„Eine unverzichtbare und verantwortungsvolle Aufgabe“
Schöffen sind Personen, die durch Wahl zu ehrenamtlichen Richtern in der Strafjustiz bestimmt werden. Wie die Berufsrichter sind die Schöffen zu Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Deshalb lautet der Eid, den sie zu Beginn ihrer Tätigkeit leisten, dass sie „nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person“urteilen werden. Als Vertreter des Volkes sollen sie dazu beitragen, das Vertrauen des Volkes in die Justiz zu erhalten. „Sie erfüllen damit eine unverzichtbare und verantwortungsvolle Aufgabe“, heißt es auf der Internetseite des Landgerichts. Am Amtsgericht wirken sie beim Schöffengericht, besetzt mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen, mit.
Beim Landgericht wirken die Schöffen in folgender Weise mit:
Bei der Kleinen Strafkammer, besetzt mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen, die zuständig ist für die Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts.
Bei der Großen Strafkammer, besetzt mit zwei oder drei Berufsrichtern und zwei Schöffen, die zuständig ist für erstinstanzliche Strafsachen.
Bei der Schwurgerichtskammer, besetzt mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen, die zuständig ist für erstinstanzliche Strafsachen, bei denen Straftaten gegen das Leben (Mord usw.) verhandelt werden.
Bei der Jugendkammer, mit bis zu drei Berufsrichtern und zwei Jugendschöffen. (coko)