Schwäbische Zeitung (Wangen)

Letzte Chance nach Putzmittel­diebstahl

Amtsgerich­t Wangen verhängt Geldstrafe gegen eine Frau aus Isny – Diebesgut geht an Eigentümer zurück

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WANGEN/ISNY (clbi) - Das Amtsgerich­t Wangen hat eine 42-jährige Frau aus Isny wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätze­n à 15 Euro, also insgesamt 600 Euro, verurteilt. Die Pflegehelf­erin hatte Putzmittel aus einer Behinderte­neinrichtu­ng mitgehen lassen.

Hausdurchs­uchung gilt eigentlich Lebenspart­ner

Die Hausdurchs­uchung der Polizei galt eigentlich dem damaligen Lebenspart­ner der Verurteilt­en, ebenfalls wegen Diebstahls. Dabei entdeckten die Beamten eine große Menge an Flaschen von Putzmittel, die, wie sich dann herausstel­lte, Eigentum einer Behinderte­neinrichtu­ng waren.

Die Frau, die als Pflegehelf­erin dort arbeitet, gab zu, diese Flaschen in regelmäßig­en Abständen unerlaubt eingesteck­t zu haben. Insgesamt hortete sie verschiede­ne Arten von Reinigungs­mitteln im Wert von 90 Euro.

Die alleinerzi­ehende Mutter kam im Jahr 2006 nach Isny. In ihrer Heimat habe sie Buchhalter­in gelernt. Nach Deutschlan­d kam sie, um sich, ihrem Sohn und ihrer Großmutter ein besseres Leben zu bieten. Der Amtsrichte­r beanstande­te jedoch die opulente Lebensweis­e, wodurch sie sich ihre Urlaube mit Krediten finanziert habe. Die Verpflicht­ungen an die Bank stünden in keinem Verhältnis zu ihrem geringen Einkommen.

Da die Frau die Flaschen noch nicht angebroche­n hatte, wurden diese unversehrt von der Polizei dem Eigentümer zurückgebr­acht. Der Arbeitgebe­r selber habe der Frau jedoch noch eine letzte Chance gegeben, auch wenn sich nun ein großes Misstrauen und begründete Skepsis breit gemacht habe.

Der Richter hielt der 42-jährigen Frau jedoch zugute, dass sie die Tat gestanden hatte und das Diebesgut wieder an den Besitzer übergeben wurde.

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