„Was passiert nach dem Tod?“
Urnengräber sind auf dem Vormarsch
Gemeinderat Kißlegg regelt Gebühren für Bestattung und Friedhof neu.
KISSLEGG - Der Gemeinderat in Kißlegg hat sich in seiner jüngsten Sitzung neben der Entwicklung der Bestattungsformen auch über eine Neukalkulation und Anpassung des Bestattungsvertrags mit der Firma Stauber ausgesprochen.
Bürgermeister Dieter Krattenmacher musste in der Gemeinderatssitzung ein besonderes Thema ansprechen, von dem er eine nicht ganz einfach werdende Diskussion mutmaßte: „Was passiert nach dem Tod?“, stellte er die Frage in den Raum. In den letzten Jahren habe sich das Bestattungsverhalten in drastischer Weise verändert. Stellten bis zum Jahr 2008 die Erdbestattungen den Hauptteil der Bestattungsarten dar, so könne man jetzt von einer erheblichen Zunahme an Urnengräbern sprechen. Im Jahr 2017 stellten Erdgräber nur noch ein Drittel der Bestattungen dar.
Die Gründe für diese Entwicklung lägen nahe. Einerseits sei der finanzielle Aspekt zu Bedenken, andererseits könne durch Wegzug von Kindern oder anderen Familienangehörigen keine angemessene Grabpflege mehr durchgeführt werden. Somit komme die Frage auf: „Wer pflegt einmal mein Grab?“
Seit sechs Jahren konstant
Da die letzte Erhöhung der Friedhofsgebühren nunmehr sechs Jahre zurückliegt, wäre auch die Vergütung im Vertrag mit dem Bestattungsinstitut Stauber seither nicht mehr angepasst worden.
Der als Gast anwesende Bestattungsunternehmer Lothar Stauber begründete die Notwendigkeit der Neukalkulation mit dem Anstieg der Personal- und Gerätekosten. „Nicht selten erschweren große Steine den Aushub und stellen einen enormen Zeitaufwand dar“, so Stauber. Der Rat beschloss einstimmig die Anpassung des Vertrags mit der Firma Stauber zum 1. Juni. Und: Zukünftig soll alle zwei Jahre diese Vergütung neu angepasst werden.
Gemäß dieser Entwicklung konnte man auch sogleich nahtlos zum nächsten Punkt der Tagesordnung über gehen, da eine Neukalkulation der Friedhofsgebührenordnung nun unumgänglich sei. Amtsleiter des Finanzwesens Roland Kant wies darauf hin, dass Erhöhungen sowohl heute als auch in Zukunft nicht vermeidbar seien. „Da Familiengräber fehlen, fehlen 50 000 Euro,", erklärte er. Man müsse in einem Friedhof eine Grünanlage sehen, deren Pflege und Arbeit auch einen hohen finanziellen Aufwand bedeute und auch hier die Erhöhung der Personalkosten zu Buche schlagen würden. Für Gemeinderat HansJürgen Schmidt war die Kostenerhöhung zwar nachvollziehbar, jedoch schlug er vor, auch dies nun alle zwei Jahre durchzuführen.
Auf Unverständnis fiel bei Gemeinderätin Monika Dobler der Tagessatz eines Verstorbenen in der Leichenhalle von 89 Euro. „Der isst doch nichts mehr“, meinte sie scherzhaft. Monika Arnold von der Finanzverwaltung begründete die Summe damit, dass die Kosten der Gebäudeverwaltung sich auf 14 000 Euro belaufen. Dieser Betrag werde umgelegt. Was die Formel ergibt: Gebühr gleich Zahlen der Kosten geteilt die Zahl der Fälle.
Schließlich sprach sich der Rat auch einstimmig für die Erhöhung der Gebühren aus.