Landwirt lässt trächtige Kuh schlachten
Tier litt unter Klauenkrankheit Mortellaro – Trotzdem Tierarzt nicht kontaktiert
Amtsgericht verurteilt einen Mann wegen Verstoßes gegen Tierschutzgesetz.
REGION WANGEN - Wegen schweren Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat sich ein Landwirt aus der Region Wangen vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Er hatte eine trächtige Kuh töten lassen und wurde deshalb zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt.
Die Anklage beruft sich auf den Grundsatz des deutschen Tierschutzgesetzes, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Ein Landwirt aus der Region Wangen hat diesen Grundsatz gebrochen und musste sich nun vor dem Amtsgericht rechtfertigen. Der Mann wurde beschuldigt, bei einer Kuh, die an der Klauenkrankheit Mortellaro gelitten und erhebliche Schmerzen hatte, jegliche tierärztliche Hilfe unterlassen zu haben.
Durch den entzündlichen Prozess, den diese Krankheit mit sich bringt, konnte die Kuh auch sehr schlecht aufstehen. Hinzu kam, dass das Tier trächtig war. Die Folge waren Abszesse durch häufiges Liegen und verminderte Nahrungsaufnahme. Mit Salben und Spray versuchte der Bauer zwar Linderung herbeizuführen, dies blieb jedoch erfolglos. Auf die Idee, einen Tierarzt zu rufen, sei er nicht gekommen. Da er der Meinung war, dass er dem Leiden ein Ende setzen müsse, das Kalb aber erst in fünf Wochen kommen sollte, ließ er die Kuh per Bolzenschuss von einem Metzger betäuben und per Rückenmarkzerstörer töten.
Amtsveterinär deckt Leid auf
Aufgedeckt wurde das Leid des Tieres durch einen als Zeugen anwesenden Amtsveterinär, der für den Landkreis Biberach zuständig ist und als Mitglied der Tierbeseitigungsanlage Biberach (TBA) Stichproben bei den Kadavern nahm. Ihm seien die großen Löcher im Oberschenkelbereich aufgefallen, die von tiefliegenden Abszessen herrührten. Die deutlichen Läsionen im Gewebe seien bereits in Fäulnis übergegangen. Zu diesem fortgeschrittenen Krankheitsverlauf sei noch hinzu gekommen, dass das Tier hoch tragend war.
Auf die Frage von Richter Peter Pahnke, wie denn das Schmerzempfinden bei einer Kuh sei, meinte der Veterinär, dass dieses bei einem Säugetier genauso ausgeprägt sei wie bei uns Menschen. Seine Beobachtung gab er dann an das zuständige Veterinäramt in Ravensburg weiter. Die auch als Zeugin anwesende Amtstierärztin des Landreises Ravensburg schaute sich umgehend den Betrieb an und stellte zudem bei einigen anderen Kühen erhebliche Mängel fest. Diese waren auch bei erneuter Kontrolle noch nicht vollständig behoben. Zum einen litten noch weitere Kühe an der Klauenkrankheit Mortellaro, die auch durch mangelnde Hygiene und Keime entstehen würde. Zum anderen stellten die Veterinäre Klauenrehe fest. Diese Krankheit ist eine Stoffwechselstörung und könne auch durch minderwertiges Futter entstehen.
Bei der Befragung beider Veterinäre stellte sich zudem heraus, dass das Kalb hätte per Kaiserschnitt geholt werden können und der Größe nach durchaus lebensfähig gewesen wäre. Durch das Schlachten der Mutterkuh sei es durch den Mangel an Sauerstoff im Mutterleib erstickt. Inzwischen sei der Landwirt Mitglied im Landeskontrollverband (LKV), wo Landwirte Beratungen und Informationen über Ernährung und professionelle Klauenpflege erhalten. Am Ende der Verhandlung zog der Landwirt seinen Einspruch zurück und willigte ein, die geforderte Geldstrafe von 1600 Euro, in 40 Tagessätzen á 40 Euro, zu bezahlen.