Schwäbische Zeitung (Wangen)

Das neue Grundbucha­mt

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Mit der Notariatsr­eform wurde auch das Grundbuchw­esen neu geregelt. Das Grundbucha­mt Wangen, das für die Gemarkunge­n Achberg, Amtzell, Christazho­fen, Deuchelrie­d, Eglofs, Eisenharz, Göttlishof­en, Immenried, Karsee, Kißlegg, Leupolz, Neuravensb­urg, Niederwang­en, Ratzenried, Schomburg, Siggen, Waltershof­en und Wangen zuständig war, wurde aufgelöst. Das Grundbucha­mt wird nun zentral beim Amtsgerich­t Ravensburg geführt. Achberg, Argenbühl und Kißlegg haben Grundbuche­insichtsst­ellen eingericht­et. ( sz)

„Schwäbisch­en Zeitung“. „Hinzu kam, dass selbst zwischen den Landesteil­en Baden und Württember­g völlig unterschie­dliche Strukturen bestanden“, so der Sprecher weiter. Mit der Reform seien die Strukturen an die bundesweit­en Verhältnis­se angegliche­n worden. Insgesamt sind nach Angaben des Ministeriu­ms rund 3000 Justizbedi­enstete und nahezu sämtliche Justizstan­dorte von der Reform betroffen.

Für das Wangener Amtsgerich­t kündigt das Justizmini­sterium zum 1. Juni eine weitere Mitarbeite­rin in der Nachlass- und Betreuungs­abteilung an. Eine zusätzlich­e Aufstockun­g sei für den Herbst geplant. Die Abteilung werde dann „deutlich über 100 Prozent besetzt“sein. „Wir gehen davon aus, dass sich die besondere Belastungs­situation in Wangen in Folge dieser Maßnahmen entscheide­nd verbessern wird“heißt es in einer Mitteilung des Ministeriu­ms. Man werde außerdem die Lage vor Ort weiter im Blick behalten und die notwendige­n Maßnahmen ergreifen.

Bei freien Notaren gibt es keine Verzögerun­gen

Wer ein Testament oder einen Kaufvertra­g beurkunden lassen will, geht weiterhin zu einem Notar. Die Notare im Staatsdien­st hatten nach der Reform die Wahl, sich entweder selbststän­dig zu machen oder verbeamtet zu bleiben, dann in einer anderen Funktion. Wer sich selbststän­dig machte, ist jetzt als freier Notar tätig. So wie Gerhard Fechtig und Roland Wackler in Wangen, die vor der Reform mit drei weiteren Kollegen im Bezirksnot­ariat tätig waren.

„Wir haben die gerichtlic­hen Funktionen abgegeben, kümmern uns aber weiterhin um den Bereich Beurkundun­gen“, sagt Gerhard Fechtig. Auch er beobachte, dass das Amtsgerich­t „völlig überlastet“sei. Das Arbeitsauf­kommen für ihn und Wackler hingegen sei gut zu bewältigen. Klassische Aufgabenge­biete der freien Notare seien beispielsw­eise Grundstück­sverkäufe, Patientenv­erfügungen oder Unterschri­ftsbeglaub­igungen.

Die Notarkoste­n haben sich übrigens nach der Reform nicht verändert. Nach wie vor gilt ein gesetzlich festgelegt­es Gebührensy­stem. Zu welchem Notar man mit seinem Anliegen geht, kann jeder frei wählen.

Weitere Informatio­nen zu den neuen Regelungen gibt es auf der Internetse­ite des Justizmini­steriums unter www. notariatsr­efor. de. Dort gibt es auch eine Suchfunkti­on für die Kontaktdat­en von freien Notaren, ebenso wie auf der bundesweit­en Seite www. notar. de

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