Spielsucht treibt Mann in die Kriminalität
Zur Einzahlung bestimmtes Geld landete in der Tasche des jugendlichen Arbeitnehmers
WANGEN/ISNY - Es waren die Tageseinnahmen von vier Tagen im Winter 2018 eines Isnyer Getränkehandels im Gesamtwert von 6894,36 Euro. Doch der Betrag wurde nie dem Geschäftskonto gutgeschrieben. Ein jetzt vor Gericht stehende Mann aus dem Allgäu hatte das Geld nicht zur Bank gebracht, sondern in seine eigene Tasche gesteckt.
„Veruntreuende Unterschlagung“, so lautete die Anklage. Wobei der Beschuldigte das Vergehen unumwunden zugab. „Ja, die Anklagevorwürfe treffen zu“, sagte der 22-Jährige und nannte als Motiv „die Automaten“und die Tatsache, „dass ich blöd im Kopf war“.
Um dann aber gleich ein „Die Spielsucht ist durch“nachzuliefern. Er habe sich vorsichtshalber in den Spielotheken sperren lassen und überhaupt einen großen Respekt vor den Eltern. Scheinbar würde die Reue aber nichts nützen. „Ich muss wohl ausziehen“, so die kleinlaute Einschätzung.
Rückzahlung in Raten
Mit seinem Arbeitgeber, der ihm natürlich gekündigt habe, hätte er die Rückzahlung des veruntreuten Geldes in Ratenzahlungen vereinbart, ließ der Angeklagte wissen. Und auch, dass er jetzt in einer anderen Branche tätig sei.
Dies und die Tatsache, dass er noch nicht vorverurteilt ist, ließen den Richter am Amtsgericht milde auf den jungen Mann blicken. Er verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.