wird, treibt er das Projekt wieder voran. Einstimmig haben die Verbandsmitglieder in Maierhöfen die Auslegung von Bebauungsplan und Standortalternativenprüfung sowie den Haushalt beschlossen. Die vier Argentalgemeinden wollen wieder Geld in das Vorhaben stecken. Wann die Bagger tatsächlich anrollen und das Gebiet „In der Au“erschließen, ist noch nicht klar.
„Eine Teilfortschreibung des LEP ist ein zeitraubender Akt“, sagt Zweckverbandsvorsitzender Johannes Buhmann. Nachdem das geplante Gewerbegebiet immer wieder für Kontroversen sorgte, ist es um das Vorhaben zuletzt ruhig geworden. Der Zweckverband verzichtete 2017 auf Sitzungen und wollte abwarten, wie sich die LEP-Änderung im Landtag entwickelt. Mittlerweile ist klar, dass beim umstrittenen Punkt Anbindegebot nachgebessert wird: Ein Gewerbegebiet abseits von Ortschaften kann nur dann verwirklicht werden, wenn es das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt und es keinen „angebundenen“Alternativstandort gibt. So hat es der Landtag im November beschlossen. Gültig ist das neue LEP noch nicht. Dazu muss es noch einmal durch den Ministerrat (Kabinett). Das Heimatministerium rechnet laut Sprecherin Tina Dangl damit, dass das LEP noch im ersten Quartal 2018 in Kraft tritt.
Mit Blick auf das neue LEP hat der Zweckverband mittlerweile seine Standortalternativenprüfung noch einmal überarbeiten und den Bebauungsplan anpassen lassen. Wesentliche Änderungen haben sich laut Planer Merlin Rehmann nicht ergeben. Um die Standortalternativenprüfung „wasserfest“zu machen, wurde zusätzlich untersucht, ob das Ortsbild beeinträchtigt wird. „Der Standort In der Au ist immer noch deutlich besser geeignet als alle anderen acht“, sagt Rehmann.
Auf Anregung von Franz-Peter Seidl soll in der Standortalternativenprüfung auch erwähnt werden, ob die Sicht auf die Ortsteile beeinträchtigt wird – was laut Rehmann nicht der Fall ist, das werde im Bebauungsplan klargemacht. Dort ist ebenfalls festgelegt, dass sich im Gewerbegebiet keine Einzelhandelsbetriebe wie Supermärkte und Tankstellen sowie Vergnügungsstätten ansiedeln dürfen – auch eine Vorgabe des neuen LEP.
Die Planer mussten im Bebauungsplan die Ausgleichsflächen anpassen. Manche Flächen stehen mittlerweile nicht mehr zur Verfügung, weil sich das Verfahren rund um das LEP so lange hinzieht. Sobald das neue LEP gilt, sollen Standortalternativenprüfung und Bebauungsplan öffentlich ausliegen und Stellungnahmen eingeholt werden.
Grundsätzlich geht der Zweckverband davon aus, dass er heuer die Grundstücke erschließen und Bauland verkaufen kann. Dementsprechend ist der Haushalt gestaltet, den Thomas Schiochet von der ArgentalVerwaltung vorstellte. Die vier Gemeinden leisten 2018 wieder eine Anschubfinanzierung in Höhe von je 20 000 Euro, um den Verwaltungshaushalt – er beinhaltet vereinfacht ausgedrückt die Kosten für die Kern- und Pflichtaufgaben – zu decken. Ob Darlehen aufgenommen werden, ist noch offen. Es besteht laut Schiochet durchaus das Risiko, dass es wegen einer Klage – etwa durch den Bund Naturschutz – gar nicht zum Baubeginn kommt.
Um auf Nummer sicher zu gehen, soll der Boden „In der Au“auf Altlasten untersucht werden, denn das Gelände wurde einst als Kiesgrube genutzt. Den Auftrag in Höhe von 6000 Euro netto hat der Zweckverband in der Sitzung an ein Kemptener Unternehmen vergeben.
Mit Blick auf die Mehrarbeit, die heuer wohl auf Vorsitzenden Johannes Buhmann zukommt, hat die Verwaltung vorgeschlagen, dessen Aufwandsentschädigung für ein Jahr von 100 auf 250 Euro im Monat anzuheben. Buhmann enthielt sich der Abstimmung, alle anderen Zweckverbandsmitglieder waren dafür. Der Gestratzer Bürgermeister behält auch den Vorsitz. Der Einfachheit halber wählt der Zweckverband den Vorsitzenden künftig nicht mehr, sondern bestellt ihn. So kann der Verband auf eine Sitzung verzichten, sollte diese nur wegen anstehender Wahlen nötig sein.
Es bestehe das Risiko, dass es wegen einer Klage gar nicht zum Baubeginn komme, sagt Thomas Schiochet von der Argental- Verwaltung.