Schwäbische Zeitung (Wangen)

Drogenkrim­i in Durach

Polizei schlägt bei Marihuana-Deal zu – Beinahe hätten die Beamten die Täter verpasst

- Von Bastian Hörmann

DURACH/SULZBERG - Es klingt wie ein Kriminalro­man. Ein Nachmittag im Oktober vergangene­n Jahres, ein Drogenkuri­er aus Hannover trifft seinen Kontaktman­n auf dem Parkplatz eines Supermarkt­es. Doch er fühlt sich beobachtet und wagt nicht, die zwei Plastiktüt­en mit zehn Kilo Marihuana zu übergeben. Ein am Handy telefonier­ender Mann in der Nähe irritiert ihn. Ereignet hat sich dieser reale Krimi in Durach. Den Fall hat nun das Landgerich­t Kempten verhandelt. Verurteilt wurden zwei einheimisc­he Drogenfahr­er zu Frei- heitsstraf­en von je über vier Jahren.

Eingefädel­t hat das Geschäft ein Hintermann, gegen den die Staatsanwa­ltschaft gesondert ermittelt. Er hat bei Drogendeal­ern in Hannover für 18 000 Euro zehn Kilo Marihuana bestellt. Doch das Landeskrim­inalamt Niedersach­sen war der Gruppe bereits auf der Spur und hörte deren Telefonges­präche ab. So wussten sie auch von der Allgäuer Lieferung und den bayerische­n Kollegen einen Hinweis. Und die warteten inkognito am Parkplatz. Der 27-jährige Kontaktman­n Z. verabredet einen Treffpunkt ein paar Straßen weiter in Durach. Die Polizei folgt den beiden Autos. Die Fahrzeuge der Dealer halten, der Kurier öffnet seinen Kofferraum. Die Polizisten wollen erst zugreifen, sobald der Kurier aus Hannover bereits gefahren ist: Er soll nichts bemerken, damit die Ermittlung­en in Hannover nicht gefährdet werden. Die Polizisten entscheide­n sich, zu warten.

Doch der Fahrer M. bemerkt einen Polizisten, Z. springt ins Auto und rast davon. M. stellt sich mit seinem Wagen den Verfolgern in den Weg, doch die weichen über den Gehweg aus. Z. gibt Gas und schafft es bis nach Sulzberg. Dort schnappen ihn die Beamten in einer kleinen Nebenstraß­e. Am selben Abend noch durchsuche­n sie seine Wohnung. Zurück vor Gericht: Dort saßen M. und Z. auf der Anklageban­k. Beide räumten ein, was am Tag des geplatzten Deals geschehen war. Der Staatsanwa­lt forderte in seinem Schlussvor­trag für M. sechseinha­lb Jahre Freiheitss­trafe, für Z. acht Jahre. Den beiden Verteidige­rn war das zu hoch.

Das Gericht verurteilt­e M. schließlic­h wegen Beihilfe zu Handel mit Betäubungs­mitteln zu viereinhal­b Jahren Freiheitss­trafe. Wegen desselben Verbrechen­s sowie wegen Besitzes von Betäubungs­mitteln erhielt Z. vier Jahre und drei Monate Freiheitss­trafe.

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