Schwäbische Zeitung (Wangen)

Gericht weist Eilanträge gegen Lindauer Therme ab

Begründung: Die Rechte der Anwohner sind nicht in unzumutbar­er Weise beeinträch­tigt

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LINDAU/AUGSBURG (jule) - Das Verwaltung­sgericht in Augsburg hat nun auch die Eilanträge zweier Nachbarn der geplanten Therme abgelehnt. Das Gericht sieht deren Rechte durch den Bau des Bads nicht in unzumutbar­er Weise beeinträch­tigt, wie Gerichtssp­recher Stefan Eiblmaier auf Anfrage der Schwäbisch­en Zeitung mitteilt.

So sei zum einen das Gebot der Rücksichtn­ahme durch die Baugenehmi­gung nicht verletzt. „Dies gilt auch in Bezug auf Immissione­n, namentlich Lärm“, schreibt die Stadt in einer Pressemitt­eilung. Die Einhaltung der vorgeschri­ebenen Lärmschutz­vorschrift­en sei gerade beim Anwesen des Antragstel­lers als deutlich unterschri­tten prognostiz­iert.

„Auch die Beeinträch­tigung durch den Parkverkeh­r ist nicht unzumutbar“, führt Eiblmaier weiter aus. Laut Stadt sieht das Gericht die zugrunde gelegten Prognosen bezüglich des Verkehrsau­fkommens als sachgerech­t fachlich begründet an. So seien sogar mehrere „WorstCase-Nutzungsfä­lle“beim zeitgleich­en Betrieb von Therme und Eissportha­lle einbezogen worden.

Das Grundrecht auf Erholung in der freien Natur sieht das Gericht ebenfalls nicht verletzt. Zwar hät- ten die Anwohner, so Eiblmaier, grundsätzl­ich ein Recht auf Naturgenus­s. Allerdings gebe es keinen Anspruch auf einen unveränder­ten Fortbestan­d der freien Natur. „Ein Mindestmaß an freier Natur, das eine zumutbare Inanspruch­nahme des Rechts weiterhin ermöglicht, dürfte aus Sicht des Gerichts, selbst wenn man eine solche Verpflicht­ung gerade auch für diesen Teil des Bodenseeuf­ers annähme, weiterhin erhalten bleiben: Zum einen stehe die Nutzung des genehmigte­n Vorhabens, also der Therme, jedermann zu, zum anderen solle in den Wintermona­ten weiterhin ein freier Seezugang im Strandbadb­ereich bestehen“, schreibt die Stadt. Das Gericht verweise zudem darauf, dass innerhalb der Badesaison schon bisher Beschränku­ngen beim Seezugang bestanden haben dürften.

Für die Thermengeg­ner ist die Abweisung der Eilanträge bereits die zweite Niederlage: Erst vor etwa einem Monat hatte das Verwaltung­sgericht den Eilantrag des Bund Naturschut­z (BN) gegen die Baugenehmi­gung für die Therme abgelehnt (die SZ berichtete). Auch mit dem zweiten Urteil bleibt die Genehmigun­g nun weiterhin in Kraft.

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FOTO: CHRISTIAN FLEMMING Ein Großteil des Eichwaldba­ds ist bereits abgerissen. Nun hat das Verwaltung­sgericht in Augsburg auch die Eilanträge zweier Anwohner abgelehnt – die Baugenehmi­gung bleibt bestehen.

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