Hergatzer Räte billigen Bebauungsplan „Itzlinger Straße“
Anregungen von Behörden werden in Festsetzungen eingearbeitet
HERGATZ (hip) - Die Hergatzer Räte haben einstimmig den Bebauungsplan „Itzlinger Straße“gebilligt und auch die Änderung des Flächennutzungsplans. Der Geltungsbereich umfasst knapp 4000 Quadratmeter. 1500 Quadratmeter sind als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Auf diesem an die Bundesstraße B12 und die Itzlinger Straße grenzenden Gelände soll das neue Feuerwehrgerätehaus der Wohmbrechtser Wehr gebaut werden.
Die restliche Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen. Ob hier, wie ursprünglich geplant, der Bauhof hinkommt oder ein Gewerbebetrieb, ist noch offen. An die vorhandene Bebauung an grenzt ein Grundstück für Wohnbebauung. In der Sitzung stellte Robert Geiß vom Memminger Planungsbüro Lars Consult die aus der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und Trägern sonstiger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen vor.
Das Landratsamt Lindau sah beim Immissionsschutz keine Konflikte. Es brauche aber passive Schallschutzmaßnahmen gegen den Verkehrslärm der B 12, also von der Bundesstraße abgewandte Anordnungen von Aufenthalts- und Wohnräumen bei den Gebäuden. Das Amt für Ländliche Entwicklung in Kempten riet, die für Feuerbrand anfällige Eberesche aus den Pflanzempfehlungen herauszunehmen.
Vorschlag der Regierung von Schwaben nicht eingefügt
Aus der Öffentlichkeit gab es eine Stellungnahme: Hohe Bäume sollten wegen der Beschattung von Wohnhäusern aus der integrierten Grünordnung herausgenommen werden. Und bei der Ausgleichsfläche im Degermoos solle darauf geachtet werden, dass der Ansiedlung von Kreuzkraut entgegengewirkt wird. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen werden nun in die Festsetzungen des Bebauungsplans eingearbeitet.
Einzig dem Vorschlag der Regierung von Schwaben, in die Änderung des Flächennutzungsplans den gesamten Baubestand im Außenbereich mit in den Umgriff hineinzunehmen, wollte das Gremium nicht folgen. Damit könnten weitere Vorhaben begünstigt werden, und das wolle man ja nicht, argumentierte Planer Geiß. Wobei die Regierung andererseits klar herausgestellt hatte, dass keine weiteren Siedlungsansätze erfolgen sollten.
Keine Einwände gab es vom Bund Naturschutz. Bebauungsplan und geänderter Flächennutzungsplan gehen nun nochmals in die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung. Danach steht als letzter Verfahrensschritt der Satzungsbeschluss an.