Ärger um Familiennachzug
Innenminister Seehofer plant offenbar härtere Regeln
BERLIN (KNA) - Die Bundesregierung will den Familiennachzug offenbar deutlich einschränken. Nach Medienberichten plant Innenminister Horst Seehofer (CSU), den Nachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus ab August nur unter strengeren Bedingungen zuzulassen. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Mittwoch vor Journalisten, dass ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs am Dienstag in die Ressortabstimmung gegangen sei.
Der Entwurf sieht offenbar vor, dass nur Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und minderjährige unverheiratete Flüchtlinge nachzugsberechtigt sein sollen: „Sonstige Familienangehörige, einschließlich Geschwister, fallen nicht unter den Anwendungsbereich.“Grüne und Linke, aber auch Teile der SPD übten Kritik an den Plänen.
BERLIN- Bundesinnenminister Horst See hof er( CSU) stößt mit seinen Plänen zur Begrenzung des Familien nach zuges auf Kritik beider Opposition, aber auch beim Koalitionspartner SPD .„ Komplett tot“wäre der im Koalitionsvertrag „ohnehin schon geschredderte Familiennachzug“nach Ansicht der
Grünen, würde der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium umgesetzt.
Die SPD warnt Seehofer davor, über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsv ertrag hinauszugehen. Zwischen SPD und Union gebe es eine klare Vereinbarung zum Familiennachzug. Seehofer sei „gut beraten, keine Vorschläge zu machen, die über diese Vereinbarung hinausgehen und weitere Personengruppen vom Familiennachzug ausschließen“, erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka.
Seehofer will strengere Kriterien für den Familiennachzug von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus. Nach den Plänen des CSU-Politikers sollen Flüchtlinge, die Sozialleistungen wie etwa Hartz IV erhalten, vom Familiennachzug ausgeschlossen werden können. Laut dem Entwurf eines„ Familiennach zugsneuregelungs gesetz “, der der „Schwäbischen Zeitung“vorliegt, sollen Geschwister und volljährige Kinder nicht nachgeholt werden dürfen. Lediglich Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und minderjährige unverheiratete Flüchtlinge sollen ein Recht auf Nachzug haben.
„Mit dem Gesetzentwurf wird festgelegt, dass aus humanitären Gründen monatlich bis zu 1000 ausländische Familienangehörige zu subsidiär Schutzberechtigten in das Bundesgebiet zuziehen können“, heißt es in dem 20 Seiten starken Entwurf, der jetzt zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmt wird. Dies sei so bemessen, dass die Integration gelingen könne und nicht die Kapazitätsgrenzen der Aufnahmesysteme übersteige.
Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Begrenzung verständigt. Grundsätzlich ausgeschlossen bleiben sollen eheliche Lebensgemeinschaften, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen worden seien und Personen, die schwere Straftaten begangen hätten sowie terroristische Gefährder. Die neue gesetzliche Regelung solle den Anreiz verringern, „dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohles auf die gefährliche Reise in die Bundesrepublik Deutschland vorgeschickt werden“, heißt es.
Scharfe Kritik von Baerbock
Für die Grünen wären die Regelung „ein Bruch mit der UN-Kinderrechtskonvention“und auch der Ausschluss von Hartz-IV-Empfängern ein Verstoß gegen humanitäre Verpflichtungen, so Grünen-Chefin Annalena Baerbock. „Ausschlaggebend für einen Nachzug sollten humanitäre Gründe sein, nicht der Geldbeutel der betroffenen Familien“, erklärte SPD-Innenexperte Lischka.
Unterstützung für die SeehoferPläne kommt aus der CDU: „Leistung und Integrationsbereitschaft müssen sich lohnen. Wir wollen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen vor allem als Integrationsanreiz ausgestalten“, erklärte Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth (CDU). „Wer sich anstrengt und fleißig ist, wer Deutsch lernt und seinen Lebensunterhalt durch Arbeit sichert, muss beim Nachzug seiner Familien deutlich besser gestellt werden als der, der das nicht tut“, forderte er.