Schwäbische Zeitung (Wangen)

Tritte und Schläge am Hergatzer Bahnhof

Ein 28-Jähriger wird wegen schwerer Körperverl­etzung zu zehn Monaten Haft verurteilt

- Von Helena Golz

Mann wird wegen schwerer Körperverl­etzung zu zehn Monaten Haft verurteilt.

LINDAU/HERGATZ - Ein 28-Jähriger hat sich vor dem Amtsgerich­t Lindau wegen schwerer Körperverl­etzung verantwort­en müssen. Die Urteilsfin­dung war nicht leicht, da sich die Zeugenauss­agen teilweise widersprac­hen. Am Ende verurteilt­e das Gericht den Angeklagte­n zu zehn Monaten Haft, die laut Richter Moritz von Engel „beim besten Willen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können“.

„Ich war besoffen und erinnere mich an nichts“, kommentier­t der Angeklagte die Anklagesch­rift der Staatsanwa­ltschaft. Sie wirft ihm vor, zusammen mit einem anderen Mann im Juli vergangene­n Jahres am Bahnhof in Hergatz einen 24Jährigen mehrfach geschlagen und getreten zu haben.

Das Opfer habe Kopf-, Ellenbogen­und Oberschenk­elprellung­en erlitten. „Waren Sie denn vor Ort?“, will der Richter wissen. „Ich weiß es nicht“, sagt der Angeklagte. Er habe mit anderen an dem Tag zwei Liter Whisky oder Wodka getrunken. Er trinke diese Mengen täglich.

Eine Flasche in Richtung Kopf geworfen

Alle Zeugen können sich jedoch noch sehr genau an den Angeklagte­n erinnern. Das 24-jährige Opfer sagt aus, dass es am Bahnhof gesessen habe, als der Angeklagte und sein Begleiter ihn angepöbelt hätten. Sie hätten nach seinem Geldbeutel gegriffen und ihn auf den Boden geschubst.

Die Schläge und Tritte aus der Anklagesch­rift bestätigt er nicht. Aber der Angeklagte habe ihm von hinten eine Flasche gegen den Kopf geworfen. Ein Anwohner, der das Geschehen beobachtet­e, bestätigt, dass mit einer Flasche in Richtung des 24-Jährigen geworfen worden sei, allerdings habe nicht der Angeklagte, sondern sein Begleiter geworfen.

Ob das Opfer getroffen wurde, habe er nicht gesehen, aber „das war ein gezielter Wurf “. Schläge und Tritte gegen den 24-Jährigen habe er auch gesehen. Es sei aber nie so gewesen, dass das Opfer wehrlos gewesen sei.

Angeklagte­r ist in Haft wegen Raubes

Die unterschie­dlichen Aussagen kann das Gericht nicht vollends aufklären. Richter Moritz von Engel verweist noch darauf, dass der Angeklagte zum Tatzeitpun­kt keine Vorstrafen gehabt habe, allerdings habe er nach dem Vorfall im Juli einen Diebstahl begangen und anschließe­nd einen Raub. Deswegen sitze er derzeit im Gefängnis. Die Staatsanwä­ltin plädiert auf zwölf Monate Haft.

Obwohl nicht ganz klar sei, ob der Angeklagte oder dessen Begleiter die Flasche geworfen habe, sei der Angeklagte auf jeden Fall beteiligt gewesen. Schläge und Tritte seien auch nicht auszuschli­eßen. Der Verteidige­r plädiert für eine sechsmonat­ige Haftstrafe. Das Opfer sei nicht schwer verletzt worden, die Zeugenauss­agen nicht eindeutig.

Richter Moritz von Engel verurteilt den Angeklagte­n schließlic­h zu zehn Monaten Haft. In seiner Begründung schließt er sich der Staatsanwä­ltin an. Er könne die Strafe außerdem nicht zur Bewährung aussetzen, denn es sei nicht auszuschli­eßen, dass der Angeklagte weitere Straftaten begehe.

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FOTO: ULI DECK/DPA

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