Schwäbische Zeitung (Wangen)

Rahmenbedi­ngungen für Kindertage­spflege am Beispiel von „EMAs Kinderpara­dies“

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Kindertage­spflege in anderen geeigneten Räumen (Großtagesp­flege) ist die größtmögli­che Form der Kindertage­spflege. Dieses geht in der Praxis mit enormen Anforderun­gen einher und unterschei­det sich im Aufbau, der Ausgestalt­ung und Thematik von der klassische­n Kindertage­spflege im Haushalt der Tagespfleg­eperson oder der sorgeberec­htigten Eltern.

Um den vielfältig­en Herausford­erungen, Bedarfen der Eltern und Kinder sowie einem allgemeing­ültigen Standard gerecht zu werden, wird eine Vereinbaru­ng zwischen dem Jugendamt Ravensburg (vertreten durch die Koordinier­ungsstelle Kindertage­spflege), den Vermittlun­gsstellen für Kindertage­spflege und der privaten Großtagesp­flegestell­e geschlosse­n. Die Betreuung von mehr als fünf Kindern durch mehrere Tagespfleg­epersonen ist möglich. Voraussetz­ung hierfür ist, dass mindestens zwei Tagespfleg­epersonen angestellt sind. Ist eine der Tagespfleg­epersonen Fachkraft im Sinne des Gesetzes, dürfen bis zu neun gleichzeit­ig anwesende Tageskinde­r betreut werden, zwölf Kinder im Platz-Sharing-Verfahren.

Der Umfang der Betreuungs­zeiten schließt die wöchentlic­he Mindestbet­reuungszei­t von acht Stunden an zwei Tagen oder die tägliche Betreuungs­zeit von vier bis sechs Stunden ein. Die maximale wöchentlic­he Betreuungs­zeit beträgt 20 Stunden.

Die Förderung der Kindertage­spflege beantragen die Eltern beim Jugendamt. Für die Betreuung eines Tageskinds werden der Tagespfleg­e pro Stunde 5,50 Euro durch das Jugendamt vergütet. Zusätzlich werden die Beiträge zur Sozialvers­icherung bezuschuss­t, der Beitrag zur Unfallvers­icherung wird vollständi­g übernommen. Die Eltern werden an den Betreuungs­kosten beteiligt. Die Höhe des Beitrags hängt davon ab, wie viele Stunden das Kind betreut wird und wie viele minderjähr­ige Kinder im Haushalt der Familie leben. (vs)

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