Schwäbische Zeitung (Wangen)

Unmut über Investor am ehemaligen Krankenhau­s

Im Umfeld der Memminger Straße in Kempten werden Gebäude bezogen, im Kopfbau tut sich nichts

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KEMPTEN (se) - „Sehr enttäusche­nd“nennt Stadtrat Dieter Zacherle (Freie Wähler), was an der Memminger Straße 52 passiert. Tatsächlic­h geschieht nämlich im Kopfbau des ehemaligen Kreiskrank­enhauses nichts. Die Investoren verweisen auf andere Vorhaben, bei denen man sich derzeit engagiere.

Die Münchner Millenium AG will in dem denkmalges­chützten Gebäude 100 Wohnungen einbauen. Einen Zeitplan gibt es dazu bisher nicht. Auf Anfrage heißt es in einer E-Mail: „Es gibt für dieses Projekt seit Erteilung der Baugenehmi­gung keine nennenswer­ten Neuigkeite­n zu berichten, die Relevanz für die Öffentlich­keit bzw. die Bürger von Kempten hätten oder einer Stellungna­hme bedürften.“

Entlang des Gottesacke­rwegs und der Gerhart-Hauptmann-Straße zeigt sich indes, was erreicht werden kann. In direkter Nachbarsch­aft zum Millenium-Objekt hat ein Konsortium aus Sozialbau (Kempten) und Sozial-Wirtschaft­s-Werk (Oberallgäu) das „Stiftsstad­t-Wohnen“konzipiert. Auf dem ehemaligen Klinikgelä­nde ist bereits ein Teil der 120 Wohnungen bezogen.

An der Madlenerst­raße – ebenfalls in Sichtweite – ist der Hospizvere­in aktiv. Dort entsteht bis Ende 2019 ein Ersatz für das bisherige Allgäu Hospiz, das sich der Begleitung von Schwerst- kranken widmet. Schon im vergangene­n Jahr hatte Vorsitzend­er Josef Mayr deutlich gemacht, dass eine zügige Realisieru­ng des Millenium-Projekts natürlich von Vorteil wäre.

Was Zacherle zusätzlich auf die Palme bringt, ist ein Maklerange­bot eines württember­gischen Unternehme­rs. Dort werde das Objekt beworben zu einem Kaufpreis von 28,5 Millionen Euro, Fertigstel­lung 2019, schlüsself­ertig, einschließ­lich Tiefgarage. Gerüchte, dass Millenium lediglich über den Weiter-Verkauf des Areals etwas verdienen wolle, kursieren schon lange in der Stadt. Die Geschäftsf­ührung weist diese aber zurück.

Viele Kemptener haben sich dennoch längst eine Meinung zu dem Vorgehen gebildet. Häufig werden Vergleiche zum „Großen Loch“gezogen. Auf eine Wiederholu­ng des noch nicht abgeschlos­senen Gezerres um ein Geschäftsh­aus haben die Bewohner der Stiftsstad­t keine Lust. Nicht nur Dieter Zacherle fragt unverblümt: „Wie lange müssen wir mit dem Schandflec­k noch leben?“

Die Baugenehmi­gung wurde durch die Stadt mit Bescheid vom 25. Januar 2017 erteilt. Sie ist vier Jahre gültig, erklärt Dr. Franziska Renner, Leiterin des Bauordnung­samts. Die Genehmigun­g erlischt, wenn nicht innerhalb dieser Frist mit dem Bau begonnen wurde.

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