Rahmenbedingungen für Kindertagespflege am Beispiel von „EMAs Kinderparadies“
Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (Großtagespflege) ist die größtmögliche Form der Kindertagespflege. Dieses geht in der Praxis mit enormen Anforderungen einher und unterscheidet sich im Aufbau, der Ausgestaltung und Thematik von der klassischen Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson oder der sorgeberechtigten Eltern.
Um den vielfältigen Herausforderungen, Bedarfen der Eltern und Kinder sowie einem allgemeingültigen Standard gerecht zu werden, wird eine Vereinbarung zwischen dem Jugendamt Ravensburg (vertreten durch die Koordinierungsstelle Kindertagespflege), den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege und der privaten Großtagespflegestelle geschlossen. Die Betreuung von mehr als fünf Kindern durch mehrere Tagespflegepersonen ist möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens zwei Tagespflegepersonen angestellt sind. Ist eine der Tagespflegepersonen Fachkraft im Sinne des Gesetzes, dürfen bis zu neun gleichzeitig anwesende Tageskinder betreut werden, zwölf Kinder im Platz-Sharing-Verfahren.
Der Umfang der Betreuungszeiten schließt die wöchentliche Mindestbetreuungszeit von acht Stunden an zwei Tagen oder die tägliche Betreuungszeit von vier bis sechs Stunden ein. Die maximale wöchentliche Betreuungszeit beträgt 20 Stunden.
Die Förderung der Kindertagespflege beantragen die Eltern beim Jugendamt. Für die Betreuung eines Tageskinds werden der Tagespflege pro Stunde 5,50 Euro durch das Jugendamt vergütet. Zusätzlich werden die Beiträge zur Sozialversicherung bezuschusst, der Beitrag zur Unfallversicherung wird vollständig übernommen. Die Eltern werden an den Betreuungskosten beteiligt. Die Höhe des Beitrags hängt davon ab, wie viele Stunden das Kind betreut wird und wie viele minderjährige Kinder im Haushalt der Familie leben. (vs)