Für zwei Angeklagte geht Prozess weiter
Verhandlung in Sachen Handel mit Betäubungsmittel findet am 29. März eine Fortsetzung
WANGEN/KISSLEGG - Wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge beziehungsweise der Beihilfe dazu standen jetzt vier Personen aus Kißlegg und Bremen vor dem Schöffengericht in Wangen. Über zwei Angeklagte wurde bereits am Dienstag das Urteil gesprochen. Für die beiden Hauptangeklagten, die seit September 2017 in Untersuchungshaft sitzen, geht die Verhandlung am 29. März weiter.
Vier angeklagte Personen und ihre Rechtsanwälte, ein Dolmetscher und ein Sachverständiger, die Staatsanwältin sowie der Richter und zwei Schöffen – der Saal des Amtsgerichts Wangen fasste kaum die Frauen und Männer, die zum Termin geladen waren, um Anklage zu führen, die Verteidigung zu übernehmen oder Recht zu sprechen. Nicht zu vergessen die vier uniformierten Beamten, die die beiden Hauptangeklagten aus der Justizvollzugsanstalt Ravensburg vorführten.
Die Anklage bezog sich zunächst auf den Handel von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Einem Asylbewerber aus Gambia, der seit 2014 in Kißlegg wohnhaft ist, wurde im August 2017 über eine Vertrauensperson der Polizei ein Drogengeschäft angeboten. „Auf einem Festival in Pfullendorf sprach mich ein Mann an, der nach Kokain fragte. Nachdem wir einen Joint zusammen geraucht hatten, erzählte er mir, dass er Kokain auch verkaufe, falls Leute etwas brauchten“, erzählte der 28-jährige Schwarzafrikaner.
Zwei Tage später habe man sich nach einem Telefonat dann in Kißlegg getroffen. „Weil ich gerade meine Arbeit verloren hatte, willigte ich in das Geschäft ein“, so die weitere Einlassung des Angeklagten. Und er rief mehrere Freunde an, um entsprechende Ware zu ordern. Fündig wurde er bei einer Bekannten in Bremen, die sich „danach umschauen wollte“. Allerdings sei es ihr nicht möglich gewesen, Kokain in der Größenordnung von einem Kilo zu beschaffen, sondern lediglich 300 Gramm und dazu 1000 Ecstasy-Tabletten.
Angeklagter sei aggressiv gewesen
Die Frage, wie er denn auf die mit ihm angeklagte Bremerin gekommen sei, beantwortete der Mann so: „Ich habe sie auf einer Party kennengelernt und bemerkt, dass sie Drogen nimmt.“Wie er zugab, dass er aus diesem Geschäft einen Eigenanteil von 1000 Euro erhalten sollte. Doch zu einer Übergabe von Stoff und Geld kam es an diesem 22. August in Pfullendorf nicht. Nachdem 18 Uhr als Zeitpunkt ausgemacht und um 22 Uhr „noch nicht geliefert war“, wurde das Scheingeschäft abgebrochen.
Hier nun kommt die in Kißlegg wohnhafte Freundin des Angeklagten ins Spiel. Laut Zeugenaussage der Polizei soll sie per SMS angefragt haben, „was denn los sei“, sich „nervös“gezeigt und ihren wesentlich jüngeren Freund mit dem Auto in Ebenweiler wieder abgeholt haben. Entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft, die von einer Mitwisserschaft ausging, gab die Angeklagte zu Protokoll: „Ich habe ihn abgeholt, wusste von allem aber nichts.“Er sei zwar nicht gut gelaunt, sogar aggressiv gewesen, sie habe sich darüber aber weiter keine Gedanken gemacht, so die Aussage.
Am nächsten Tag reiste der Gambier zu einem Freund nach Schweden. Wieder zurückgekehrt, meldete er sich nach Angaben der Zeugin dann erneut bei der Vertrauensperson und forderte bei der Bremerin 1000 Ecstasy-Tabletten und vier Kilogramm Marihuana an, die am 12. September nach Kißlegg gebracht wurden, aber laut Angeklagten, „nicht für mich bestimmt waren“.
Am 21. September begab sich die 26-jährige Frau mit 300 Gramm Kokain und 1000 Ecstasy-Tabletten wieder auf den Weg ins Allgäu. Während sie mit der Bahn reiste, war ein weiterer Angeklagter Beifahrer in einem Auto „unter lauter Libanesen“. Er war dazu bestimmt worden, der Lieferantin für ein Honorar von 500 Euro „den Rücken frei zu halten“. Welche Rolle er wirklich spielte, blieb für das Gericht „im Dunkel verborgen“. Da „alles unter Beobachtung der Polizei und unter Einschaltung eines V-Mannes ablief“, konnten die Verantwortlichen in Kißlegg bald dingfest gemacht werden.
Verfahren zweigeteilt
Auf Beschluss des Gerichts wurde das Verfahren zweigeteilt und die Beweisaufnahme im Fall der beiden Angeklagten, denen „Beihilfe zum Drogenhandel“zur Last gelegt worden war, geschlossen. Die angeklagte Kißleggerin wurde freigesprochen, weil das Gericht befand: „Wenn sie ihren Freund mit der Beute abgeholt hätte, wäre es anders zu bewerten gewesen. In diesem Fall scheiterte aber die Übergabe, die Tat war also bereits beendet. Sie konnte sich nicht mehr wegen Beihilfe strafbar machen.“
Nicht so gut kam der Mann aus Bremen weg, der als „LieferantenBeistand“angeheuert worden war. Er wurde zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung und zu einer Zahlung von 700 Euro an die Suchtberatungsstelle in Wangen verurteilt.