Zwei Opfenbacher Räte legen ihr Mandat nieder
Nach der Entscheidung über den Bau einer Ortsumfahrung hatten Bürger Zweifel angemeldet, ob sie nach einem Umzug noch mitstimmen durften
OPFENBACH - Die beiden Opfenbacher Gemeinderäte Florian Lingg und Ralf Schneider legen ihr Mandat nieder. Lingg aus freien Stücken, Schneider, nachdem Bürger das Landratsamt eingeschaltet hatten. Beide sind im vergangenen Jahr umgezogen. Lingg hat einen Zweitwohnsitz in der Gemeinde, Schneider „nur“noch seine Firma. Das reicht nicht, um Gemeinderat zu bleiben. „Ich war im guten Glauben, dass es in Ordnung ist“, sagt Schneider und verweist auf eine entsprechende Auskunft der Gemeinde.
Beide jeweils zehn Jahre im Rat
Beide Räte sind seit zehn Jahren in dem Gremium. Dass sie jetzt ihre Ämter niederlegen, hat auch mit der Diskussion um den Bau einer Ortsumfahrung zu tun. Unmittelbar nach der Abstimmung am 20. Februar begannen Spekulationen, ob die beiden Gemeinderäte hätten mitstimmen dürfen. Beide haben schon vor Monaten ihren Hauptwohnsitz abgemeldet.
Ralf Schneider ist im vergangenen Herbst in den Nachbarort Niederstaufen gezogen. Sein Unternehmen befindet sich aber weiter in Opfenbach. In Zusammenhang mit dem Umzug suchte Schneider das Gespräch mit der Gemeindeverwaltung. Die habe ihm mitgeteilt, dass er sein Amt behalten könne. Das bestätigt Bürgermeister Matthias Bentz. Die Gemeinde habe sich auf einen Kommentar zum Wahlgesetz gestützt. Nach Ansicht des Autors müsse ein Gemeinderat seinen Lebensmittelpunkt in dem Ort haben, in dem er das Amt ausübt. Das ist für Schneider klar Opfenbach. „Ich war mein ganzes Leben da, ich habe meinen Betrieb hier, arbeite zehn bis zwölf Stunden am Tag dort. Und ich fühle mich immer noch als Opfenbacher“, sagt der Unternehmer, der die Sache schon vor Monaten nicht-öffentlich im Gemeinderat angesprochen hatte.
Das Landratsamt sieht die Rechtslage freilich ganz anders. Bürger hatten die Aufsichtsbehörde auf den Fall aufmerksam gemacht. Nach Ansicht des Landratsamtes muss ein Gemeinderat mindestens einen Zweitwohnsitz vor Ort haben. Auch die Behörde beruft sich dabei auf einen Kommentar zum Wahlgesetz, allerdings eines anderen Autors.
Demnach „verliert ein Betriebsinhaber ohne Wohnsitz sein Mandat“. Das Landratsamt hat die Gemeinde vergangene Woche über seine Rechtsauffassung informiert, die wiederum Ralf Schneider. Der erklärte noch am gleichen Tag gegenüber der Gemeinde, sein Amt niederlegen zu wollen. „Es ist zwar schade, aber wenn es nicht geht, geht es nicht“, sagt er.
Anders liegt der Fall bei Florian Lingg. Er hat zwar seinen Betrieb nach Hergatz verlegt, ist aber noch mit einem Zweitwohnsitz in Opfenbach gemeldet. Seit der Kommunalwahl 2014 reicht das, um sich für einen Sitz im Gemeinderat zu bewerben. Er könnte also sein Amt problemlos behalten, bestätigt das Landratsamt. Lingg will aber nicht mehr. Er sei im vergangenen Dreivierteljahr immer wieder angesprochen worden, ob er nach seinem Umzug noch im Gemeinderat mitstimmen dürfe. „Mir reicht es jetzt“, sagt er.