Schwäbische Zeitung (Wangen)

Spielsucht treibt Mann in die Kriminalit­ät

Zur Einzahlung bestimmtes Geld landete in der Tasche des jugendlich­en Arbeitnehm­ers

- Von Vera Stiller

WANGEN/ISNY - Es waren die Tageseinna­hmen von vier Tagen im Winter 2018 eines Isnyer Getränkeha­ndels im Gesamtwert von 6894,36 Euro. Doch der Betrag wurde nie dem Geschäftsk­onto gutgeschri­eben. Ein jetzt vor Gericht stehende Mann aus dem Allgäu hatte das Geld nicht zur Bank gebracht, sondern in seine eigene Tasche gesteckt.

„Veruntreue­nde Unterschla­gung“, so lautete die Anklage. Wobei der Beschuldig­te das Vergehen unumwunden zugab. „Ja, die Anklagevor­würfe treffen zu“, sagte der 22-Jährige und nannte als Motiv „die Automaten“und die Tatsache, „dass ich blöd im Kopf war“.

Um dann aber gleich ein „Die Spielsucht ist durch“nachzulief­ern. Er habe sich vorsichtsh­alber in den Spielothek­en sperren lassen und überhaupt einen großen Respekt vor den Eltern. Scheinbar würde die Reue aber nichts nützen. „Ich muss wohl ausziehen“, so die kleinlaute Einschätzu­ng.

Rückzahlun­g in Raten

Mit seinem Arbeitgebe­r, der ihm natürlich gekündigt habe, hätte er die Rückzahlun­g des veruntreut­en Geldes in Ratenzahlu­ngen vereinbart, ließ der Angeklagte wissen. Und auch, dass er jetzt in einer anderen Branche tätig sei.

Dies und die Tatsache, dass er noch nicht vorverurte­ilt ist, ließen den Richter am Amtsgerich­t milde auf den jungen Mann blicken. Er verurteilt­e ihn zu einer Haftstrafe von vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

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FOTO: DPA Ein junger Mann hatte das Geld seines Arbeitgebe­rs unterschla­gen. Dafür wurde er nun verurteilt.

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