Schwäbische Zeitung (Wangen)

Für zwei Angeklagte geht Prozess weiter

Verhandlun­g in Sachen Handel mit Betäubungs­mittel findet am 29. März eine Fortsetzun­g

- Von Vera Stiller

WANGEN/KISSLEGG - Wegen unerlaubte­n Handels mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge beziehungs­weise der Beihilfe dazu standen jetzt vier Personen aus Kißlegg und Bremen vor dem Schöffenge­richt in Wangen. Über zwei Angeklagte wurde bereits am Dienstag das Urteil gesprochen. Für die beiden Hauptangek­lagten, die seit September 2017 in Untersuchu­ngshaft sitzen, geht die Verhandlun­g am 29. März weiter.

Vier angeklagte Personen und ihre Rechtsanwä­lte, ein Dolmetsche­r und ein Sachverstä­ndiger, die Staatsanwä­ltin sowie der Richter und zwei Schöffen – der Saal des Amtsgerich­ts Wangen fasste kaum die Frauen und Männer, die zum Termin geladen waren, um Anklage zu führen, die Verteidigu­ng zu übernehmen oder Recht zu sprechen. Nicht zu vergessen die vier uniformier­ten Beamten, die die beiden Hauptangek­lagten aus der Justizvoll­zugsanstal­t Ravensburg vorführten.

Die Anklage bezog sich zunächst auf den Handel von Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge. Einem Asylbewerb­er aus Gambia, der seit 2014 in Kißlegg wohnhaft ist, wurde im August 2017 über eine Vertrauens­person der Polizei ein Drogengesc­häft angeboten. „Auf einem Festival in Pfullendor­f sprach mich ein Mann an, der nach Kokain fragte. Nachdem wir einen Joint zusammen geraucht hatten, erzählte er mir, dass er Kokain auch verkaufe, falls Leute etwas brauchten“, erzählte der 28-jährige Schwarzafr­ikaner.

Zwei Tage später habe man sich nach einem Telefonat dann in Kißlegg getroffen. „Weil ich gerade meine Arbeit verloren hatte, willigte ich in das Geschäft ein“, so die weitere Einlassung des Angeklagte­n. Und er rief mehrere Freunde an, um entspreche­nde Ware zu ordern. Fündig wurde er bei einer Bekannten in Bremen, die sich „danach umschauen wollte“. Allerdings sei es ihr nicht möglich gewesen, Kokain in der Größenordn­ung von einem Kilo zu beschaffen, sondern lediglich 300 Gramm und dazu 1000 Ecstasy-Tabletten.

Angeklagte­r sei aggressiv gewesen

Die Frage, wie er denn auf die mit ihm angeklagte Bremerin gekommen sei, beantworte­te der Mann so: „Ich habe sie auf einer Party kennengele­rnt und bemerkt, dass sie Drogen nimmt.“Wie er zugab, dass er aus diesem Geschäft einen Eigenantei­l von 1000 Euro erhalten sollte. Doch zu einer Übergabe von Stoff und Geld kam es an diesem 22. August in Pfullendor­f nicht. Nachdem 18 Uhr als Zeitpunkt ausgemacht und um 22 Uhr „noch nicht geliefert war“, wurde das Scheingesc­häft abgebroche­n.

Hier nun kommt die in Kißlegg wohnhafte Freundin des Angeklagte­n ins Spiel. Laut Zeugenauss­age der Polizei soll sie per SMS angefragt haben, „was denn los sei“, sich „nervös“gezeigt und ihren wesentlich jüngeren Freund mit dem Auto in Ebenweiler wieder abgeholt haben. Entgegen der Meinung der Staatsanwa­ltschaft, die von einer Mitwissers­chaft ausging, gab die Angeklagte zu Protokoll: „Ich habe ihn abgeholt, wusste von allem aber nichts.“Er sei zwar nicht gut gelaunt, sogar aggressiv gewesen, sie habe sich darüber aber weiter keine Gedanken gemacht, so die Aussage.

Am nächsten Tag reiste der Gambier zu einem Freund nach Schweden. Wieder zurückgeke­hrt, meldete er sich nach Angaben der Zeugin dann erneut bei der Vertrauens­person und forderte bei der Bremerin 1000 Ecstasy-Tabletten und vier Kilogramm Marihuana an, die am 12. September nach Kißlegg gebracht wurden, aber laut Angeklagte­n, „nicht für mich bestimmt waren“.

Am 21. September begab sich die 26-jährige Frau mit 300 Gramm Kokain und 1000 Ecstasy-Tabletten wieder auf den Weg ins Allgäu. Während sie mit der Bahn reiste, war ein weiterer Angeklagte­r Beifahrer in einem Auto „unter lauter Libanesen“. Er war dazu bestimmt worden, der Lieferanti­n für ein Honorar von 500 Euro „den Rücken frei zu halten“. Welche Rolle er wirklich spielte, blieb für das Gericht „im Dunkel verborgen“. Da „alles unter Beobachtun­g der Polizei und unter Einschaltu­ng eines V-Mannes ablief“, konnten die Verantwort­lichen in Kißlegg bald dingfest gemacht werden.

Verfahren zweigeteil­t

Auf Beschluss des Gerichts wurde das Verfahren zweigeteil­t und die Beweisaufn­ahme im Fall der beiden Angeklagte­n, denen „Beihilfe zum Drogenhand­el“zur Last gelegt worden war, geschlosse­n. Die angeklagte Kißleggeri­n wurde freigespro­chen, weil das Gericht befand: „Wenn sie ihren Freund mit der Beute abgeholt hätte, wäre es anders zu bewerten gewesen. In diesem Fall scheiterte aber die Übergabe, die Tat war also bereits beendet. Sie konnte sich nicht mehr wegen Beihilfe strafbar machen.“

Nicht so gut kam der Mann aus Bremen weg, der als „Lieferante­nBeistand“angeheuert worden war. Er wurde zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung und zu einer Zahlung von 700 Euro an die Suchtberat­ungsstelle in Wangen verurteilt.

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