„Zementmord“: Ministerium will Täter abschieben
STUTTGART (lsw) - Nachdem der Haupttäter im „Zementmord“-Fall von 2007 nach dem Verbüßen seiner Haft nicht in Sicherungsverwahrung genommen wird, soll er nach Angaben des Innenministeriums sobald wie möglich abgeschoben werden. „Dabei werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft“, bestätigte Sprecher Carsten Dehner am Donnerstag in Stuttgart. Der Sonderstab „Gefährliche Ausländer“im Innenministerium habe sich des Falles angenommen.
Das Landgericht hat am Mittwoch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung abgelehnt, da nicht erkennbar sei, dass von dem heute 29-Jährigen mit höchster Wahrscheinlichkeit wieder schwerste Gewalt zu erwarten sei.
Der Haupttäter war 2008 zur höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Im Jahr zuvor hatte er mit zwei Komplizen einen 19-jährigen Gymnasiasten in einen Hinterhalt gelockt und erschlagen. Die Gruppe hatte die Leiche zerstückelt und in Blumenkübeln einbetoniert im Neckar versenkt. Der Haupttäter ist derzeit noch in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Über die Fortdauer hat das Landgericht Karlsruhe zu entscheiden. „Derzeit ist nicht damit zur rechnen, dass der Betroffene in Freiheit entlassen wird“, sagte Dehner.
Sollte dies in Zukunft bevorstehen, werde alles dafür getan, dass er das Land verlassen muss. Die Türkei darf nach Angaben der Verteidigerin des 29-Jährigen die Aufnahme nicht ablehnen. Er ist Türke, sein Vater stammt von dort.