Bei Lindenberg war kaum ein Autofahrer zu schnell
Geschwindigkeitsmessungen am Ratzenberg – Forderung nach Geschwindigkeitsbegrenzung
LINDAU (sz) - Zu schnell seien die Autofahrer am Ratzenberg bei Lindenberg unterwegs. So lautete der Vorwurf und die Begründung für die damit verbundene Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf dieser Straße. Darum hat das Landratsamt Lindau eine Verkehrserfassung veranlasst, heißt es in einer Pressemitteilung.
Bereits mehrfach haben Mitarbeiter des Landratsamts, des Staatlichen Bauamts sowie Vertreter der Polizei am Ratzenberg auf der Höhe des Hofguts Ratzenberg (zwischen Lindenberg und Mellatz) die Verkehrsverhältnisse geprüft. Außerdem wurden in der Vergangenheit immer wieder Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt – so auch aktuell wieder.
Das Ergebnis laut Landratsamt: In beiden Fahrtrichtungen fahren mehr als 70 Prozent aller Verkehrsteilnehmer nicht schneller als 80 Stundenkilometer und nur acht Prozent, beziehungsweise in Richtung Lindenberg neun Prozent, fahren schneller als 90 Stundenkilometer. Hintergrund für die aktuellen Messungen waren Forderungen nach einer Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich.
Laut Straßenverkehrsordnung dürfen solche Geschwindigkeitsbeschränkungen aber nur dort angeordnet werden, wo diese zwingend erforderlich sind. Ansonsten gelten die allgemeinen Verhaltensregeln für Verkehrsteilnehmer und dies bedeutet, dass auch ohne eine Geschwindigkeitsbeschränkung die Geschwindigkeit selbstständig und eigenverantwortlich den aktuellen Verkehrsverhältnissen angepasst werden muss. Durch die Ergebnisse der aktuellen Verkehrserfassung ist belegt, dass nahezu alle Verkehrsteilnehmer genau dies am Ratzenberg tun.
Die Prüfungen vor Ort haben außerdem ergeben, dass die Sichtweiten in beiden Fahrtrichtungen mehr als ausreichend sind und eine Vielzahl von Parkplätzen auf dem anliegenden Anwesen zur Verfügung stehen. Auch ist davon auszugehen, dass Querungen durch Wanderer und im Winter durch Langläufer aufgrund der Sichtweiten von allen Verkehrsteilnehmern erfasst werden können. Sollte sich die Verkehrssituation vor Ort ändern, wird die Strecke straßenverkehrsrechtlich wieder neu geprüft.