Asfinag will Rasern im Arlbergtunnel an den Geldbeutel
Autobahngesellschaft investiert bis 2019 insgesamt 110 Millionen Euro in Vorarlbergs Autobahn
DORNBIRN (sz) - Ab Herbst soll es im Arlbergtunnel eine Neuerung geben: Mit der sogenannten SectionControl lässt sich dann die durchschnittliche Geschwindigkeit eines Fahrzeugs messen. Das sei die beste vorbeugende Maßnahme gegen gefährliche Überholmanöver im Tunnel, die es immer öfter gebe, sagte Stefan Siegele, Geschäftsführer Asfinag Alpenstraßen GmbH.
Laut Siegele werden derzeit die Unterlagen für die Genehmigung bei den Behörden eingereicht, um im Herbst mit der Section-Control im Arlbergtunnel beginnen zu können. Das berichtet der ORF.
Weitere Großprojekte der Asfinag für heuer sind: Umbau der Autobahnanschlussstellen in BludenzBürs sowie in Hohenems. Zudem soll mit dem Neubau der Anschlussstelle Rheintal-Mitte begonnen werden.
Einmal mehr eine Verzögerung gibt es hingegen bei den Planungen für die S 18, die Bodensee-Schnellstraße. War zuletzt noch von einer Entscheidung bezüglich der Trassenführung bis Ende des Jahres die Rede, spricht die Asfinag-Geschäftsführung nun von 2020 als neuem Termin.
Man brauche die zusätzliche Zeit, um umfassende Grundlagenforschungen durchzuführen. So seien unter anderem 180 Bohrungen geplant, um die Bodenbeschaffenheit genau abzubilden. Bereits nach Ostern startet der Sicherheitsausbau des Langener Tunnels. Die Asfinag erneuert die technische Ausstattung und den Brandschutz, es gibt eine automatische Höhenkontrolle und die Tunnelbeschichtung wird saniert. Von April bis November sind insgesamt 110 Nachtsperren vorgesehen. Der bereits laufende Sicherheitsausbau im Ambergtunnel soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, heißt es abschließend.
Für die Fahrt durch den Tunnel bei einer Geschwindigkeit von Tempo 80 benötigt ein Auto eine gewisse Zeit. Bei der sogenannten Section Controll erfasst eine Kamera beim Einfahren in den Tunnel jedes Kennzeichen und dies wieder beim Ausfahren aus dem Tunnel. Aus der Zeitspanne lässt sich errechnen, mit welchem Tempo der Fahrer den Tunnel passiert hat. Wird die erlaubte Zeit unterschritten, muss der Fahrer mit einer Strafe rechnen.