Die aktuellen Vergabekritieren der Stadt Wangen
Nachfolgend die seit 2003 geltenden Vergabekriterien der Stadt für Wohnbaugrundstücke im Wortlaut:
Der Bauplatzbewerber muss seinen ständigen Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Bereich der Großen Kreisstadt Wangen haben. Abweichend hiervon werden auch nicht ortsansässige Familien mit Kinder berücksichtigt oder Bewerber, die gemeinsam mit Familien mit Kinder ein Doppel- oder Reihenhaus bauen wollen.
Der Bewerber soll bislang noch kein Gebäude oder kein Baugrundsie stück besitzen. Gegebenenfalls ist der vorhandene Grundbesitz zu veräußern und für das geplante Bauvorhaben einzusetzen.
Berücksichtigung finden auch Bewerber, die ein Gebäude zum Zwecke der Vermietung an Familien mit Kinder errichten wollen. Die Verpflichtung zur Vermietung an Familien mit Kinder wird im Kaufvertrag auf die Dauer von mindestens zehn Jahren festgeschrieben.
Bei einem Verstoß erhöht sich der Kaufpreis auf die Höhe der Kaufpreise für Baugrundstücke, wie für Bauträger vom Gemeinderat für das jeweilige Baugebiet festgelegt werden.
Das Baugrundstück muss innerhalb von zwei Jahren bebaut und das Bauvorhaben innerhalb von drei Jahren fertiggestellt werden. Das zu erstellende Wohngebäude muss vom Erwerber mindestens fünf Jahre lang selbst bewohnt werden.
Mit Zustimmung des Gemeinderats kann von den Bestimmungen Ziffer 1 bis 5 im Einzelfall abgewichen werden. (sz)