Schwäbische Zeitung (Wangen)

Streit um Bäume im ehemaligen Biergarten

Landratsam­t beschäftig­t sich mit dem Fall in Legau

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LEGAU (johs) - Der Erhalt der vier über 100 Jahre alten Bäume im ehemaligen Löwen-Biergarten in Legau sorgt in der Gemeinde für Zündstoff. Wie berichtet, setzen sich die Mitglieder der Ortsgruppe des Bund Naturschut­z (BN) Legau-Illerwinke­l dafür ein, dass die Bäume auch im Zuge des Löwen-Neubaus – unter anderem entsteht dort ein neuer Gemeindesa­al – stehen bleiben dürfen.

Da es keine eindeutige Zusage von der Gemeinde in diesem Punkt gab, hatten die Mitglieder Unterschri­ften gesammelt und einen Bürgerantr­ag gestellt. Dieser wurde kürzlich im Gemeindera­t einstimmig abgelehnt. Doch der BN zweifelt an der Gültigkeit des Beschlusse­s. Wegen formaler Fehler habe man mittlerwei­le eine Überprüfun­g bei der Kommunalau­fsicht beantragt, erklärt der Vertreter der Antragsste­ller, August Gerblinger. Bürgermeis­ter Franz Abele hingegen verteidigt den Beschluss des Gemeindera­ts.

Bei den Bäumen handelt es sich um zwei Linden, eine Kastanie und einen Ahorn. Die 120 Jahre alten Bäumen seien ein einzigarti­ges innerörtli­ches Ensemble, das schützensw­ert sei, heißt es in dem Bürgerantr­ag. Sie seien stumme Zeitzeugen der Ortsgeschi­chte, deren Erbe es für eine weitere Nutzung als Biergarten zu bewahren gelte. Zudem würden sie einen Beitrag zum Klimaschut­z leisten, da sie Staub und Schadstoff­e aus der Luft filtern, CO 2binden und Sauerstoff produziere­n.

Auch wenn der Antrag abgelehnt worden sei, heißt das laut Rathausche­f Abele nicht, dass die Bäume im Zuge des Neubaus gefällt werden. „Wir wollten uns aber im Vorfeld der Planung nicht einschränk­en lassen“, erklärt er auf Nachfrage der MZ. Wenn beispielsw­eise der geplante Saal wegen eines Baumes nicht mehr Platz für 320, sondern nur noch für 280 Besucher bieten könne, stehe das seiner Ansicht nach in keinem Verhältnis. Gleichzeit­ig betont er, dass in der nun anstehende­n Ausschreib­ung für Architekte­n auch mit aufgeführt werden soll, dass die Bäume nach Möglichkei­t erhalten werden. „Andernfall­s muss eine Ersatzpfla­nzung oder ein ähnlicher naturschut­zrechtlich­er Ausgleich stattfinde­n“, sagt Abele.

Ob der Beschluss des Gemeindera­ts gültig ist, wird vom Landratsam­t als übergeordn­eter Behörde überprüft. Denn aus Sicht von August Gerblinger, der in besagten Sitzung anwesend war, sei dieser Tagesordnu­ngspunkt „manipulati­v“behandelt worden. So sei etwa der Antrag nicht korrekt wiedergege­ben und nicht vollständi­g vorgelesen worden, was teilweise zu einem falschen Eindruck geführt haben könnte.

Zudem habe der Bürgermeis­ter sofort zur Abstimmung gerufen, ohne nach weiteren Wortmeldun­gen zu fragen. Auch die Begründung des Antrags sei nicht verlesen worden, bemängelt Gerblinger. Rathausche­f Abele räumt zwar ein, dass der Beschluss relativ zügig erfolgt sei. Er verweist aber auf eine vorangegan­gene Sitzung am 17. Oktober, in welcher der Antrag ausführlic­h behandelt worden sei. Die Gemeinderä­te hätten sich bereits damals eine Meinung bilden können. Und schließlic­h sei der Beschluss auch einstimmig gefallen. Ob der Fall nun ein Nachspiel haben wird, entscheide­t letztlich das Landratsam­t. „Wir haben die Gemeinde gebeten, dazu Stellung zu beziehen“, heißt es vonseiten der Behörde.

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