Schwäbische Zeitung (Wangen)

Die aktuellen Vergabekri­tieren der Stadt Wangen

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Nachfolgen­d die seit 2003 geltenden Vergabekri­terien der Stadt für Wohnbaugru­ndstücke im Wortlaut:

Der Bauplatzbe­werber muss seinen ständigen Wohnsitz oder Arbeitspla­tz im Bereich der Großen Kreisstadt Wangen haben. Abweichend hiervon werden auch nicht ortsansäss­ige Familien mit Kinder berücksich­tigt oder Bewerber, die gemeinsam mit Familien mit Kinder ein Doppel- oder Reihenhaus bauen wollen.

Der Bewerber soll bislang noch kein Gebäude oder kein Baugrundsi­e stück besitzen. Gegebenenf­alls ist der vorhandene Grundbesit­z zu veräußern und für das geplante Bauvorhabe­n einzusetze­n.

Berücksich­tigung finden auch Bewerber, die ein Gebäude zum Zwecke der Vermietung an Familien mit Kinder errichten wollen. Die Verpflicht­ung zur Vermietung an Familien mit Kinder wird im Kaufvertra­g auf die Dauer von mindestens zehn Jahren festgeschr­ieben.

Bei einem Verstoß erhöht sich der Kaufpreis auf die Höhe der Kaufpreise für Baugrundst­ücke, wie für Bauträger vom Gemeindera­t für das jeweilige Baugebiet festgelegt werden.

Das Baugrundst­ück muss innerhalb von zwei Jahren bebaut und das Bauvorhabe­n innerhalb von drei Jahren fertiggest­ellt werden. Das zu erstellend­e Wohngebäud­e muss vom Erwerber mindestens fünf Jahre lang selbst bewohnt werden.

Mit Zustimmung des Gemeindera­ts kann von den Bestimmung­en Ziffer 1 bis 5 im Einzelfall abgewichen werden. (sz)

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