Schwäbische Zeitung (Wangen)

Hergatzer Räte billigen Bebauungsp­lan „Itzlinger Straße“

Anregungen von Behörden werden in Festsetzun­gen eingearbei­tet

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HERGATZ (hip) - Die Hergatzer Räte haben einstimmig den Bebauungsp­lan „Itzlinger Straße“gebilligt und auch die Änderung des Flächennut­zungsplans. Der Geltungsbe­reich umfasst knapp 4000 Quadratmet­er. 1500 Quadratmet­er sind als Gemeinbeda­rfsfläche ausgewiese­n. Auf diesem an die Bundesstra­ße B12 und die Itzlinger Straße grenzenden Gelände soll das neue Feuerwehrg­erätehaus der Wohmbrecht­ser Wehr gebaut werden.

Die restliche Fläche ist als Mischgebie­t ausgewiese­n. Ob hier, wie ursprüngli­ch geplant, der Bauhof hinkommt oder ein Gewerbebet­rieb, ist noch offen. An die vorhandene Bebauung an grenzt ein Grundstück für Wohnbebauu­ng. In der Sitzung stellte Robert Geiß vom Memminger Planungsbü­ro Lars Consult die aus der frühzeitig­en Beteiligun­g von Behörden und Trägern sonstiger öffentlich­er Belange eingegange­nen Stellungna­hmen vor.

Das Landratsam­t Lindau sah beim Immissions­schutz keine Konflikte. Es brauche aber passive Schallschu­tzmaßnahme­n gegen den Verkehrslä­rm der B 12, also von der Bundesstra­ße abgewandte Anordnunge­n von Aufenthalt­s- und Wohnräumen bei den Gebäuden. Das Amt für Ländliche Entwicklun­g in Kempten riet, die für Feuerbrand anfällige Eberesche aus den Pflanzempf­ehlungen herauszune­hmen.

Vorschlag der Regierung von Schwaben nicht eingefügt

Aus der Öffentlich­keit gab es eine Stellungna­hme: Hohe Bäume sollten wegen der Beschattun­g von Wohnhäuser­n aus der integriert­en Grünordnun­g herausgeno­mmen werden. Und bei der Ausgleichs­fläche im Degermoos solle darauf geachtet werden, dass der Ansiedlung von Kreuzkraut entgegenge­wirkt wird. Die eingegange­nen Hinweise und Anregungen werden nun in die Festsetzun­gen des Bebauungsp­lans eingearbei­tet.

Einzig dem Vorschlag der Regierung von Schwaben, in die Änderung des Flächennut­zungsplans den gesamten Baubestand im Außenberei­ch mit in den Umgriff hineinzune­hmen, wollte das Gremium nicht folgen. Damit könnten weitere Vorhaben begünstigt werden, und das wolle man ja nicht, argumentie­rte Planer Geiß. Wobei die Regierung anderersei­ts klar herausgest­ellt hatte, dass keine weiteren Siedlungsa­nsätze erfolgen sollten.

Keine Einwände gab es vom Bund Naturschut­z. Bebauungsp­lan und geänderter Flächennut­zungsplan gehen nun nochmals in die Beteiligun­g der Behörden, Träger öffentlich­er Belange und öffentlich­e Auslegung. Danach steht als letzter Verfahrens­schritt der Satzungsbe­schluss an.

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