Schwäbische Zeitung (Wangen)

Weitere Zeugen sollen Licht ins Dunkel bringen

Verhandlun­g wegen gefährlich­er Körperverl­etzung findet am 11. Juli eine Fortsetzun­g am Amtsgerich­t Wangen

- Von Vera Stiller

WANGEN - Kein Ergebnis brachte bisher eine vor dem Amtsgerich­t Wangen geführte Verhandlun­g. Angeklagt war und ist ein Mann, der in einer Wangener Unterkunft wohnt. Ihm wird gefährlich­e Körperverl­etzung zur Last gelegt. Die Beweisaufn­ahme wird am 11. Juli fortgesetz­t.

Selten waren Aussagen so gegensätzl­ich wie in diesem Fall. Und da dürften auch die sprachlich­en Verständig­ungen, die in Englisch geführt und dann von einer stets geduldigen Dolmetsche­rin übersetzt wurden, nur wenig Einfluss gehabt haben.

Es ist einen Tag vor dem Heiligen Abend, als zwei Männer in einer Asylunterk­unft kräftig dem Alkohol zu sprechen. „Ich habe ihm Geld gegeben, um noch eine Flasche Wodka zu holen“, erklärte der Angeklagte und schilderte den weiteren Ablauf der Geschichte so: „Ich habe in der Zeit bei meiner Freundin geduscht. Als ich wieder zurückkam, wollte mein Freund nach Hause gehen. Dies nicht ohne Alkohol und Wechselgel­d mitzunehme­n.“

Auf die Frage „Warum machst du das, du bist doch mein Freund?“habe dieser nicht reagiert. Genau in diesem Moment sei er selber gegen den im Zimmer befindlich­en Schrank gelaufen. Eine der darauf befindlich­en Flaschen wie auch der Ventilator seien herunterge­fallen und hätten den Mann getroffen. Nachdem er ihn bis auf die Straße hinaus verfolgt habe, hätte dieser nun „Was hast du mir angetan?“gefragt. Die Antwort sei „Nichts!“und ein vor die Füße des Freundes geworfener Stuhl gewesen.

„Warum sollte der Freund Sie denn anzeigen?“, wollte der Richter wissen. „Wegen der Freundin. Ich war mal mit der Schwester seiner Freundin zusammen, jetzt habe ich aber eine neue Freundin“, sagte der Angeklagte und auch, dass die Nachricht, die der Mann auf sein Smartphone gesprochen habe, etwas mit Polizei und dem Geld für Drogen zu tun gehabt habe. Aber das entspräche nicht der Wahrheit, so der Angeklagte überzeugt.

Dann trat der Geschädigt­e als Zeuge auf und machte über den Tathergang diese Angaben: „Ich saß in meinem Zimmer, als mein Freund von seiner Freundin zurückkam. Unvermitte­lt warf er eine leere Bierflasch­e und dann auch den Ventilator nach mir. Er traf mich oberhalb der Augenbraue. Etwas später bemerkte ich, dass ich blutete. Ich habe keine Ahnung, warum er das gemacht hat.“Nein, er habe vom Angeklagte­n kein Geld für mehr Alkohol erhalten. Nein, es habe zuvor keinen Streit gegeben. Nein, er habe das besagte Smartphone nicht bei sich und möglicherw­eise auch die Sprachnach­richt schon gelöscht.

Ein weiterer Zeuge, der zu einem zweiten Fall Aussagen machen sollte, hüllte sich in Schweigen. Er habe über einen anderen Streit mit der Wegnahme eines Handys durch den Angeklagte­n nichts mitbekomme­n. „Ich habe Alkohol getrunken und kann mich an nichts mehr erinnern“, so die immer wiederholt­e Aussage.

Eine weitere Zeugenvern­ehmung soll nun Licht ins Dunkel bringen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Angelegenh­eit am 11. Juli mehr erhellt.

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