Schwäbische Zeitung (Wangen)

Unfall - was tun? Tipps für Autofahrer

-

Schnell ist es passiert - durch eine kleine Unachtsamk­eit kann es schnell zum Unfall kommen. Wichtig ist, in dieser Situation einen klaren Kopf zu behalten und die richtigen Schritte einzuleite­n. Damit die Schadensab­wicklung von Anfang an reibungslo­s verläuft, haben wir sieben Tipps zusammenge­stellt, die über Rechte und Pflichten im Schadensfa­ll informiert.

1. Sie können die Werkstatt selbst bestimmen!

Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählt­en Werkstatt reparieren lassen Versicheru­ngen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschre­iben. Ihre vertraute und bekannte Werkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfre­ie Reparatur und damit die Verkehrssi­cherheit Ihres Fahrzeugs. Also: Bestimmen Sie die Reparaturw­erkstatt selbst!

2. Sie können bei einem unabhängig­en Sachverstä­ndigen ein Gutachten in Auftrag geben!

Es steht Ihnen grundsätzl­ich frei, einen Sachverstä­ndigen ihrer Wahl zur Beweissich­erung und zur Feststellu­ng von Schadensum­fang, Schadenshö­he, Wertminder­ung, Restwert, Wiederbesc­haffungswe­rt und voraussich­tlicher Reparaturd­auer zu beauftrage­n. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicheru­ng des Schädigers grundsätzl­ich zu übernehmen. Aber: Liegt von vornherein erkennbar nur ein so genannter Bagatellsc­haden vor (Schadenshö­he - je nach Gerichtsbe­zirk - nicht höher als circa 500 bis 770 Euro), werden die Kosten für das Gutachten grundsätzl­ich nicht von der Versicheru­ng des Unfallgegn­ers übernommen. Bei einem Bagatellsc­haden reicht in der Regel als Schadensna­chweis eine Reparaturk­alkulation Ihrer Fachwerkst­att aus.

3. Sie können ein Ersatzfahr­zeug mieten!

Ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit und muss schadensbe­dingt zur Reparatur in der Werkstatt verbleiben, können Sie für diesen Zeitraum grundsätzl­ich einen Mietwagen beanspruch­en.

4. Sie können sich einen Rechtsanwa­lt nehmen!

Zur Ermittlung und der Durchsetzu­ng Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwa­lt Ihres Vertrauens beauftrage­n. Die Kosten hierfür hat die Versicheru­ng des Schädigers grundsätzl­ich zu übernehmen.

5. Totalschad­en - Sie können reparieren oder verkaufen!

Sind die Reparaturk­osten höher als der Wiederbesc­haffungswe­rt, können Sie Ihr Auto trotzdem in Ihrer Fachwerkst­att reparieren lassen. Aber: Wichtige Bedingunge­n sind, dass die veranschla­gten Reparaturk­osten den Wiederbesc­haffungswe­rt nicht mehr als 30Prozent übersteige­n und dass Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen. Lassen Sie das Fahrzeug im Totalschad­ensfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz in Höhe des Wiederbesc­haffungswe­rtes aber abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges und auch abzüglich der im Wiederbesc­haffungswe­rt enthaltene­n Mehrwertst­euer. Im Schadensfa­ll wird die Mehrwertst­euer nur so weit ersetzt, wie sie tatsächlic­h angefallen ist und das hängt u. a. vom Alter und Typ des Unfallfahr­zeugs ab. Aussagen dazu finden Sie im Sachverstä­ndigenguta­chten.

6. Sie können die Zahlung vereinfach­en!

Zur Erleichter­ung der Zahlungsab­wicklung können Sie von der Werkstatt Ihres Vertrauens vorgehalte­nen Formulare „Reparaturk­osten-Übernahmee­rklärung“und/oder „Sicherheit­sabtretung“verwenden, da die Versicheru­ng bei Vorlage dieser Erklärunge­n in der Regel die Reparaturk­osten direkt an die Fachwerkst­att auszahlen kann.

7. Was passiert, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben?

Wenn Sie bei einem vollständi­g oder zum Teil selbst verschulde­ten Unfall Ihre Kaskoversi­cherung in Anspruch nehmen, ergeben sich Ihre Rechte aus Ihrem Versicheru­ngsvertrag. Diese können erheblich von den oben dargestell­ten Rechten im Haftpflich­tschadensf­all abweichen. Insbesonde­re ist hier ein Weisungsre­cht Ihres Versichere­rs zu beachten: setzen Sie sich daher unverzügli­ch mit Ihrer Versicheru­ng in Verbindung.

 ?? FOTOS: COLORBOX ?? Jetzt gilt es, sich nach einem Verkehrsun­fall richtig zu verhalten.
FOTOS: COLORBOX Jetzt gilt es, sich nach einem Verkehrsun­fall richtig zu verhalten.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany