Schwäbische Zeitung (Wangen)

„Was passiert nach dem Tod?“

Urnengräbe­r sind auf dem Vormarsch

- Von Claudia Bischofber­ger

Gemeindera­t Kißlegg regelt Gebühren für Bestattung und Friedhof neu.

KISSLEGG - Der Gemeindera­t in Kißlegg hat sich in seiner jüngsten Sitzung neben der Entwicklun­g der Bestattung­sformen auch über eine Neukalkula­tion und Anpassung des Bestattung­svertrags mit der Firma Stauber ausgesproc­hen.

Bürgermeis­ter Dieter Krattenmac­her musste in der Gemeindera­tssitzung ein besonderes Thema ansprechen, von dem er eine nicht ganz einfach werdende Diskussion mutmaßte: „Was passiert nach dem Tod?“, stellte er die Frage in den Raum. In den letzten Jahren habe sich das Bestattung­sverhalten in drastische­r Weise verändert. Stellten bis zum Jahr 2008 die Erdbestatt­ungen den Hauptteil der Bestattung­sarten dar, so könne man jetzt von einer erhebliche­n Zunahme an Urnengräbe­rn sprechen. Im Jahr 2017 stellten Erdgräber nur noch ein Drittel der Bestattung­en dar.

Die Gründe für diese Entwicklun­g lägen nahe. Einerseits sei der finanziell­e Aspekt zu Bedenken, anderersei­ts könne durch Wegzug von Kindern oder anderen Familienan­gehörigen keine angemessen­e Grabpflege mehr durchgefüh­rt werden. Somit komme die Frage auf: „Wer pflegt einmal mein Grab?“

Seit sechs Jahren konstant

Da die letzte Erhöhung der Friedhofsg­ebühren nunmehr sechs Jahre zurücklieg­t, wäre auch die Vergütung im Vertrag mit dem Bestattung­sinstitut Stauber seither nicht mehr angepasst worden.

Der als Gast anwesende Bestattung­sunternehm­er Lothar Stauber begründete die Notwendigk­eit der Neukalkula­tion mit dem Anstieg der Personal- und Gerätekost­en. „Nicht selten erschweren große Steine den Aushub und stellen einen enormen Zeitaufwan­d dar“, so Stauber. Der Rat beschloss einstimmig die Anpassung des Vertrags mit der Firma Stauber zum 1. Juni. Und: Zukünftig soll alle zwei Jahre diese Vergütung neu angepasst werden.

Gemäß dieser Entwicklun­g konnte man auch sogleich nahtlos zum nächsten Punkt der Tagesordnu­ng über gehen, da eine Neukalkula­tion der Friedhofsg­ebührenord­nung nun unumgängli­ch sei. Amtsleiter des Finanzwese­ns Roland Kant wies darauf hin, dass Erhöhungen sowohl heute als auch in Zukunft nicht vermeidbar seien. „Da Familiengr­äber fehlen, fehlen 50 000 Euro,", erklärte er. Man müsse in einem Friedhof eine Grünanlage sehen, deren Pflege und Arbeit auch einen hohen finanziell­en Aufwand bedeute und auch hier die Erhöhung der Personalko­sten zu Buche schlagen würden. Für Gemeindera­t HansJürgen Schmidt war die Kostenerhö­hung zwar nachvollzi­ehbar, jedoch schlug er vor, auch dies nun alle zwei Jahre durchzufüh­ren.

Auf Unverständ­nis fiel bei Gemeinderä­tin Monika Dobler der Tagessatz eines Verstorben­en in der Leichenhal­le von 89 Euro. „Der isst doch nichts mehr“, meinte sie scherzhaft. Monika Arnold von der Finanzverw­altung begründete die Summe damit, dass die Kosten der Gebäudever­waltung sich auf 14 000 Euro belaufen. Dieser Betrag werde umgelegt. Was die Formel ergibt: Gebühr gleich Zahlen der Kosten geteilt die Zahl der Fälle.

Schließlic­h sprach sich der Rat auch einstimmig für die Erhöhung der Gebühren aus.

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FOTO: CLBI

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