Streit zwischen zwei Frauen eskaliert
45-Jährige soll in Friedrichshafen mit einer Schöpfkelle auf ihre Mitbewohnerin eingeschlagen haben
FRIEDRICHSHAFEN - Recht skurril verlaufen ist am Donnerstag eine Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung am Amtsgericht Tettnang. In einer Unterkunft für obdachlose Frauen in Friedrichshafen soll eine Bewohnerin einer anderen mit einer Schöpfkelle auf den Kopf geschlagen und ihr anschließend einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Sowohl die Aussagen der Angreiferin als auch jene ihres Opfers waren so wirr, dass sich der Ablauf der Auseinandersetzung kaum rekonstruieren ließ. Weil sich während der Verhandlung ein Hinweis auf eine mögliche psychische Erkrankung der Angeklagten ergab, setzte Richter Pfuhl die Verhandlung bis zum Vorliegen eines Gutachtens aus.
Was genau sich am Abend des 18. Novembers 2017 in jener Obdachlosenunterkunft abgespielt hat, wird sich wohl auch im weiteren Verlauf der Verhandlung kaum einwandfrei belegen lassen, da beide Beteiligten über Auslöser und Ablauf der Auseinandersetzung nur sehr grobe Angaben machten, auf Nachfragen immer wieder abschweiften und Dinge erzählten, für die sich keinerlei Zusammenhänge ergaben. Klar scheint nur, dass die beiden, die sich bei der Arbeit als Prostituierte kennengelernt hatten und zuletzt beide in derselben Unterkunft lebten, schon öfter aneinandergeraten waren.
Da ging es zum Beispiel um unbeaufsichtigte Kochtöpfe, unangenehme Gerüche oder auch die Frage, ob Fenster geöffnet werden oder geschlossen bleiben sollen. An jenem Abend soll der Streit dann so eskaliert sein, dass die Angeklagte ihrer Mitbewohnerin mit einer Schöpfkelle auf den Hinterkopf geschlagen und ihr anschließend auch noch einen Fausthieb ins Gesicht verpasst haben soll. Die Schläge mit der Schöpfkelle räumte die Angeklagte ein, den Rest nicht.
Alkohol, Drogen, Obdachlosigkeit
Die 45-Jährige, die mit 19 aus Thailand nach Deutschland gekommen war, um einen Mann aus Köln zu heiraten, von dem sie sich nach wenigen Jahren scheiden ließ, lebte in den vergangenen Jahren mal hier, mal dort und verdiente ihren Lebensunterhalt unter anderem als Krankenpflegehelferin, Küchenhilfe, Reinigungskraft und Prostituierte. Vor Gericht berichtete sie von zwei Söhnen und zwei Töchtern von drei verschiedenen Männern, von regem Alkohlkonsum in früheren Jahren – und davon, dass sie seit 30 Jahren jede Menge Drogen nehme. „Drogenabhängig bin ich aber nicht“, meinte sie. Seit neun Jahren sei sie obdachlos. Derzeit befindet sie sich in Haft, da sie offenbar eine wegen eines Körperverletzungsdelikts erteilte Geldstrafe über 1800 Euro nicht beglichen hat – wenngleich sie vor Gericht anderes behauptete. Als Richter Pfuhl ihr einen „äußerst chaotischen Lebenslauf“ attestierte, widersprach sie ihm nicht.
Zur Verhandlung kam die Angeklagte ohne Verteidiger. Aus den Akten ergab sich, dass sie einen gesetzlichen Betreuer hat, den Richter Pfuhl in einer Sitzungsunterbrechung kontaktierte. Nachdem dieser ihm mitgeteilt hatte, dass die Angeklagte an einer psychischen Erkrankung leide, veranlasste er die Aussetzung der Verhandlung, bis dazu ein Gutachten vorliegt. Hintergrund ist, dass aufgrund dieser Erkrankung eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen könnte.