Schwäbische Zeitung (Wangen)

Cocktail aus Medikament­en und Alkohol führen zu Straftat

Wegen Schuldunfä­higkeit wird ein Westallgäu­er zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt verwarnt – Vorwurf: „Fahrlässig­er Vollrausch“

- Von Vera Stiller

WANGEN/ISNY - Wegen eines fahrlässig­en Vollrausch­es ist jetzt ein junger Mann aus dem Westallgäu verwarnt worden, vorbehaltl­ich einer einer Geldstrafe von 90 Tagessätze­n à 20 Euro. Die Bewährungs­zeit wurde auf zwei Jahre festgesetz­t. Es ist ein kurioser Fall.

In der Nacht zum 1. April 2017 hielt sich der damals stark angetrunke­ne Angeklagte in einem Isnyer Jugendzent­rum auf. Als er durch starkes Rumkrakeel­en auffiel, wurde er zum Verlassen der Räumlichke­iten aufgeforde­rt. Was schließlic­h auch nach einigen Protesten gelang. Auf seinem Nachhausew­eg brach er in ei- ne Schule ein, zerschlug dort – unter anderem mit einem Stuhl – Fensterrah­men und Glasscheib­en. Außer- dem riss er den Feuerlösch­er aus der Verankerun­g.

„Von der Tat selber weiß ich nichts mehr“, ließ der Mann im Gerichtssa­al verlauten. Hatten das vor ihm schon viele Angeklagte behauptet und waren eines Besseren belehrt worden, so schenkte man diesem nach eingehende­r Beweisaufn­ahme Glauben. Ärztliche Atteste bescheinig­ten ihm zudem, unter Angststöru­ngen und Depression­en zu leiden und dagegen mit unterschie­dlichen Medikament­en behandelt zu werden.

„Ich hatte an diesem Tag Tropfen und Tabletten in Übermengen zu mir genommen, dazu mehrere Glas Bier und Schnäpse getrunken“, konnte sich der junge Mann noch erinnern. Und auch, dass er im Jugendzent­rum „eine Flasche an den Schädel“bekommen hatte. Doch dann sei der Film gerissen. Bis zum nächsten Morgen, als er eine Platzwunde am Kopf sowie verschiede­ne Schürfund Schnittwun­den an seinem Körper bemerkte.

Dem später konsultier­ten Arzt im Krankenhau­s hatte er noch etwas von einem Fahrradunf­all gesagt. Aber als die Polizeibea­mten in der fraglichen Schule Blutspuren auffanden und diese durch DNA-Analyse dem Verdächtig­en einwandfre­i zugeordnet werden konnten, wurde aus dem mutmaßlich­en ein überführte­r Täter.

So blieb letztendli­ch nur noch die Frage nach der Schuldfähi­gkeit. Aufschluss brachte hier das Gutachten eines Facharztes. Sein Fazit: „Erhöhte Einnahme von Psychophar­maka zusammen mit Alkohol enthemmen, vermindern die Steuerungs­fähigkeit und können aggressiv machen.“Selbst bei vorschrift­smäßiger Einnahme, so war zu hören, könnten Nebenwirku­ngen wie beispielsw­eise Verwirrthe­itszuständ­e auftreten.

Dieses Gutachten schließlic­h war es, das den Vertreter der Staatsanwa­ltschaft wie auch den Richter am Amtsgerich­t von Schuldunfä­higkeit sprechen ließen. Der Vorwurf der Sachbeschä­digung wurde fallengela­ssen. Unter Einbeziehu­ng einer im September 2017 verhängten Geldstrafe zur Bewährung, die ebenfalls wegen Sachbeschä­digung und Beleidigun­g eines Polizisten verhängt worden war, wurde die Gesamtstra­fe gebildet.

„Mir ist bewusst geworden, dass sich was ändern muss“, ließ der Mann verlauten. Und wer ihn sich genau ansah, hoffte mit ihm: „Seit einem Jahr trinke ich keinen Alkohol mehr und nehme die verordnete­n Medikament­e wie vorgeschri­eben. Auch arbeite ich wieder. Gesundheit­lich geht es mir topp.“Und er versprach, den vom Gericht verlangten Nachweis über den Medikament­enspiegel pünktlich einmal im Jahr vorzulegen.

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FOTO: JASC Ein kurioser Fall landete beim Wangener Amtsgerich­t

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