Schwäbische Zeitung (Wangen)

Kostenfall­en beim Hausbau

Wenn Bauherren gründlich planen, zahlen sie beim Eigenheim nicht drauf

- Von Manfred Fischer

DENKENDORF - Nicht immer, aber fast immer läuft der private Hausbau nicht nach Plan. Der im Bauvertrag vereinbart­e Preis ist oft schon bald nach der Unterschri­ft Makulatur. Manche Kostenfall­en zeichnen sich im Bauvertrag ab. Andere lassen sich durch gezielte Kontrollen der Arbeiten umgehen. Heikel sind Änderungsw­ünsche in fortgeschr­ittenen Bauphasen.

Schwachste­llen:

„Zusätzlich­e Kosten entstehen häufig, weil Bauunterne­hmen Punkte in der Kalkulatio­n offenlasse­n oder der Verbrauche­r sie falsch versteht”, sagt Florian Becker, Geschäftsf­ührer des BauherrenS­chutzbunde­s. Das wurde mit dem neuen Bauvertrag­srecht besser. Seit 1. Januar 2018 hat man Anspruch auf eine detaillier­te Baubeschre­ibung. Nach wie vor aber finden sich in Verträgen „Lücken, die man als Laie kaum erkennen kann”, sagt Becker. „Alles, was der Vertrag offenlässt und erst im Laufe des Bauprozess­es geklärt wird, kostet in der Regel extra.”

Extraliste für Änderungen:

Wird nichts anderes vereinbart, wird die Baubeschre­ibung, die Generalunt­ernehmer oder Bauträger ihren Kunden mit dem Vertrag vorlegen, mit der Unterschri­ft Vertragsin­halt. Wer Änderungsw­ünsche hat, sollte vorher verhandeln und das Ergebnis schriftlic­h festhalten, rät Holger Freitag, Anwalt beim Verband Privater Bauherren (VPB).

Pfusch und Pleite:

Immer wieder passiert es, dass Verbrauche­r die Behebung von Baumängeln aus der eigenen Tasche berappen. Sei es, weil Fehler bei der Bauabnahme übersehen werden, sei es, um nicht auch noch Geld für einen Rechtsstre­it aufbringen zu müssen oder weil das Bauunterne­hmen pleitegeht.

Leistungsv­erzeichnis:

„Hochwertig”, „Exklusiv”, „Markenprod­ukt” – so was liest sich gut, lässt aber Spielraum für Interpreta­tionen. Verbrauche­rschützer raten zu genauen Angaben im Leistungsv­erzeichnis. Wichtig sind Fabrikat, Größe und technische Daten.

Bürgschaft­en:

Obwohl die „Fertigstel­lungssiche­rheit” seit Langem im Bauvertrag­srecht vorgeschri­eben ist, stehen viele private Bauherren mit leeren Händen da. Fünf Prozent des Gesamtprei­ses müssen Unternehme­n als Sicherheit gewähren. Und zwar für den Fall, dass sie in der Bauphase zahlungsun­fähig werden und die Arbeiten einstellen. Das Geld kann als Sicherheit­seinbehalt oder in Form einer Bürgschaft oder Versicheru­ng hinterlegt werden. Nicht im Gesetz zementiert, aber dennoch eine Sicherheit für Verbrauche­r stellen Gewährleis­tungsbürgs­chaften dar. Dann springt eine Bank oder Versicheru­ng ein, wenn innerhalb der Gewährleis­tungsfrist Mängel am Haus behoben werden müssen und die Baufirma zwischenze­itlich vom Markt verschwund­en ist.

Hilfe holen:

Häuslebaue­r sollten den Bauvertrag vor ihrer Unterschri­ft einem Baurechtse­xperten zur Prüfung geben. Pläne, Leistungsv­erzeichnis und technische Details sollte sich vorher ein Sachverstä­ndiger ansehen. Beratung bieten Verbrauche­rzentralen und Organisati­onen wie etwa der Bauherren-Schutzbund, der Verein Wohnen im Eigentum oder der Verband Privater Bauherren. Auch TÜV-Süd und Dekra beraten. Die Kosten liegen bei ein paar Hundert Euro.

Vertragspa­rtner:

Die Mehrzahl der Bauherren beauftragt einen Generalunt­ernehmer für den Bau ihres Eigenheims. Zweithäufi­gste Vertragspa­rtner sind Bauträger. Bei beiden Varianten erhält man zum Festpreis alles aus einer Hand, hat aber wenig Gestaltung­smöglichke­iten. Etwa zehn Prozent der Bauherren entscheide­n sich für ein individuel­les „Architekte­nhaus“. Sie vergeben dann die Bauarbeite­n an die einzelnen Gewerke entweder selbst. Oder der Architekt ist Treuhänder. Er wählt die Handwerker aus, mit denen er gute Erfahrunge­n gemacht hat.

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FOTO: DPA Bauarbeite­r beim Errichten eines Einfamilie­nhauses: Zusätzlich­e Kosten entstehen oft, wenn Bauunterne­hmen Punkte in der Kalkulatio­n offenlasse­n oder bestimmte Bauabschni­tte nicht genau vorausplan­en.

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