Das neue Grundbuchamt
Mit der Notariatsreform wurde auch das Grundbuchwesen neu geregelt. Das Grundbuchamt Wangen, das für die Gemarkungen Achberg, Amtzell, Christazhofen, Deuchelried, Eglofs, Eisenharz, Göttlishofen, Immenried, Karsee, Kißlegg, Leupolz, Neuravensburg, Niederwangen, Ratzenried, Schomburg, Siggen, Waltershofen und Wangen zuständig war, wurde aufgelöst. Das Grundbuchamt wird nun zentral beim Amtsgericht Ravensburg geführt. Achberg, Argenbühl und Kißlegg haben Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet. ( sz)
„Schwäbischen Zeitung“. „Hinzu kam, dass selbst zwischen den Landesteilen Baden und Württemberg völlig unterschiedliche Strukturen bestanden“, so der Sprecher weiter. Mit der Reform seien die Strukturen an die bundesweiten Verhältnisse angeglichen worden. Insgesamt sind nach Angaben des Ministeriums rund 3000 Justizbedienstete und nahezu sämtliche Justizstandorte von der Reform betroffen.
Für das Wangener Amtsgericht kündigt das Justizministerium zum 1. Juni eine weitere Mitarbeiterin in der Nachlass- und Betreuungsabteilung an. Eine zusätzliche Aufstockung sei für den Herbst geplant. Die Abteilung werde dann „deutlich über 100 Prozent besetzt“sein. „Wir gehen davon aus, dass sich die besondere Belastungssituation in Wangen in Folge dieser Maßnahmen entscheidend verbessern wird“heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Man werde außerdem die Lage vor Ort weiter im Blick behalten und die notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Bei freien Notaren gibt es keine Verzögerungen
Wer ein Testament oder einen Kaufvertrag beurkunden lassen will, geht weiterhin zu einem Notar. Die Notare im Staatsdienst hatten nach der Reform die Wahl, sich entweder selbstständig zu machen oder verbeamtet zu bleiben, dann in einer anderen Funktion. Wer sich selbstständig machte, ist jetzt als freier Notar tätig. So wie Gerhard Fechtig und Roland Wackler in Wangen, die vor der Reform mit drei weiteren Kollegen im Bezirksnotariat tätig waren.
„Wir haben die gerichtlichen Funktionen abgegeben, kümmern uns aber weiterhin um den Bereich Beurkundungen“, sagt Gerhard Fechtig. Auch er beobachte, dass das Amtsgericht „völlig überlastet“sei. Das Arbeitsaufkommen für ihn und Wackler hingegen sei gut zu bewältigen. Klassische Aufgabengebiete der freien Notare seien beispielsweise Grundstücksverkäufe, Patientenverfügungen oder Unterschriftsbeglaubigungen.
Die Notarkosten haben sich übrigens nach der Reform nicht verändert. Nach wie vor gilt ein gesetzlich festgelegtes Gebührensystem. Zu welchem Notar man mit seinem Anliegen geht, kann jeder frei wählen.
Weitere Informationen zu den neuen Regelungen gibt es auf der Internetseite des Justizministeriums unter www. notariatsrefor. de. Dort gibt es auch eine Suchfunktion für die Kontaktdaten von freien Notaren, ebenso wie auf der bundesweiten Seite www. notar. de