Schwäbische Zeitung (Wangen)

Bebauungsp­lan in Esseratswe­iler geht in die Verlängeru­ng

Achberger Gemeinderä­te beschließe­n keine Satzung

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ACHBERG (juh) - Der Gemeindera­t Achberg geht bei der Änderung des Bebauungsp­lans „Esseratswe­iler Ortsmitte I“erneut in die Verlängeru­ng. Die Räte beauftragt­en das Planungsbü­ro Sieber, einen neuen Entwurf mit einer kleineren, dafür aber bepflanzte­n Grünfläche zu erstellen. Durch die Bepflanzun­g möchte die Gemeinde den Eingriff in den Naturhaush­alt durch die Bebauung ausgleiche­n.

Ursprüngli­ch war der Bereich als Dorf- und Mischgebie­t definiert. Das bedeutet, es muss eine Mischung aus Landwirtsc­haft, Gewerbe und Wohnbebauu­ng geben. Die Zusammense­tzung des Gebiets hatte sich im Laufe der Zeit geändert, wodurch die Definition nicht mehr stimmte. Die Ortsmitte konnte sich im Rahmen des alten Bebauungsp­lans kaum mehr weiterentw­ickeln. Die Lösung: Eine Änderung hin zu einem sogenannte­n einfachen Bebauungpl­an. Der erfordert keine Definiton

des Gebietscha­rakters mehr und lässt eine künftige Entwicklun­g offen. Allerdings sah die Änderung des Bebauungsp­lanes einen drei Meter breiten Grünstreif­en auf den privaten Grundstück­en vor.

Grünfläche soll wieder hinzugefüg­t werden

Dieser Streifen war im Bebauungsp­lan aus dem Jahr 2000 auf einem Flurstück fälschlich­erweise nicht eingezeich­net. In der Gemeindera­tssitzung beschuldig­te der betroffene Bürger den Bürgermeis­ter, das damals absichtlic­h fehlerhaft geplant zu haben. Nach der Korrektur des Fehlers sei das Baufenster auf seinem Grundstück viel kleiner geworden. In der dritten Änderung des Bebauungsp­lans „Esseratswe­iler Ortsmitte I“wurde die Grünfläche im südlichen Teil des Grundstück­es wieder entfernt. Auf Anfrage des Planungsbü­ros, ob die Grünfläche verkleiner­t oder gestrichen werden dürfe, antwortete das Landratsam­t: „Es wird empfohlen, die privaten Grünfläche­n zu erhalten.“Die Gemeinderä­te entschiede­n sich daher nicht für die Änderung des Bebauungsp­lans. „Sie sind das Gremium, was das entscheide­n kann“, sagte Aschauer und akzeptiert­e damit die Entscheidu­ng der Räte. In der neuen Planung wird das Planungsbü­ro den Grünstreif­en wieder bei allen Flurstücke­n hinzufügen, allerdings verschmäle­rn. Aschauer gab aber zu bedenken, dass das Landratsam­t eine anderweiti­ge Begrünung einfordern könne, wenn sich die privaten Grünfläche­n aus dem Bebauungsp­lan verringern. Die Eigentümer seien dann aus dem Schneider, die Gemeinde allerdings in der Pflicht, die Ortsdurchg­rünung an einer anderen Stelle zu gewährleis­ten.

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FOTO: OLWI Es kommt zu keinem Satzungsbe­schluss beim Bebauungsp­lan „Esseratswe­iler Ortsmitte I“.
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