Neues Landespflegegesetz soll Pflegebedürftige und Angehörige entlasten
236 000 Menschen werden laut dem Statistischen Landesamt in Baden-Württemberg zu Hause versorgt. Knapp zwei Drittel der pflegenden Angehörigen sind nebenbei teilweise oder in Vollzeit berufstätig. Im Februar 2018 hat die baden-württembergische Landesregierung Änderungen des Landespflegesetzes vorgestellt, die den Alltag von Pflegebedürftigen und Pflegenden vereinfachen sollen. „Die meisten Bürger in unserem Land wollen so lange es geht in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben, auch mit Unterstützungsoder Pflegebedarf“, wird Sozialminister Manne Lucha in einer Mitteilung des Ministeriums zitiert. Lag der Fokus der Förderung früher auf den vollstationären Pflegeheimplätzen, müsse ihre Ausrichtung heute deutlich weiter gefasst werden, teilt das Ministerium mit. Es müssten zeitgemäße Schwerpunkte gesetzt werden, da Menschen in Baden-Württemberg verstärkt neue ambulant ausgerichtete Wohn- und Unterstützungsformen nachfragten.Vier wichtige Eckpunkte hat das neue Pflegegesetz laut Sozialministerium:
Stadt- und Landkreise sollen eigene kommunale Pflegekonferenzen einrichten können, um beispielsweise Fragen der pflegerischen Versorgung, der Pflegeinfrastruktur und der Vernetzung von Leistungsangeboten zu koordinieren
Im Rahmen von Modellvorhaben sollen Kommunen künftig Beratung aus einer Hand anbieten können. Dazu richten die Kommunen Pflegeberatungsstellen ein, die sie von den Pflegekassen vergütet bekommen. Darüber hinaus beinhaltet die Beratung aus einer Hand auch Informationen zu kommunalen Themen wie zum Beispiel Altenhilfe, Eingliederungshilfe, öffentlicher Gesundheitsdienst, rechtliche Betreuung, behindertengerechte Wohnangeboten, öffentlicher Nah- verkehr sowie Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
Das von der Landesregierung lange geforderte kommunale Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten soll nun ebenfalls realisiert werden: Hier können die Kommunen, die diese Möglichkeit wahrnehmen, Bürger unabhängig und kostenlos über Pflege- und Unterstützungsangebote vor Ort beraten.
Die Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche im Gesundheitsund Pflegewesen sowie von Krankenkassen, Pflegekassen und Pflegediensten soll außerdem gestärkt werden. Ziel sei es, fließende Übergänge zwischen den verschiedenen Versorgungsformen zu schaffen. So solle zum Beispiel ein reibungsloser Übergang von einer Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung in anschließende pflegerische Strukturen durch klare Vereinbarungen geregelt werden. (sz/mag)