Letzte Chance nach Putzmitteldiebstahl
Amtsgericht Wangen verhängt Geldstrafe gegen eine Frau aus Isny – Diebesgut geht an Eigentümer zurück
WANGEN/ISNY (clbi) - Das Amtsgericht Wangen hat eine 42-jährige Frau aus Isny wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 15 Euro, also insgesamt 600 Euro, verurteilt. Die Pflegehelferin hatte Putzmittel aus einer Behinderteneinrichtung mitgehen lassen.
Hausdurchsuchung gilt eigentlich Lebenspartner
Die Hausdurchsuchung der Polizei galt eigentlich dem damaligen Lebenspartner der Verurteilten, ebenfalls wegen Diebstahls. Dabei entdeckten die Beamten eine große Menge an Flaschen von Putzmittel, die, wie sich dann herausstellte, Eigentum einer Behinderteneinrichtung waren.
Die Frau, die als Pflegehelferin dort arbeitet, gab zu, diese Flaschen in regelmäßigen Abständen unerlaubt eingesteckt zu haben. Insgesamt hortete sie verschiedene Arten von Reinigungsmitteln im Wert von 90 Euro.
Die alleinerziehende Mutter kam im Jahr 2006 nach Isny. In ihrer Heimat habe sie Buchhalterin gelernt. Nach Deutschland kam sie, um sich, ihrem Sohn und ihrer Großmutter ein besseres Leben zu bieten. Der Amtsrichter beanstandete jedoch die opulente Lebensweise, wodurch sie sich ihre Urlaube mit Krediten finanziert habe. Die Verpflichtungen an die Bank stünden in keinem Verhältnis zu ihrem geringen Einkommen.
Da die Frau die Flaschen noch nicht angebrochen hatte, wurden diese unversehrt von der Polizei dem Eigentümer zurückgebracht. Der Arbeitgeber selber habe der Frau jedoch noch eine letzte Chance gegeben, auch wenn sich nun ein großes Misstrauen und begründete Skepsis breit gemacht habe.
Der Richter hielt der 42-jährigen Frau jedoch zugute, dass sie die Tat gestanden hatte und das Diebesgut wieder an den Besitzer übergeben wurde.