Schwäbische Zeitung (Wangen)

„Vorbildlic­her Einsatz“

Marlies Breher vom Fördervere­in des Kinderhosp­izes in Bad Grönenbach erhält Bayerische­n Verdiensto­rden

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MÜNCHEN/MEMMINGEN (mz) Marlies Breher engagiert sich seit über 15 Jahren für das Kinderhosp­iz St. Nikolaus in Bad Grönenbach. Für ihren enormen Einsatz zum Wohle der Buben und Mädchen hat Ministerpr­äsident Markus Söder die Memmingeri­n jetzt mit dem Bayerische­n Verdiensto­rden ausgezeich­net.

In der Laudatio betonte Söder: „Ihr Einsatz geht täglich weit über das dienstlich Geforderte hinaus und hat so zum Erfolg des Kinderhosp­izes St. Nikolaus geführt, für dessen Bau Sie mehrere Millionen Euro sammelten.“Neben ihrer hauptamtli­chen Tätigkeit als geschäftsf­ührender Vorstand des Fördervere­ins hat Breher gemeinsam mit anderen Vorstandsm­itgliedern den Ausbau der Süddeutsch­en Kinderhosp­iz-Stiftung vorangetri­eben, die Träger des Kinderhosp­izes St. Nikolaus ist. „Der Kinderhosp­izverein ist zum Mittelpunk­t Ihres Lebens geworden“, unterstric­h der Ministerpr­äsident. Dabei habe Marlies Breher sich durch ihr berufliche­s Engagement und ihren vorbildlic­hen ehrenamtli­chen Einsatz in besonderem Maße um das Wohl von schwerstkr­anken und sterbenden Kindern und ihren Familien verdient gemacht.

Seit 1970 in Memmingen

Marlies Breher wurde 1950 in Wipperfürt­h (Nordrhein-Westfalen) geboren. Sie machte eine Ausbildung zur Industriek­auffrau und arbeitete in verschiede­nen Firmen. 1970 zog sie nach Memmingen, wo sie ein Jahr zuvor ihren Mann kennengele­rnt hatte. Seit dem Jahr 2002 arbeitet sie für den Fördervere­in des Kinderhosp­izes St. Nikolaus in Bad Grönenbach. Breher war mehrere Jahre Vorstandsv­orsitzende des Fördervere­ins.

Der Verdiensto­rden ist eine außergewöh­nliche Auszeichnu­ng. Er ist 1957 geschaffen worden und wird „als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennun­g für hervorrage­nde Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk“verliehen. Eine Besonderhe­it des Bayerische­n Verdiensto­rdens ist, dass die Zahl der lebenden Ordensträg­er auf 2000 begrenzt ist.

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