„Bürger sind übergangen worden“
Zum Leserbrief „Kein sachlicher Grund für WG-Kennzeichen“(SZ vom 21. März):
„Wieder ist ein Paragrafenreiter aufgewacht. Wie soll WG dem Gleichheitsgrundsatz oder Gleichbehandlung im Grundsatz Artikel 3 widersprechen? Nein im Gegenteil, damals bei Einführung des RV in der Kreisreform sind die Bürger des Altkreises Wangen absolut übergangen worden, ohne dass sie jemals in einer Bürgerbefragung demokratisch nach Ihrer Meinung befragt worden wären. Wäre dies demokratisch geschehen, wäre sicherlich das WG erhalten geblieben.
Ich kann mich sehr wohl gut erinnern, welcher heftiger Aufstand unter den Bürgern des Altkreises Wangen entstanden war. Die Bürger wurden übergangen und die Kreisreform rücksichtslos durchgezogen. Den WG-Anhänger, dies sind und waren nicht wenige, die zum Erhalt des WG standen und heute noch zur schönen Region Württembergisches Allgäu und dem Altkreis Wangen stehen.
Passend zur anstehenden Landesgartenschau würde z.B. WG-RV die Veranstaltung noch mehr aufwerten und wohl niemanden etwas kosten würde noch weh tun. Bürger dürfen doch zur Region und dem WG stehen und besser noch sichtlich vertreten.
Seit Jahren vertrete ich am PKW allerdings RV-WG. Es ist absurd zu behaupten, dies würde die Gleichbehandlung verletzten, wie es der Autor behauptet, und demnach steht er nicht zur Region Wangen, was ich schade finde.“
Josef Roth,
Wangen
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