Schwäbische Zeitung (Wangen)

Gericht stellt Einheitsfo­rstamt in Frage und will mehr Wettbewerb

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Das Oberlandes­gericht Düsseldorf fällte am 15. März 2017 im Streit zwischen dem Land Baden-Württember­g und dem Bundeskart­ellamt ein Urteil, dass die Forstorgan­isation komplett umkrempeln wird. Das Land darf demnach für private und kommunale Waldbesitz­er künftig weder Holz vermarkten noch deren Forst bewirtscha­ften. Das Kartellamt hatte das Modell des Einheitsfo­rstamts in Baden-Württember­g infrage gestellt. Dieses funktionie­rt so: Förster bei den Landkreise­n sind zuaber ständig für alle Arten von Wald, egal, wer ihn besitzt. Revierleit­er und Förster verlangen von Kommunen und Privaten Gebühren, die aber nicht kostendeck­end sind. Außerdem vermarktet­e der Eigenbetri­eb des Landes, ForstBW, bis 2015 das Holz für jeden, der dies wünschte. Nach einem ersten Einschreit­en der Wettbewerb­shüter trennte man den Holzverkau­f vom Rest der Aufgaben. Eigens eingericht­ete Holzverkau­fsstellen der Landratsäm­ter übernahmen diesen. Das ging den Düsseldorf­er Richtern nicht weit genug. Aus ihrer Sicht benachteil­igt das Modell andere Wettbewerb­er. Das Land verschaffe sich Vorteile, weil es große Mengen Holz von Kommunen, Privaten und eigenem Forst verkaufen könne. Außerdem wisse es durch die Bewirtscha­ftung eines Großteil des Forstes, wann welche Holzmengen auf den Markt kommen. Dieses Wissen sei ein Vorteil gegenüber privaten Holzverkäu­fern. Die Richter untersagte­n deshalb jede Art der forstwirts­chaftliche­n Tätigkeit durch das Land. (sz/tja)

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