Der Asylkompromiss im Detail
BERLIN (dpa) - Nach dreiwöchigem Gezerre haben sich CDU und CSU auf einen Kompromiss im Asylstreit verständigt. Doch der Unionskompromiss steht auf wackligen Füßen.
Was besagt der Kompromiss?
An der deutsch-österreichischen Grenze sollen Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise gehindert werden. Diese Asylbewerber sollen in Bayern in Transitzentren kommen, aus denen sie direkt in die zuständigen Länder zurückgewiesen werden.
Um wie viele Fälle geht es?
Deutschland stellte von Januar bis Ende Mai insgesamt 26 023 Ersuchen an EU-Staaten zur Übernahme von Asylbewerbern, die in Deutschland gelandet waren. In 18 577 Fällen stimmten die Staaten zu, tatsächlich wurden aber nur 4092 Migranten überstellt.
Von CDU und CSU wird nun das juristische Konstrukt der „Fiktion einer Nichteinreise“bemüht. Was hat es damit auf sich?
In der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz heißt es: „Der Ausländer hat eine Grenzübergangsstelle erst dann passiert, wenn er die Kontrollstationen der Grenzpolizei und des Zolls, soweit an den EU-Außengrenzen vorhanden, hinter sich gelassen hat und sich frei in Richtung Inland bewegen kann.“Kommt er in ein Transitzentrum, gilt die Person als nicht eingereist, auch wenn sie die Grenze passiert hat.
Warum ist hier auch von Flughafenverfahren die Rede?
Die Formulierung erinnert an das Prozedere an Flughäfen. Es greift für Asylbewerber, die aus einem als sicher eingestuften Land mit dem Flugzeug nach Deutschland kommen. Im Flughafenverfahren ist „das Asylverfahren vor der Entscheidung über die Einreise durchzuführen“, wie es im Asylgesetz heißt. Der Anspruch auf ein reguläres Asylverfahren entsteht erst mit dem Aufenthalt in einem Land. Auf diese Weise ermöglicht das Flughafenverfahren beschleunigte Entscheidungen und Rückweisungen. So ähnlich soll es wohl in den Transitzentren laufen. Das legt allerdings nahe, dass Migranten diese nicht verlassen können.
Was soll geschehen, wenn ein Asylbewerber die Grenze unbehelligt passiert?
Dazu steht nichts in der knappen Vereinbarung zwischen CDU und CSU. Allerdings gibt es auch dazu Pläne. So sollen im EU-Ausland registrierte Migranten, die bei der Schleierfahndung bis zu 30 Kilometer hinter der Grenze aufgegriffen werden, in „besondere Aufnahmeeinrichtungen“gebracht werden. Dort sollen beschleunigte Verfahren mit einer Entscheidung binnen Wochenfrist stattfinden.