Angeklagter überrascht mit einem Rundum-Geständnis
30-jähriger Mann aus Wangen wird wegen Lötzinn-Diebstahls vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt
WANGEN - Bei der polizeilichen Vernehmung hatte er die Tat noch abgestritten. Am Dienstag vor dem Amtsgericht Wangen gab ein 30-jähriger Mann dann zu: „Ja, ich war’s. Ich habe in einem Betrieb, in dem ich als Lohnarbeiter beschäftigt war, Lötzinn geklaut.“
Zuvor hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die einzelnen Positionen der Anklage verlesen und festgestellt, dass sich der Angeklagte im September 2016 in drei Fällen des besonders schweren Diebstahls schuldig gemacht habe. Der Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit wurde später vom Richter am Amtsgericht in einen „normalen Diebstahl“abgeändert. Und auch der Betrag des gestohlenen Materials von insgesamt 16 000 Euro wurde nicht als Gewinn deklariert. Der Mann hatte das Diebesgut einem nicht genannten Hehler übergeben und dafür rund 6500 Euro erhalten.
Spielsucht, Angeberei, Mutter krank
Als Begründung für seine Missetat gab der 30-Jährige Spielsucht und die Aussicht an, vor seiner Freundin „nicht als Leiharbeiter dazustehen“. So habe er von dem Geld die Kaution für eine Mietwohnung geleistet, den Rest schlicht und einfach „verzockt“. Und um auch noch ein wenig auf die Tränendrüse zu drücken, sagte der einschlägig Vorbestrafte: „Ich hatte damals Probleme. Unter anderem wurde meine Mutter krank.“ Jetzt, so der Angeklagte weiter, habe sich die Lage nicht wesentlich verbessert. Er habe aber eingesehen, dass er mit seiner schwierigen Vergangenheit brechen und ein anderes Leben beginnen müsse. Ein erster Schritt sei die Abkehr von den Spielautomaten gewesen.
„Elf Monate Freiheitsentzug. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die 6500 Euro werden eingezogen. Es sind 50 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten oder vergleichsweise 500 Euro zu zahlen.“So lautete das Urteil. In seiner Begründung sagte der Richter: „Wir wissen nicht, was vorher und nachher war – und auch nicht, was in seinem Kopf vorgegangen ist. Aber er war geständig. Und die Taten liegen fast zwei Jahre zurück.“Gleichzeitig informierte der Richter den Mann darüber, dass er ein Jahr lang unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt würde.