„Reichsbürger“zu Haftstrafe verurteilt
47-Jähriger kündigte Amoklauf mit Sturmgewehr in Kempten an
KEMPTEN - 7. November 2017: Ein Mann droht einem Mitarbeiter der Bau- und Siedlungsgenossenschaft (BSG) Allgäu in Kempten am Telefon, mit einem Sturmgewehr in das Unternehmen zu kommen. Wörtlich sagt er: „Im Fernsehen finden täglich Amokläufe statt und ich komme dann mit einer Kalaschnikow vorbei.“Diese Ankündigung löste einen Großeinsatz der Polizei aus. Beamte sicherten die Zentrale der Wohnungsgesellschaft. 20 Minuten später wird der 47-jährige Anrufer vor seiner Wohnung im Kemptener Stadtteil Sankt Mang festgenommen.
Nun stand der Mann, der vermutlich der sogenannten Reichsbürgerbewegung angehört, vor dem Amtsgericht. Er wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am Verhandlungstag sah es zunächst jedoch so aus, als könnte der Prozess nicht wie geplant stattfinden. Denn zu Beginn um 14 Uhr fehlte vom Angeklagten jede Spur. Der 47-Jährige musste auf Anordnung des Richters von der Polizei vorgeführt werden. Dies gelang erst am späten Nachmittag. Sein Fernblei- ben erklärte der Angeklagte damit, dass er Post „der Firma Amtsgericht Kempten“nicht öffne und deshalb nichts von dem Termin gewusst habe, teilte Gerichtssprecher Peter Koch auf Anfrage mit. Staatliche Einrichtungen als Firmen zu bezeichnen sei bei „Reichsbürgern“üblich.
Daher sei es möglich, dass auch der Angeklagte dieser Szene angehöre, sagte Koch. „Reichsbürger“erkennen die Bundesrepublik Deutschland als Staat und somit auch Entscheidungen ihrer Behörden nicht an.
Massive Gegenwehr
Massive Gegenwehr leistete der 47jährige Aussiedler auch gegen die Polizisten, die ihn im November festnehmen wollten. Er musste schließlich von vier Beamten zu Boden gebracht werden und wurde verletzt. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung, die die BSG vermietet, hatte die Kriminalpolizei damals kein Sturmgewehr oder andere Waffen gefunden.
Der Richter entschied bei der Verhandlung am Kemptener Amtsgericht nun, dass sich der Angeklagte der Bedrohung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht hat.