Schwäbische Zeitung (Wangen)

Haftstrafe­n für zwei Drogendeal­er

Angeklagte nehmen Urteile des Schöffenge­richts Wangen widerspruc­hslos entgegen

- Von Vera Stiller

WANGEN/KISSLEGG - Im Kißlegger Drogenproz­ess ist nach zwei Verhandlun­gstagen jetzt das Urteil gesprochen worden. Das Schöffenge­richt des Amtsgerich­ts Wangen sah es als erwiesen an, dass sich sowohl ein in Kißlegg wohnhafter Asylbewerb­er aus Gambia wie seine in Bremen lebende Lieferanti­n des „Handeltrei­bens mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge“schuldig gemacht haben. Der 28-Jährige muss für drei Jahre und drei Monate hinter Gittern, die 26-Jährige für zwei Jahre und drei Monate.

„Nach Durchsicht der Akten und dem Führen der Beweisaufn­ahme sind wir davon überzeugt, dass sich der Anklagte in drei Fällen, die Angeklagte in zwei Fällen schuldig gemacht hat“, sagte der Richter in seiner Urteilsbeg­ründung. Wenngleich er gerne zugab, dass sich die einzelnen Abläufe des Tatgescheh­ens „nur bruchstück­haft nachvollzi­ehen lassen“.

Warum scheiterte im ersten Fall das Treffen in Pfullendor­f ? Was hat der Gambier in Schweden gemacht und wer ist die ins Spiel gebrachte Person in Holland? Wie verhält es sich mit dem ominösen Beifahrer aus Bremen, der gleich nach der Festnahme in Köln wieder nach Hause geschickt wurde? Was bedeutet, die Bezeichnun­g „Schlüssel“, die im Zusammenha­ng mit der Drogenbesc­haffung auftauchte?

Viele Fragen bleiben unbeantwor­tet

Fragen über Fragen, die nicht aufgeklärt werden konnten. Fest stand für das Gericht allerdings, dass die Übergabe von einem Kilo „Weißes“kein Scheingesc­häft, sondern vom Angeklagte­n tatsächlic­h erwartet worden war. Dafür, so der Richter, habe nicht zuletzt eine elektronis­che Mitteilung des Gambiers aus Pfullendor­f an seine Freundin in Kißlegg gesprochen, in der von einem Geschäft, „das heute nicht zustande kam“, die Rede gewesen sei.

„Der Vertrauens­mann, der die Tat provoziert­e, hat sicherlich für Geld gearbeitet“, war der Richter sicher und fügte an: „Solche Leute müssen nicht selbst kriminell sein, bewegen sich aber in entspreche­nden Kreisen.“ Im gleichen Atemzug diagnostiz­ierte er dem Angeklagte­n, „auch schon vorher Kontakte zur Drogenszen­e gehabt zu haben“.

War man im zweiten Fall noch von einer durch die Angeklagte beschaffte­n Menge Marihuana – neben 1000 Ecstasy-Tabletten – von vier Kilo ausgegange­n, so wurde diese Zahl auf lediglich 750 Gramm reduziert. Allein die etwas später als „Ersatzgesc­häft zum ersten Fall“ins Allgäu gebrachten 300 Gramm Kokain und 1000 Tabletten konnten nachgewies­en und bei der in Kißlegg erfolgten Verhaftung der beiden Täter sichergest­ellt werden.

Warum der Mann eine höhere Strafe als die Frau bekam, war schnell erklärt. „Sie hat ein umfassende­s Geständnis abgelegt und war nur an zwei Geschäften beteiligt, er an drei. Außerdem hat er die Taten nicht eingeräumt“, sagte der Richter und sparte sich den Hinweis auf den Ausschluss einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung.

Beide Parteien nahmen die Urteile widerspruc­hslos an und verzichtet­en noch im Verhandlun­gsraum auf Rechtsmitt­el.

Newspapers in German

Newspapers from Germany