FFH-Gebiete sind Thema in den Ortschaftsräten
Ausweisung des Landes steht noch aus
NIEDERWANGEN (swe) - Vorberaten wurden bei der jüngsten Ortschaftsratssitzung Niederwangen wie in allen Ortschaftsräten derzeit die geplante Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der FFH-Gebiete. Die Ausweisung des Landes Baden-Württemberg steht noch aus. Sie soll nun auch förmlich auf den Weg gebracht werden.
„Weitergehende Verbote als bisher bereits vorhanden sollen nicht in die Verordnung aufgenommen werden“, sagte Ortsvorsteher Berthold Riether. Betroffen ist die Ortschaft im Bereich Elitzer See, Schwarzensee, bei Herzmanns und Obermooweiler und entlang der Argen (einschließlich Seitenteile). Verantwortlich sind laut Riether die Grund- stückseigentümer der künftigen FFH-Gebiete und die Anrainer durch mögliche Ausschlüsse und Regelungen für Abstandsflächen. Sie können die Eingrenzungen im entsprechenden Plan der Ortschaft(en) einsehen.
Ortschaftsrat Hans-Jörg Leonhardt kritisierte, dass die Verordnung durch die Abstandsfläche zu FFH-Gebieten in baulichen Angelegenheiten zu Lasten der Grundstückseigentümer gehe, zum Problem werden könne und ohne Ausgleich erfolge.
Auch wenn Leonhardt betonte, dass er es wichtig und notwendig finde, dass für die Natur Gutes getan wird, forderte er von der Landespolitik eine Würdigung und Entschädigung für die Grundstückseigentümer.