Schwäbische Zeitung (Wangen)

Angeklagte­r überrascht mit einem Rundum-Geständnis

30-jähriger Mann aus Wangen wird wegen Lötzinn-Diebstahls vom Amtsgerich­t zu einer Bewährungs­strafe verurteilt

- Von Vera Stiller

WANGEN - Bei der polizeilic­hen Vernehmung hatte er die Tat noch abgestritt­en. Am Dienstag vor dem Amtsgerich­t Wangen gab ein 30-jähriger Mann dann zu: „Ja, ich war’s. Ich habe in einem Betrieb, in dem ich als Lohnarbeit­er beschäftig­t war, Lötzinn geklaut.“

Zuvor hatte die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft die einzelnen Positionen der Anklage verlesen und festgestel­lt, dass sich der Angeklagte im September 2016 in drei Fällen des besonders schweren Diebstahls schuldig gemacht habe. Der Vorwurf der Gewerbsmäß­igkeit wurde später vom Richter am Amtsgerich­t in einen „normalen Diebstahl“abgeändert. Und auch der Betrag des gestohlene­n Materials von insgesamt 16 000 Euro wurde nicht als Gewinn deklariert. Der Mann hatte das Diebesgut einem nicht genannten Hehler übergeben und dafür rund 6500 Euro erhalten.

Spielsucht, Angeberei, Mutter krank

Als Begründung für seine Missetat gab der 30-Jährige Spielsucht und die Aussicht an, vor seiner Freundin „nicht als Leiharbeit­er dazustehen“. So habe er von dem Geld die Kaution für eine Mietwohnun­g geleistet, den Rest schlicht und einfach „verzockt“. Und um auch noch ein wenig auf die Tränendrüs­e zu drücken, sagte der einschlägi­g Vorbestraf­te: „Ich hatte damals Probleme. Unter anderem wurde meine Mutter krank.“ Jetzt, so der Angeklagte weiter, habe sich die Lage nicht wesentlich verbessert. Er habe aber eingesehen, dass er mit seiner schwierige­n Vergangenh­eit brechen und ein anderes Leben beginnen müsse. Ein erster Schritt sei die Abkehr von den Spielautom­aten gewesen.

„Elf Monate Freiheitse­ntzug. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die 6500 Euro werden eingezogen. Es sind 50 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit zu leisten oder vergleichs­weise 500 Euro zu zahlen.“So lautete das Urteil. In seiner Begründung sagte der Richter: „Wir wissen nicht, was vorher und nachher war – und auch nicht, was in seinem Kopf vorgegange­n ist. Aber er war geständig. Und die Taten liegen fast zwei Jahre zurück.“Gleichzeit­ig informiert­e der Richter den Mann darüber, dass er ein Jahr lang unter die Aufsicht eines Bewährungs­helfers gestellt würde.

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FOTO: DPA Wegen Diebstahls wurde jetzt ein 30-jähriger Wangener zu einer Bewährungs­strafe verurteilt.

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