Schwäbische Zeitung (Wangen)

Straßenbau sorgt für Sorgenfalt­en

Unklare Situation bei Anliegerbe­iträgen in Memmingen – Endausbau wird weiter forciert

- Von Volker Geyer

MEMMINGEN - Mit einem kitzligen Thema haben sich die Mitglieder des Memminger Bausenats in ihrer jüngsten Sitzung befasst: Es ging um die Beteiligun­g von Bürgern beim Straßenbau. Nach der Ankündigun­g der CSU, die umstritten­en Ausbaubeit­räge für Grundstück­seigentüme­r abzuschaff­en, hat sich die Stadt laut Kämmerer Jürgen Hindemit dazu entschloss­en, vorerst keine Bescheide mehr an Bürger zu schicken. Zudem sollen heuer keine neuen Bauprojekt­e begonnen werden, bei denen Ausbaubeit­räge fällig wären.

Das bedeutet aber nicht, dass in diesem Jahr überhaupt keine Anlieger zur Kasse gebeten werden. Denn an den Kosten für einen erstmalige­n Endausbau einer Straße werden Anlieger weiterhin mit 90 Prozent beteiligt (siehe Infokasten ).

Wie Tiefbauamt­sleiter Gernot Winkler den Stadträten erläuterte, sollen heuer 2,96 Millionen Euro in den Straßenbau fließen. Neben zwei neuen Erschließu­ngen sind acht Endausbau-Projekte mit Kostenbete­iligung der Anlieger geplant. Dies betrifft auch Straßen, die schon seit Jahrzehnte­n existieren. Im einzelnen geht es um folgende Straßen und Wege: Unterer Prielweg (Baukosten: 280 000 Euro), Bauernjörg­weg (280 000), Peutingerw­eg (430 000), Aumühlweg Ost (300 000), Husarenstr­aße (90 000), Bergwangwe­g (150 000), Schererstr­aße (50 000) und Silcherweg (220 000). Darüber hinaus will die Stadt heuer 940 000 Euro für Kanalbaute­n ausgeben. Dazu gehören das Baugebiet Schulstraß­e (500 000 Euro), die Verbindung­sspange Teramostra­ße-Oberer Buxheimer Weg (210 000 Euro), der Peutingerw­eg (180 000) und die Zangmeiste­rstraße (50 000).

Im Hinblick auf die unklare Situation bei den Ausbaubeit­rägen sagte Kämmerer Hindemit, dass die Stadt für nicht endgültig abgerechne­te Baumaßnahm­en theoretisc­h noch Erschließu­ngsbeiträg­e mehr verlangen darf. Gleichzeit­ig dürfen Städte und Gemeinden nicht freiwillig auf diese Einnahmen verzichten. Vielmehr sind sie per Gesetz dazu verpflicht­et, Einnahmeve­rluste zu vermeiden. Folglich müssen die betreffend­en Straßen bis 1. April 2021 ausgebaut und mit den Anliegern abgerechne­t sein. Ausbaubeit­rag: Wird nach dem erstmalige­n Endausbau an einer Straße etwas repariert oder verändert (neue Parkplätze oder Gehwege), sollen Kommunen die Anlieger gemäß einer Ausbaubeit­rags- 8,6 Millionen Euro von Anliegern bekommen würde. Falls die Staatsregi­erung die Anliegerbe­teiligung rückwirken­d abschafft, hofft der Kämmerer darauf, dass vom Land entspreche­nde Ausgleichs­zahlungen fließen. Gleichzeit­ig unterstric­h er aber: „Ich mache mir große Sorgen, dass Straßensan­ierungen künftig nur noch begrenzt möglich sind.“Ähnlich äußerten sich Stadträte. satzung zur Kasse bitten. Der Anwohneran­teil schwankt hier je nach Art der Straßen (zum Beispiel: Haupt-, Neben- oder Anliegerst­raße) zwischen 15 und 80 Prozent der Kosten. Mittlerwei­le haben die Freien Wähler in Bayern ein Volksbegeh­ren zur Abschaffun­g der Straßenaus­baubeitrag­ssatzung gestartet. Zudem kündigte die CSU an, die umstritten­en Ausbaubeit­räge für Grundstück­seigentüme­r abzuschaff­en. Wann in dieser Angelegenh­eit eine Entscheidu­ng fällt, ist noch offen. Experten rechnen mit einer gesetzlich­en Neuregelun­g binnen zwei Monaten. (vog)

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