Bebauungsplan in Esseratsweiler geht in die Verlängerung
Achberger Gemeinderäte beschließen keine Satzung
ACHBERG (juh) - Der Gemeinderat Achberg geht bei der Änderung des Bebauungsplans „Esseratsweiler Ortsmitte I“erneut in die Verlängerung. Die Räte beauftragten das Planungsbüro Sieber, einen neuen Entwurf mit einer kleineren, dafür aber bepflanzten Grünfläche zu erstellen. Durch die Bepflanzung möchte die Gemeinde den Eingriff in den Naturhaushalt durch die Bebauung ausgleichen.
Ursprünglich war der Bereich als Dorf- und Mischgebiet definiert. Das bedeutet, es muss eine Mischung aus Landwirtschaft, Gewerbe und Wohnbebauung geben. Die Zusammensetzung des Gebiets hatte sich im Laufe der Zeit geändert, wodurch die Definition nicht mehr stimmte. Die Ortsmitte konnte sich im Rahmen des alten Bebauungsplans kaum mehr weiterentwickeln. Die Lösung: Eine Änderung hin zu einem sogenannten einfachen Bebauungplan. Der erfordert keine Definiton
des Gebietscharakters mehr und lässt eine künftige Entwicklung offen. Allerdings sah die Änderung des Bebauungsplanes einen drei Meter breiten Grünstreifen auf den privaten Grundstücken vor.
Grünfläche soll wieder hinzugefügt werden
Dieser Streifen war im Bebauungsplan aus dem Jahr 2000 auf einem Flurstück fälschlicherweise nicht eingezeichnet. In der Gemeinderatssitzung beschuldigte der betroffene Bürger den Bürgermeister, das damals absichtlich fehlerhaft geplant zu haben. Nach der Korrektur des Fehlers sei das Baufenster auf seinem Grundstück viel kleiner geworden. In der dritten Änderung des Bebauungsplans „Esseratsweiler Ortsmitte I“wurde die Grünfläche im südlichen Teil des Grundstückes wieder entfernt. Auf Anfrage des Planungsbüros, ob die Grünfläche verkleinert oder gestrichen werden dürfe, antwortete das Landratsamt: „Es wird empfohlen, die privaten Grünflächen zu erhalten.“Die Gemeinderäte entschieden sich daher nicht für die Änderung des Bebauungsplans. „Sie sind das Gremium, was das entscheiden kann“, sagte Aschauer und akzeptierte damit die Entscheidung der Räte. In der neuen Planung wird das Planungsbüro den Grünstreifen wieder bei allen Flurstücken hinzufügen, allerdings verschmälern. Aschauer gab aber zu bedenken, dass das Landratsamt eine anderweitige Begrünung einfordern könne, wenn sich die privaten Grünflächen aus dem Bebauungsplan verringern. Die Eigentümer seien dann aus dem Schneider, die Gemeinde allerdings in der Pflicht, die Ortsdurchgrünung an einer anderen Stelle zu gewährleisten.