Die Serie zur EU-DSGVO
Die EU-Datenschutzgrundverordnung hat Auswirkungen auf Bürger, Unternehmen und Behörden. Welche, erklärt die „Schwäbische Zeitung“in einer Serie:
Teil 1 (heute): Welche Regeln gelten bisher – was ändert sich?
Teil 2: Was bringt die Datenschutzgrundverordnung den Verbrauchern
Teil 3: Was bedeutet die Datenschutzgrundverordnung für kleine und mittlere Unternehmen, was für globale Konzerne?
Teil 4: Was bedeutet die Datenschutzgrundverordnung für den internationalen Wettbewerb?
Teil 5: Wie stellen sich Behörden in der Region auf die neuen Vorgaben ein?
Alle bereits in der Zeitung erschienenen Serienteile zum Nachlesen finden Sie in einem Online-Dossier unter: das Recht des Landes, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hatte. Drittens – und das ist auch für europäische Unternehmen eine große Herausforderung – wird beim Datenschutz jetzt die Beweislast umgekehrt. Bisher mussten Verbraucher im Streitfall dem Unternehmen nachweisen, dass es Daten mangelhaft gespeichert oder verarbeitet hatte. Jetzt müssen umgekehrt die Unternehmen belegen, dass sie alles korrekt gemacht haben. Viertens hat jeder Verbraucher nun das Recht darauf, zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen über ihn gespeichert hat – und kann die Löschung der Daten verlangen (es sei denn, ein Gesetz steht dem entgegen – wie etwa beim Finanzamt). Aus Änderung drei und vier ergibt sich Nummer fünf: Unternehmen müssen ein geeignetes Datenschutz-Management aufbauen und – mit Ausnahme von Kleinunternehmern – einen Datenschutzbeauftragten benennen. Sechstens – und das macht die EUDSGVO für Unternehmen besonders brisant – sind die Strafen bei Verstößen deutlich höher als bisher: Sie können maximal 20 Millionen Euro betragen – oder, bei internationalen Großkonzernen, bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei Facebook etwa wären aktuell bis zu 1,6 Milliarden Euro Strafe möglich.