Gericht weist Eilanträge gegen Lindauer Therme ab
Begründung: Die Rechte der Anwohner sind nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt
LINDAU/AUGSBURG (jule) - Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat nun auch die Eilanträge zweier Nachbarn der geplanten Therme abgelehnt. Das Gericht sieht deren Rechte durch den Bau des Bads nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt, wie Gerichtssprecher Stefan Eiblmaier auf Anfrage der Schwäbischen Zeitung mitteilt.
So sei zum einen das Gebot der Rücksichtnahme durch die Baugenehmigung nicht verletzt. „Dies gilt auch in Bezug auf Immissionen, namentlich Lärm“, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Lärmschutzvorschriften sei gerade beim Anwesen des Antragstellers als deutlich unterschritten prognostiziert.
„Auch die Beeinträchtigung durch den Parkverkehr ist nicht unzumutbar“, führt Eiblmaier weiter aus. Laut Stadt sieht das Gericht die zugrunde gelegten Prognosen bezüglich des Verkehrsaufkommens als sachgerecht fachlich begründet an. So seien sogar mehrere „WorstCase-Nutzungsfälle“beim zeitgleichen Betrieb von Therme und Eissporthalle einbezogen worden.
Das Grundrecht auf Erholung in der freien Natur sieht das Gericht ebenfalls nicht verletzt. Zwar hät- ten die Anwohner, so Eiblmaier, grundsätzlich ein Recht auf Naturgenuss. Allerdings gebe es keinen Anspruch auf einen unveränderten Fortbestand der freien Natur. „Ein Mindestmaß an freier Natur, das eine zumutbare Inanspruchnahme des Rechts weiterhin ermöglicht, dürfte aus Sicht des Gerichts, selbst wenn man eine solche Verpflichtung gerade auch für diesen Teil des Bodenseeufers annähme, weiterhin erhalten bleiben: Zum einen stehe die Nutzung des genehmigten Vorhabens, also der Therme, jedermann zu, zum anderen solle in den Wintermonaten weiterhin ein freier Seezugang im Strandbadbereich bestehen“, schreibt die Stadt. Das Gericht verweise zudem darauf, dass innerhalb der Badesaison schon bisher Beschränkungen beim Seezugang bestanden haben dürften.
Für die Thermengegner ist die Abweisung der Eilanträge bereits die zweite Niederlage: Erst vor etwa einem Monat hatte das Verwaltungsgericht den Eilantrag des Bund Naturschutz (BN) gegen die Baugenehmigung für die Therme abgelehnt (die SZ berichtete). Auch mit dem zweiten Urteil bleibt die Genehmigung nun weiterhin in Kraft.