Frau nimmt Cannabis gegen Schmerzen
Polizei findet 217 Gramm Marihuana – 42-Jährige erhält Bewährungsstrafe
WANGEN/LEUTKIRCH - Wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist jetzt eine Frau aus dem Raum Leutkirch zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die im Haus aufgefundene Menge von 217 Gramm Marihuana nicht vom Freund der Tochter, sondern allein von der 42-Jährigen gebunkert worden war. Trotzdem wurde von einem minderschweren Fall ausgegangen. Die Angeklagte hatte den Stoff allein zur Schmerzbehandlung eingesetzt.
„Ich bin austherapiert“, sagte die vor dem Wangener Amtsgericht sitzende Frau und wies auf die zahlreichen ärztlichen Maßnahmen hin, die Linderung bei immer wiederkehrenden Gelenkentzündungen bringen sollten. „Nachdem ich wegen der Einnahme starker Medikamente eine Magenblutung bekam und ins Krankenhaus eingeliefert wurde, kam der Freund einer meiner Töchter zu mir und erzählte, dass es noch eine andere Möglichkeit der Schmerzbehandlung geben würde“, berichtete die Angeklagte. Zunächst habe der Mann ihr ein Buch mit dem Titel „Behandlung mit Marihuana“, dann das Kraut selber mitgebracht.
Die Frau gab zu, „in der Küche etwas gehabt zu haben“, wies aber den Vorwurf, den Löwenanteil des Stoffs in acht Einmachgläsern verstaut unter ihrem Bett aufbewahrt zu haben, kategorisch zurück. „Ich hatte Marihuana unter dem Sofa im Erdgeschoss gefunden und darum gebeten, es wegzuschaffen. Als die Polizei das Zeug unter dem Ehebett fand, musste ich davon ausgehen, dass es das vom Sofa-Versteck war.“
Gutachten bestätigt „Chronisches Schmerzsyndrom“
Im weiteren Verlauf der Verhandlung betonte die Frau, hier aber allein schon deshalb nicht tätig geworden zu sein, weil das Bett sich im Obergeschoss des Hauses befinden würde und sie wegen der großen Schmerzen nicht in der Lage sei, Treppen zu steigen. Auch war sie sich sicher, von der Tochter gehört zu haben, dass deren Lebensgefährte Marihuana anbaue und es nicht nur selber konsumiere, sondern auch verkaufe.
Mit „Ihre Tochter behauptet aber, dass Sie selber Cannabis anbauen und Sie sich Ihre Version der Geschichte nur ausdenken“, konfrontierte der Richter die Angeklagte und hielt ihr vor, die Tüten und Gläser eigenhändig etikettiert zu haben. „Die Schrift auf den Tüten ist von mir, die auf den Gläsern nicht“, entgegnete die Frau. Ein vom Richter verlesenes ärztliches Gutachten bestätigte dann auch die Diagnose „Chronisches Schmerzsyndrom“. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hielt die Einlassung des „wohl zu Unrecht belasteten Freundes der Tochter“, der eine Mitschuld weit von sich gewiesen hatte, für glaubhaft. Im Gegenzug nannte er die Anklage für „vollumfänglich erwiesen“und beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten sowie eine „geringe Zahl an zu leistenden Arbeitsstunden“.
„Meine Mandantin hat das Material in guter Absicht bekommen“, ließ der Verteidiger hören und wollte den „Zweifelsgrundsatz“für die Angeklagte angewendet wissen. Zudem erinnerte er mit Blick auf den „Lieferanten des Marihuanas“und dessen möglichen eigenen Drogenkonsum an die Tatsache, dass ein Zeuge das Recht habe zu lügen. Er gab zu bedenken: „Obwohl der Mann Kooperationswillen signalisiert hatte, wollte er keine Haaranalyse abgeben.“
Gleichzeitig wies der Rechtsanwalt auf die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit der Angeklagten hin, sprach sich im Fall einer Bewährungsstrafe vom Absehen eines Bewährungshelfers aus, nannte die häuslichen Verhältnisse seiner Mandantin und ihres Ehemanns „geordnet auf niedrigem Niveau“und überraschte das Gericht mit einem außergewöhnlichen Vorschlag: „Für die nicht geforderte Rückgabe des eingezogenen Betäubungsmittels müsste nach der neuen Rechtsprechung ein Ausgleich in Form einer Gebühr geschaffen werden.“
Der Richter versprach, sich „einzulesen“, folgte in großen Teilen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, um deutlich zu machen: „Der Kontakt zwischen der Angeklagten und dem Freund der Tochter war seit längerer Zeit abgebrochen. Sicherlich hätte der Mann noch ein anderes Plätzchen für den Stoff gefunden. Vor allem als er wusste, dass das Verfahren läuft.“