Haftstrafen für zwei Drogendealer
Angeklagte nehmen Urteile des Schöffengerichts Wangen widerspruchslos entgegen
WANGEN/KISSLEGG - Im Kißlegger Drogenprozess ist nach zwei Verhandlungstagen jetzt das Urteil gesprochen worden. Das Schöffengericht des Amtsgerichts Wangen sah es als erwiesen an, dass sich sowohl ein in Kißlegg wohnhafter Asylbewerber aus Gambia wie seine in Bremen lebende Lieferantin des „Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“schuldig gemacht haben. Der 28-Jährige muss für drei Jahre und drei Monate hinter Gittern, die 26-Jährige für zwei Jahre und drei Monate.
„Nach Durchsicht der Akten und dem Führen der Beweisaufnahme sind wir davon überzeugt, dass sich der Anklagte in drei Fällen, die Angeklagte in zwei Fällen schuldig gemacht hat“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Wenngleich er gerne zugab, dass sich die einzelnen Abläufe des Tatgeschehens „nur bruchstückhaft nachvollziehen lassen“.
Warum scheiterte im ersten Fall das Treffen in Pfullendorf ? Was hat der Gambier in Schweden gemacht und wer ist die ins Spiel gebrachte Person in Holland? Wie verhält es sich mit dem ominösen Beifahrer aus Bremen, der gleich nach der Festnahme in Köln wieder nach Hause geschickt wurde? Was bedeutet, die Bezeichnung „Schlüssel“, die im Zusammenhang mit der Drogenbeschaffung auftauchte?
Viele Fragen bleiben unbeantwortet
Fragen über Fragen, die nicht aufgeklärt werden konnten. Fest stand für das Gericht allerdings, dass die Übergabe von einem Kilo „Weißes“kein Scheingeschäft, sondern vom Angeklagten tatsächlich erwartet worden war. Dafür, so der Richter, habe nicht zuletzt eine elektronische Mitteilung des Gambiers aus Pfullendorf an seine Freundin in Kißlegg gesprochen, in der von einem Geschäft, „das heute nicht zustande kam“, die Rede gewesen sei.
„Der Vertrauensmann, der die Tat provozierte, hat sicherlich für Geld gearbeitet“, war der Richter sicher und fügte an: „Solche Leute müssen nicht selbst kriminell sein, bewegen sich aber in entsprechenden Kreisen.“ Im gleichen Atemzug diagnostizierte er dem Angeklagten, „auch schon vorher Kontakte zur Drogenszene gehabt zu haben“.
War man im zweiten Fall noch von einer durch die Angeklagte beschafften Menge Marihuana – neben 1000 Ecstasy-Tabletten – von vier Kilo ausgegangen, so wurde diese Zahl auf lediglich 750 Gramm reduziert. Allein die etwas später als „Ersatzgeschäft zum ersten Fall“ins Allgäu gebrachten 300 Gramm Kokain und 1000 Tabletten konnten nachgewiesen und bei der in Kißlegg erfolgten Verhaftung der beiden Täter sichergestellt werden.
Warum der Mann eine höhere Strafe als die Frau bekam, war schnell erklärt. „Sie hat ein umfassendes Geständnis abgelegt und war nur an zwei Geschäften beteiligt, er an drei. Außerdem hat er die Taten nicht eingeräumt“, sagte der Richter und sparte sich den Hinweis auf den Ausschluss einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung.
Beide Parteien nahmen die Urteile widerspruchslos an und verzichteten noch im Verhandlungsraum auf Rechtsmittel.