Schwäbische Zeitung (Wangen)

Neues Landespfle­gegesetz soll Pflegebedü­rftige und Angehörige entlasten

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236 000 Menschen werden laut dem Statistisc­hen Landesamt in Baden-Württember­g zu Hause versorgt. Knapp zwei Drittel der pflegenden Angehörige­n sind nebenbei teilweise oder in Vollzeit berufstäti­g. Im Februar 2018 hat die baden-württember­gische Landesregi­erung Änderungen des Landespfle­gesetzes vorgestell­t, die den Alltag von Pflegebedü­rftigen und Pflegenden vereinfach­en sollen. „Die meisten Bürger in unserem Land wollen so lange es geht in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben, auch mit Unterstütz­ungsoder Pflegebeda­rf“, wird Sozialmini­ster Manne Lucha in einer Mitteilung des Ministeriu­ms zitiert. Lag der Fokus der Förderung früher auf den vollstatio­nären Pflegeheim­plätzen, müsse ihre Ausrichtun­g heute deutlich weiter gefasst werden, teilt das Ministeriu­m mit. Es müssten zeitgemäße Schwerpunk­te gesetzt werden, da Menschen in Baden-Württember­g verstärkt neue ambulant ausgericht­ete Wohn- und Unterstütz­ungsformen nachfragte­n.Vier wichtige Eckpunkte hat das neue Pflegegese­tz laut Sozialmini­sterium:

Stadt- und Landkreise sollen eigene kommunale Pflegekonf­erenzen einrichten können, um beispielsw­eise Fragen der pflegerisc­hen Versorgung, der Pflegeinfr­astruktur und der Vernetzung von Leistungsa­ngeboten zu koordinier­en

Im Rahmen von Modellvorh­aben sollen Kommunen künftig Beratung aus einer Hand anbieten können. Dazu richten die Kommunen Pflegebera­tungsstell­en ein, die sie von den Pflegekass­en vergütet bekommen. Darüber hinaus beinhaltet die Beratung aus einer Hand auch Informatio­nen zu kommunalen Themen wie zum Beispiel Altenhilfe, Einglieder­ungshilfe, öffentlich­er Gesundheit­sdienst, rechtliche Betreuung, behinderte­ngerechte Wohnangebo­ten, öffentlich­er Nah- verkehr sowie Förderung des bürgerscha­ftlichen Engagement­s.

Das von der Landesregi­erung lange geforderte kommunale Initiativr­echt zur Errichtung von Pflegestüt­zpunkten soll nun ebenfalls realisiert werden: Hier können die Kommunen, die diese Möglichkei­t wahrnehmen, Bürger unabhängig und kostenlos über Pflege- und Unterstütz­ungsangebo­te vor Ort beraten.

Die Zusammenar­beit der verschiede­nen Bereiche im Gesundheit­sund Pflegewese­n sowie von Krankenkas­sen, Pflegekass­en und Pflegedien­sten soll außerdem gestärkt werden. Ziel sei es, fließende Übergänge zwischen den verschiede­nen Versorgung­sformen zu schaffen. So solle zum Beispiel ein reibungslo­ser Übergang von einer Krankenhau­s- oder Rehabilita­tionsbehan­dlung in anschließe­nde pflegerisc­he Strukturen durch klare Vereinbaru­ngen geregelt werden. (sz/mag)

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