Artenschutz geht vor
Naturschutzbehörde lehnt Windkraftanlagen in Isny-Beuren ab
KREIS RAVENSBURG (sz) - Aus artenschutzrechtlichen Gründen wird es keine Windkraftanlagen auf dem Beurener Berg bei Isny geben. So entschied es jetzt zumindest die Naturschutzbehörde im Ravensburger Landratsamt, das den entsprechenden Antrag einer Kißlegger Firma auf Bau zweier Windkraftanlagen in dem Isnyer Teilort Beuren ablehnte, geht aus einer Pressemitteilung hervor.
Das Risiko, dass die dort sesshaften Rotmilane den schnell drehenden, mehr als 50 Meter langen Rotorblättern zum Opfer fallen, sei zu groß, begründet die Kreisbehörde ihre Entscheidung. Dass die streng geschützten Raubvögel am Beurener Berg vorkommen und dort sogar brüten, daran gibt es nach Einschätzung der amtlichen Naturschützer keinerlei Zweifel. Mit mehr als vier Revierpaaren in einem Radius von rund drei Kilometern um den geplanten Standort sei der Beurener Berg sogar ein, entsprechend der Definition im Bundesnaturschutzgesetz, sogenanntes „Rotmilan-Dichtezentrum“.
Zum selben Ergebnis kommt auch eine Bürgerinitiative, die ebenfalls seit Jahren Rotmilane rund um dem Beurener Berg beobachtet. Aufgrund ihres Jagdverhaltens sind Windkraftanlagen „potentiell eine tödliche Gefahr“für diese Greifvogel, erklärt der zuständige Dezernent im Landratsamt, Walter Sieger, die Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes, das in solchen Fällen die Baugenehmigung für ein „an anderer Stelle eigentlich unproblematisches“Bauvorhaben strikt ausschließt.
Dass es im konkreten Fall keine Ausnahme von diesem Verbot geben kann, wird auch von der nächsthöheren Behördeninstanz, dem Regierungspräsidium so gesehen, mit dem sich das Landratsamt nach Auskunft von Sieger laufend beraten hat. Die Kißlegger Firma hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.