Straßenbau sorgt für Sorgenfalten
Unklare Situation bei Anliegerbeiträgen in Memmingen – Endausbau wird weiter forciert
MEMMINGEN - Mit einem kitzligen Thema haben sich die Mitglieder des Memminger Bausenats in ihrer jüngsten Sitzung befasst: Es ging um die Beteiligung von Bürgern beim Straßenbau. Nach der Ankündigung der CSU, die umstrittenen Ausbaubeiträge für Grundstückseigentümer abzuschaffen, hat sich die Stadt laut Kämmerer Jürgen Hindemit dazu entschlossen, vorerst keine Bescheide mehr an Bürger zu schicken. Zudem sollen heuer keine neuen Bauprojekte begonnen werden, bei denen Ausbaubeiträge fällig wären.
Das bedeutet aber nicht, dass in diesem Jahr überhaupt keine Anlieger zur Kasse gebeten werden. Denn an den Kosten für einen erstmaligen Endausbau einer Straße werden Anlieger weiterhin mit 90 Prozent beteiligt (siehe Infokasten ).
Wie Tiefbauamtsleiter Gernot Winkler den Stadträten erläuterte, sollen heuer 2,96 Millionen Euro in den Straßenbau fließen. Neben zwei neuen Erschließungen sind acht Endausbau-Projekte mit Kostenbeteiligung der Anlieger geplant. Dies betrifft auch Straßen, die schon seit Jahrzehnten existieren. Im einzelnen geht es um folgende Straßen und Wege: Unterer Prielweg (Baukosten: 280 000 Euro), Bauernjörgweg (280 000), Peutingerweg (430 000), Aumühlweg Ost (300 000), Husarenstraße (90 000), Bergwangweg (150 000), Schererstraße (50 000) und Silcherweg (220 000). Darüber hinaus will die Stadt heuer 940 000 Euro für Kanalbauten ausgeben. Dazu gehören das Baugebiet Schulstraße (500 000 Euro), die Verbindungsspange Teramostraße-Oberer Buxheimer Weg (210 000 Euro), der Peutingerweg (180 000) und die Zangmeisterstraße (50 000).
Im Hinblick auf die unklare Situation bei den Ausbaubeiträgen sagte Kämmerer Hindemit, dass die Stadt für nicht endgültig abgerechnete Baumaßnahmen theoretisch noch Erschließungsbeiträge mehr verlangen darf. Gleichzeitig dürfen Städte und Gemeinden nicht freiwillig auf diese Einnahmen verzichten. Vielmehr sind sie per Gesetz dazu verpflichtet, Einnahmeverluste zu vermeiden. Folglich müssen die betreffenden Straßen bis 1. April 2021 ausgebaut und mit den Anliegern abgerechnet sein. Ausbaubeitrag: Wird nach dem erstmaligen Endausbau an einer Straße etwas repariert oder verändert (neue Parkplätze oder Gehwege), sollen Kommunen die Anlieger gemäß einer Ausbaubeitrags- 8,6 Millionen Euro von Anliegern bekommen würde. Falls die Staatsregierung die Anliegerbeteiligung rückwirkend abschafft, hofft der Kämmerer darauf, dass vom Land entsprechende Ausgleichszahlungen fließen. Gleichzeitig unterstrich er aber: „Ich mache mir große Sorgen, dass Straßensanierungen künftig nur noch begrenzt möglich sind.“Ähnlich äußerten sich Stadträte. satzung zur Kasse bitten. Der Anwohneranteil schwankt hier je nach Art der Straßen (zum Beispiel: Haupt-, Neben- oder Anliegerstraße) zwischen 15 und 80 Prozent der Kosten. Mittlerweile haben die Freien Wähler in Bayern ein Volksbegehren zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung gestartet. Zudem kündigte die CSU an, die umstrittenen Ausbaubeiträge für Grundstückseigentümer abzuschaffen. Wann in dieser Angelegenheit eine Entscheidung fällt, ist noch offen. Experten rechnen mit einer gesetzlichen Neuregelung binnen zwei Monaten. (vog)