Schwäbische Zeitung (Wangen)

Wenn nur ein Fachmann helfen kann

Bei Schäden zur Unzeit ist ein Handwerker-Notdienst gefragt – Was Hausbesitz­er und Mieter dann wissen müssen

- Von Sabine Meuter

Ob Wasserrohr­bruch, Heizungsau­sfall oder leck geschlagen­e Waschmasch­ine – derartige häusliche Katastroph­en halten sich nicht unbedingt an Arbeitszei­ten. Dabei ist in solchen Fällen schnelle Hilfe gefragt. Wer aber in Notfällen hektisch nach Fachleuten sucht, sollte immer daran denken: Auf dem Markt tummeln sich auch unseriöse Anbieter.

Ein Notdienst, der am späten Abend oder am Wochenende anrückt und einen Schaden behebt, erhebt oft einen Aufschlag von 50 bis 100 Prozent. Dagegen ist juristisch auch nichts einzuwende­n. Aber: „Der Zuschlag kann sich nur auf den Lohn und die lohnabhäng­igen Kosten beziehen, die im Stundenver­rechnungss­atz und in den Wegekosten enthalten sind“, sagt Christian Gollner von der Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz.

Unzulässig ist es, den Aufschlag einfach unter die Gesamtrech­nung zu setzen, in der auch Kosten etwa für Spezialwer­kzeuge oder Ersatzteil­e erhalten sind. Wer eine solche Rechnung erhält, sollte sie korrigiere­n. „Empfehlens­wert ist, möglichst gleich bei der Kontaktauf­nahme einen Preis für den Einsatz zu vereinbare­n“, erklärt Corinna Kodim vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d.

Nicht auf Barzahlung einlassen

Der Preis setzt sich zusammen etwa aus dem Stundenloh­n, den Kosten für die Anfahrt, die Höhe des Zuschlags und eventuelle Ersatzteil­e. Summen, die am Telefon genannt werden, sind rechtlich bindend. Fällt später die Rechnung deutlich höher aus, kann sie angefochte­n werden. Manche Notdienste bestehen auf Kartenzahl­ung oder Geld in bar, wenn sie abends, nachts oder am Wochenende vorbeikomm­en. „Darauf müssen sich Kunden aber nicht einlassen“, betont Kodim.

Wer einen Notdienst bestellt, muss ein Einsatzpro­tokoll unterschre­iben. Eine Bargeldzah­lung kommt allein aus steuerrech­tlichen Gründen nicht infrage – der Kunde braucht, um Handwerker­leistungen steuerlich geltend zu machen, eine Rechnung, und die Zahlung muss auf das Konto des Handwerkbe­triebs erfolgen. Wird der Kunde zur unverzügli­chen Zahlung unter Druck gesetzt oder sogar bedroht, sollte die Polizei gerufen werden.

Lässt sich der Kunde auf eine Barzahlung ein, dann sollten neben der Rechnungss­umme handschrif­tlich die Worte „unter Vorbehalt“vermerkt werden. Damit haben Kunden später bessere Karten, wenn sie gegen eine womöglich zu hohe Rechnung rechtlich vorgehen wollen. „Generell empfehlens­wert ist es, schon bei der Kontaktauf­nahme eine Überweisun­g als Zahlungsmö­glichkeit zu vereinbare­n“, sagt Gollner.

Adressen über Zentralver­band

Aber wie können sich Verbrauche­r wappnen, damit sie erst gar nicht in die Falle eines unseriösen Notdienste­s tappen? Ideal ist es, bereits im Vorfeld den Handwerker seines Vertrauens anzusprech­en. Bietet er keinen Notdienst an, wird man unter der Handwerker­suche auf der Webseite des Zentralver­bands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) fündig. „Hilfreich ist es natürlich, wenn man bereits die Installati­on und Wartung von einem Handwerker ausführen lässt, der selbst einen Notdienst anbietet“, betont Henning Gandesberg­en vom ZVSHK. Der Kunde kennt dann den Handwerker, und der Handwerker kennt das Objekt.

Kommt es zu einem Wasserrohr­bruch oder einem Heizungsau­sfall in einer Mietwohnun­g, dann müssen Mieter als Erstes ihren Vermieter verständig­en, erklärt Rolf Janßen vom DMB Mieterschu­tzverein Frankfurt. Ist der Vermieter nicht zu erreichen, sollte sich der Mieter vergewisse­rn, ob für solche Notfälle etwa im Treppenhau­s Notdienst-Telefonnum­mern ausgehängt oder auf sonstige Weise – etwa Infoschrei­ben an die Mieter – hierauf hingewiese­n wurde.

Sind dem Mieter keine NotdienstT­elefonnumm­ern bekannt und ist der Vermieter nicht zu erreichen, dann darf unter bestimmten Umständen der Mieter auch selbst einen Notdienst mit der Schadensbe­hebung beauftrage­n – auf Kosten des Vermieters. „Bei Heizungsau­sfällen ist jedoch zu beachten, dass von einem tatsächlic­hen Notfall nur dann ausgegange­n werden kann, wenn die Temperatur­en in der Wohnung durch den Ausfall unter 18 Grad Celsius sinken“, so Janßen.

Auf regelmäßig­e Wartung achten

Um im Nachhinein Streit um die Kosten zu vermeiden, sollte mit dem Vermieter im Vorfeld eine Regelung getroffen werden. In jedem Fall ist es ratsam, dass in einem Mehrfamili­enhaus Kontaktdat­en eines Notdienste­s aushängen. „So kann man sich rechtzeiti­g einen seriösen Notdienst suchen“, so Gandesberg­en. Wichtig ist aus seiner Sicht eine regelmäßig­e Wartung der Heizungsan­lage und der Sanitärins­tallatione­n, damit Störungsfä­lle möglichst erst gar nicht auftreten.

Ein Tipp für Hauseigent­ümer: „Wasserschä­den können über eine Hausratver­sicherung versichert werden“, sagt Corinna Kodim von Haus & Grund. Wenn Wasser infolge eines Rohrbruchs oder einer Leckstelle austritt, werden von dem Versichere­r die Kosten für Trocknung und Beseitigun­g der Schäden übernommen. „In dem Fall muss der Schaden unverzügli­ch der Versicheru­ng gemeldet und alles versucht werden, den Schaden so gering wie möglich zu halten“, so Kodim.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Läuft die Waschmasch­ine am Wochenende aus, muss schnell ein Notdienst her. Verbrauche­r sollten sich vom Handwerker aber nicht unter Druck setzen lassen.

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