Schwager des Opfers belastet Angeklagten
RAVENSBURG/BAD WURZACH (sig) - Im Totschlags-Prozess von Bad Wurzach vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Ravensburg hat der Schwager des Opfers den Angeklagten am Montag im Zeugenstand schwer belastet. Letzterer habe bewusst auf seinen Kontrahenten gezielt, ihm gedroht ihn zu erschießen und tatsächlich geschossen, sagte er am fünften Verhandlungstag aus. Das Urteil wird am 28. oder 29. Mai erwartet.
Erneut waren die Zuhörerplätze im Saal 1 mit Verwandten und Bekannten des Angeklagten wie seines Opfers gefüllt. Nachdem während der vergangenen Prozesstage ein ständiges Kommen und Gehen den Sitzungsverlauf störte, wurden die Besucher diesmal am Eingang darauf hingewiesen, leise den Saal zu betreten und zu verlassen sowie ihre Handys auszuschalten, ansonsten drohe ihnen eine hohe Geldstrafe.
„Ich erschieß‘ dich“, soll der 42jährige Angeklagte dem 37-jährigen späteren Opfer gedroht haben, nachdem es vor der Wohnung des Beschuldigten kurz nach 22 Uhr des 1. Oktober vergangenen Jahres zunächst zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen war, in deren Verlauf sich die beiden angeschrien und beleidigt haben. Anlass sei gewesen, so der Zeuge, dass sein Schwager erfahren habe, dass der Angeklagte ein Auto gekauft hatte, den Darlehensforderungen des späteren Opfers jedoch nicht nachgekommen war. Nach Erinnerungen des Zeugen soll es sich um 10 000 Euro gehandelt haben.
„Das ist gelogen“, sagte der Zeuge zu dem Vorhalt, der Angeklagte habe vor der Tat im Treppenhaus seiner Wohnung einen Warnschuss in die Luft abgegeben, bei dem sich keine Munition löste. Der 42-Jährige habe ihn – dem Zeugen, der schlichten wollte – vielmehr aufgefordert, auf die Seite zu gehen, ansonsten schieße er. Er habe Angst gehabt. Der Zeuge gab weiter an, den Arm des Angeklagten samt Waffe nach unten gedrückt und ihm bedeutet zu haben „das ist kein Spiel“. Was sein Schwager damit gemeint habe, als er ihm am Telefon gesagt habe, er solle das „Gerät“mit zur Wohnung des Angeklagten bringen, wisse er nicht. Im bisherigen Prozessverlauf ist man davon ausgegangen, damit sei eine Waffe gemeint gewesen. Eine solche zu besitzen verneinte der Zeuge am Dienstag vor der Kammer.