Streit um Bäume im ehemaligen Biergarten
Landratsamt beschäftigt sich mit dem Fall in Legau
LEGAU (johs) - Der Erhalt der vier über 100 Jahre alten Bäume im ehemaligen Löwen-Biergarten in Legau sorgt in der Gemeinde für Zündstoff. Wie berichtet, setzen sich die Mitglieder der Ortsgruppe des Bund Naturschutz (BN) Legau-Illerwinkel dafür ein, dass die Bäume auch im Zuge des Löwen-Neubaus – unter anderem entsteht dort ein neuer Gemeindesaal – stehen bleiben dürfen.
Da es keine eindeutige Zusage von der Gemeinde in diesem Punkt gab, hatten die Mitglieder Unterschriften gesammelt und einen Bürgerantrag gestellt. Dieser wurde kürzlich im Gemeinderat einstimmig abgelehnt. Doch der BN zweifelt an der Gültigkeit des Beschlusses. Wegen formaler Fehler habe man mittlerweile eine Überprüfung bei der Kommunalaufsicht beantragt, erklärt der Vertreter der Antragssteller, August Gerblinger. Bürgermeister Franz Abele hingegen verteidigt den Beschluss des Gemeinderats.
Bei den Bäumen handelt es sich um zwei Linden, eine Kastanie und einen Ahorn. Die 120 Jahre alten Bäumen seien ein einzigartiges innerörtliches Ensemble, das schützenswert sei, heißt es in dem Bürgerantrag. Sie seien stumme Zeitzeugen der Ortsgeschichte, deren Erbe es für eine weitere Nutzung als Biergarten zu bewahren gelte. Zudem würden sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, da sie Staub und Schadstoffe aus der Luft filtern, CO 2binden und Sauerstoff produzieren.
Auch wenn der Antrag abgelehnt worden sei, heißt das laut Rathauschef Abele nicht, dass die Bäume im Zuge des Neubaus gefällt werden. „Wir wollten uns aber im Vorfeld der Planung nicht einschränken lassen“, erklärt er auf Nachfrage der MZ. Wenn beispielsweise der geplante Saal wegen eines Baumes nicht mehr Platz für 320, sondern nur noch für 280 Besucher bieten könne, stehe das seiner Ansicht nach in keinem Verhältnis. Gleichzeitig betont er, dass in der nun anstehenden Ausschreibung für Architekten auch mit aufgeführt werden soll, dass die Bäume nach Möglichkeit erhalten werden. „Andernfalls muss eine Ersatzpflanzung oder ein ähnlicher naturschutzrechtlicher Ausgleich stattfinden“, sagt Abele.
Ob der Beschluss des Gemeinderats gültig ist, wird vom Landratsamt als übergeordneter Behörde überprüft. Denn aus Sicht von August Gerblinger, der in besagten Sitzung anwesend war, sei dieser Tagesordnungspunkt „manipulativ“behandelt worden. So sei etwa der Antrag nicht korrekt wiedergegeben und nicht vollständig vorgelesen worden, was teilweise zu einem falschen Eindruck geführt haben könnte.
Zudem habe der Bürgermeister sofort zur Abstimmung gerufen, ohne nach weiteren Wortmeldungen zu fragen. Auch die Begründung des Antrags sei nicht verlesen worden, bemängelt Gerblinger. Rathauschef Abele räumt zwar ein, dass der Beschluss relativ zügig erfolgt sei. Er verweist aber auf eine vorangegangene Sitzung am 17. Oktober, in welcher der Antrag ausführlich behandelt worden sei. Die Gemeinderäte hätten sich bereits damals eine Meinung bilden können. Und schließlich sei der Beschluss auch einstimmig gefallen. Ob der Fall nun ein Nachspiel haben wird, entscheidet letztlich das Landratsamt. „Wir haben die Gemeinde gebeten, dazu Stellung zu beziehen“, heißt es vonseiten der Behörde.