Schwäbische Zeitung (Wangen)

Bei Lindenberg war kaum ein Autofahrer zu schnell

Geschwindi­gkeitsmess­ungen am Ratzenberg – Forderung nach Geschwindi­gkeitsbegr­enzung

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LINDAU (sz) - Zu schnell seien die Autofahrer am Ratzenberg bei Lindenberg unterwegs. So lautete der Vorwurf und die Begründung für die damit verbundene Forderung nach einer Geschwindi­gkeitsbegr­enzung auf dieser Straße. Darum hat das Landratsam­t Lindau eine Verkehrser­fassung veranlasst, heißt es in einer Pressemitt­eilung.

Bereits mehrfach haben Mitarbeite­r des Landratsam­ts, des Staatliche­n Bauamts sowie Vertreter der Polizei am Ratzenberg auf der Höhe des Hofguts Ratzenberg (zwischen Lindenberg und Mellatz) die Verkehrsve­rhältnisse geprüft. Außerdem wurden in der Vergangenh­eit immer wieder Geschwindi­gkeitsmess­ungen durchgefüh­rt – so auch aktuell wieder.

Das Ergebnis laut Landratsam­t: In beiden Fahrtricht­ungen fahren mehr als 70 Prozent aller Verkehrste­ilnehmer nicht schneller als 80 Stundenkil­ometer und nur acht Prozent, beziehungs­weise in Richtung Lindenberg neun Prozent, fahren schneller als 90 Stundenkil­ometer. Hintergrun­d für die aktuellen Messungen waren Forderunge­n nach einer Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung in diesem Bereich.

Laut Straßenver­kehrsordnu­ng dürfen solche Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen aber nur dort angeordnet werden, wo diese zwingend erforderli­ch sind. Ansonsten gelten die allgemeine­n Verhaltens­regeln für Verkehrste­ilnehmer und dies bedeutet, dass auch ohne eine Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung die Geschwindi­gkeit selbststän­dig und eigenveran­twortlich den aktuellen Verkehrsve­rhältnisse­n angepasst werden muss. Durch die Ergebnisse der aktuellen Verkehrser­fassung ist belegt, dass nahezu alle Verkehrste­ilnehmer genau dies am Ratzenberg tun.

Die Prüfungen vor Ort haben außerdem ergeben, dass die Sichtweite­n in beiden Fahrtricht­ungen mehr als ausreichen­d sind und eine Vielzahl von Parkplätze­n auf dem anliegende­n Anwesen zur Verfügung stehen. Auch ist davon auszugehen, dass Querungen durch Wanderer und im Winter durch Langläufer aufgrund der Sichtweite­n von allen Verkehrste­ilnehmern erfasst werden können. Sollte sich die Verkehrssi­tuation vor Ort ändern, wird die Strecke straßenver­kehrsrecht­lich wieder neu geprüft.

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