Drogenkrimi in Durach
Polizei schlägt bei Marihuana-Deal zu – Beinahe hätten die Beamten die Täter verpasst
DURACH/SULZBERG - Es klingt wie ein Kriminalroman. Ein Nachmittag im Oktober vergangenen Jahres, ein Drogenkurier aus Hannover trifft seinen Kontaktmann auf dem Parkplatz eines Supermarktes. Doch er fühlt sich beobachtet und wagt nicht, die zwei Plastiktüten mit zehn Kilo Marihuana zu übergeben. Ein am Handy telefonierender Mann in der Nähe irritiert ihn. Ereignet hat sich dieser reale Krimi in Durach. Den Fall hat nun das Landgericht Kempten verhandelt. Verurteilt wurden zwei einheimische Drogenfahrer zu Frei- heitsstrafen von je über vier Jahren.
Eingefädelt hat das Geschäft ein Hintermann, gegen den die Staatsanwaltschaft gesondert ermittelt. Er hat bei Drogendealern in Hannover für 18 000 Euro zehn Kilo Marihuana bestellt. Doch das Landeskriminalamt Niedersachsen war der Gruppe bereits auf der Spur und hörte deren Telefongespräche ab. So wussten sie auch von der Allgäuer Lieferung und den bayerischen Kollegen einen Hinweis. Und die warteten inkognito am Parkplatz. Der 27-jährige Kontaktmann Z. verabredet einen Treffpunkt ein paar Straßen weiter in Durach. Die Polizei folgt den beiden Autos. Die Fahrzeuge der Dealer halten, der Kurier öffnet seinen Kofferraum. Die Polizisten wollen erst zugreifen, sobald der Kurier aus Hannover bereits gefahren ist: Er soll nichts bemerken, damit die Ermittlungen in Hannover nicht gefährdet werden. Die Polizisten entscheiden sich, zu warten.
Doch der Fahrer M. bemerkt einen Polizisten, Z. springt ins Auto und rast davon. M. stellt sich mit seinem Wagen den Verfolgern in den Weg, doch die weichen über den Gehweg aus. Z. gibt Gas und schafft es bis nach Sulzberg. Dort schnappen ihn die Beamten in einer kleinen Nebenstraße. Am selben Abend noch durchsuchen sie seine Wohnung. Zurück vor Gericht: Dort saßen M. und Z. auf der Anklagebank. Beide räumten ein, was am Tag des geplatzten Deals geschehen war. Der Staatsanwalt forderte in seinem Schlussvortrag für M. sechseinhalb Jahre Freiheitsstrafe, für Z. acht Jahre. Den beiden Verteidigern war das zu hoch.
Das Gericht verurteilte M. schließlich wegen Beihilfe zu Handel mit Betäubungsmitteln zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Wegen desselben Verbrechens sowie wegen Besitzes von Betäubungsmitteln erhielt Z. vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe.