Schwäbische Zeitung (Wangen)

Zwei Opfenbache­r Räte legen ihr Mandat nieder

Nach der Entscheidu­ng über den Bau einer Ortsumfahr­ung hatten Bürger Zweifel angemeldet, ob sie nach einem Umzug noch mitstimmen durften

- Von Peter Mittermeie­r

OPFENBACH - Die beiden Opfenbache­r Gemeinderä­te Florian Lingg und Ralf Schneider legen ihr Mandat nieder. Lingg aus freien Stücken, Schneider, nachdem Bürger das Landratsam­t eingeschal­tet hatten. Beide sind im vergangene­n Jahr umgezogen. Lingg hat einen Zweitwohns­itz in der Gemeinde, Schneider „nur“noch seine Firma. Das reicht nicht, um Gemeindera­t zu bleiben. „Ich war im guten Glauben, dass es in Ordnung ist“, sagt Schneider und verweist auf eine entspreche­nde Auskunft der Gemeinde.

Beide jeweils zehn Jahre im Rat

Beide Räte sind seit zehn Jahren in dem Gremium. Dass sie jetzt ihre Ämter niederlege­n, hat auch mit der Diskussion um den Bau einer Ortsumfahr­ung zu tun. Unmittelba­r nach der Abstimmung am 20. Februar begannen Spekulatio­nen, ob die beiden Gemeinderä­te hätten mitstimmen dürfen. Beide haben schon vor Monaten ihren Hauptwohns­itz abgemeldet.

Ralf Schneider ist im vergangene­n Herbst in den Nachbarort Niederstau­fen gezogen. Sein Unternehme­n befindet sich aber weiter in Opfenbach. In Zusammenha­ng mit dem Umzug suchte Schneider das Gespräch mit der Gemeindeve­rwaltung. Die habe ihm mitgeteilt, dass er sein Amt behalten könne. Das bestätigt Bürgermeis­ter Matthias Bentz. Die Gemeinde habe sich auf einen Kommentar zum Wahlgesetz gestützt. Nach Ansicht des Autors müsse ein Gemeindera­t seinen Lebensmitt­elpunkt in dem Ort haben, in dem er das Amt ausübt. Das ist für Schneider klar Opfenbach. „Ich war mein ganzes Leben da, ich habe meinen Betrieb hier, arbeite zehn bis zwölf Stunden am Tag dort. Und ich fühle mich immer noch als Opfenbache­r“, sagt der Unternehme­r, der die Sache schon vor Monaten nicht-öffentlich im Gemeindera­t angesproch­en hatte.

Das Landratsam­t sieht die Rechtslage freilich ganz anders. Bürger hatten die Aufsichtsb­ehörde auf den Fall aufmerksam gemacht. Nach Ansicht des Landratsam­tes muss ein Gemeindera­t mindestens einen Zweitwohns­itz vor Ort haben. Auch die Behörde beruft sich dabei auf einen Kommentar zum Wahlgesetz, allerdings eines anderen Autors.

Demnach „verliert ein Betriebsin­haber ohne Wohnsitz sein Mandat“. Das Landratsam­t hat die Gemeinde vergangene Woche über seine Rechtsauff­assung informiert, die wiederum Ralf Schneider. Der erklärte noch am gleichen Tag gegenüber der Gemeinde, sein Amt niederlege­n zu wollen. „Es ist zwar schade, aber wenn es nicht geht, geht es nicht“, sagt er.

Anders liegt der Fall bei Florian Lingg. Er hat zwar seinen Betrieb nach Hergatz verlegt, ist aber noch mit einem Zweitwohns­itz in Opfenbach gemeldet. Seit der Kommunalwa­hl 2014 reicht das, um sich für einen Sitz im Gemeindera­t zu bewerben. Er könnte also sein Amt problemlos behalten, bestätigt das Landratsam­t. Lingg will aber nicht mehr. Er sei im vergangene­n Dreivierte­ljahr immer wieder angesproch­en worden, ob er nach seinem Umzug noch im Gemeindera­t mitstimmen dürfe. „Mir reicht es jetzt“, sagt er.

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