Bürger im Außenbereich weniger stark belasten
Beratung über Breitbandhausanschlüsse in Amtzell – Kämmerer Jürgen Gauß plädiert für einheitliche Sätze
AMTZELL - Der Amtzeller Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit den Konditionen für den Breitbandhausanschluss vornehmlich im Außenbereich beschäftigt. Für Leitungen mit einer Länge über zehn Metern sollen zusätzlich zu den bisherigen Kosten Laufmeterpauschalen erhoben werden. Während Kämmerer Jürgen Gauß für einheitliche Sätze plädierte, möchten Teile des Gremiums diese mit Ausnahmeregeln versehen wissen.
Bereits im Januar und Februar 2018 hatte der Gemeinderat dem Muster eines Vertrags für neu geschaffene Breitbandhausanschlüsse zugestimmt. Auf dieser Grundlage vereinbart die Gemeinde seither die entsprechenden Konditionen. Und zwar wird nach der bisherigen Beschlussund Vertragslage eine Grundpauschale von 1330 Euro pro Gebäude und 155 Euro je weitere Wohneinheit im Gebäude erhoben.
Nachdem mit einer kleinen Feier der Spatenstich für die neue Trinkwasserverbundleitung von Amtzell nach Vogt erfolgt ist, laufen derzeit die Tiefbauarbeiten. Analog wird in dem Graben auch eine Glasfaserleitung verlegt, um die Haushalte entlang der Strecke mit einem Breitbandanschluss zu versorgen. Kämmerer Gauß machte klar: Ein wirtschaftlicher Ausbau des Breitbandnetzes in den Außenbereich ist auch unter Inanspruchnahme der dafür vorgesehenen Fördermittel nicht möglich.
Da sowohl Amtzell als auch die Gemeinde Vogt von der Aufgabenstellung betroffen sind, wurde in mehreren Gesprächen eine gemeinsame Vorgehensweise und Lösung erarbeitet. Diese sieht vor, den erheblichen Mehraufwand für die langen Hausanschlussleitungen, „die nach der Definition trotzdem Teil des Leitungsnetzes der Gemeinden bleiben und im Zuge der Haupttrassen errichtet werden müssen“, über zusätzliche „Laufmeterpauschalen“mit den anschlusswilligen Grundstückseigentümern abzurechnen. Und zwar für Hausanschlusslängen ab zehn Metern.
Zwölf Euro zusätzlich für Laufmeter Glasfaserkabel
Die vom Ingenieurbüro WasserMüller errechneten Laufmetersätze für die verschiedenen Oberflächenalternativen sehen nun vor, dass für die Einlegung der Leerrohre und das Einblasen der Glasfaserkabel zwölf Euro pro Meter zusätzlich zu den Grundpauschalen berechnet werden. Bei einer Trassenlänge mit unbefestigter Oberfläche (landwirtschaftlicher Fläche) werden 45 Euro und mit einer Bebauung 65 Euro pro Meter erhoben. Asphaltierte Oberflächen sollen 110 Euro und gepflasterte Oberflächen 130 Euro je Meter kosten.
Bürgermeister Clemens Moll wies jedoch darauf hin, dass für den anstehenden Ausbau an der Nordtrasse in den meisten Fällen der vergleichsweise günstige Satz von zwölf Euro pro Meter gelten würde, da hier in der Regel „die Mitverlegung mit der Wasserleitung möglich ist“.
In der Runde der Gemeinderäte erhob sich daraufhin Widerspruch. Auf die Frage von Gemeinderat Hans Roman, ob jeder Bürger von den Zuschüssen profitieren würde, erinnerte der Bürgermeister daran, dass man es hier mit einem „Draufzahl-Geschäft“für die Gemeinde zu tun habe. Und dass die neu anzuschließenden Haushalte möglichst gleich zu behandeln seien. Von Jürgen Gauß wurde noch eine Zahl genannt: „210 000 Euro kommen aus dem Gemeindehaushalt.“Wie er zur Kenntnis gab: „Nur die Hauptleitung wird bezuschusst.“
„So viele Hauptleitungen wie möglich“
Gemeinderätin Imelda Schnell wollte mit Blick auf den Innen- und den Außenbereich einer „ZweiklassenGesellschaft“keinen Vorschub leisten. In die gleiche Richtung zielte Kollege Helmut Brauchle, der sagte: „Schon die Angelegenheit mit dem Löschwasser hat bis zu 10 000 Euro gekostet.“Und Gemeinderat Otto Allmendinger wollte dort, „wo es über 50 bis 100 Meter hinausgeht“, eine Ausnahme-Regel schaffen.
Clemens Moll bat darum, „die beiden Bereiche nicht auseinander zu dividieren“, sondern erst einmal abzuwarten, „wo überall Hauptleitungen laufen werden“. Wie er davon sprach: „Es werden so viele Hauptleitungen wie möglich verlegt und die Hausanschlüsse äußerst kurz gehalten.“Um dann den Vorschlag zu machen, sich bei weiteren Ausbauprojekten über Ausnahmeregeln zu unterhalten.
Nachdem Kämmerer Gauß noch einmal seinen Vorschlag wiederholt hatte, „eine einheitliche Linie zu fahren“, wurde abgestimmt. Neben der Genehmigung der Pauschalen und deren jeweiligen Angleichung an die Preisentwicklung im Tief- und Kabelbaugewerbe wurde der folgende Passus mit aufgenommen: „Der Gemeinderat behält sich eine Neufestlegung der Kosten eines Glasfaserhausanschlusses für weitere Ausbaumaßnahmen vor.“