Grün-Schwarz vertagt erneut Entscheidung zu Fahrverboten
Euro-5-Diesel sollen frühestens 2020 aus Stuttgart verbannt werden – dem Gericht dürfte das nicht passen
STUTTGART - Eigentlich sollte am Dienstag alles klar sein. Das Ringen in der Regierungskoalition um weniger Stickoxid in der Stuttgarter Luft geht aber weiter. Die Fraktionen hatten einem Kompromiss am Dienstagmittag bereits zugestimmt. Zu Komplikationen kam es aber danach im Koalitionsausschuss, in dem die Spitzen der Grünen und der CDU aus Regierung, Fraktion und Partei vertreten sind. Man sei kurz vor einem Durchbruch, erklärte ein Regierungssprecher. Dass sich die Gespräche im Ausschuss so lange ziehen würden, „das war so nicht absehbar“. Die Runde vertagte sich auf Mittwoch. Manche geplanten Maßnahmen sind indes bereits durchgesickert.
Aufschub für Anwohner
Dem Vernehmen nach soll es bei den bereits angekündigten Fahrverboten ab Januar 2019 für Diesel der Euronorm 4 und geringer bleiben. Es soll für Anwohner aber wohl einen Aufschub bis April geben. Dann tritt nämlich eine radikale Strukturreform im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) in Kraft. Dadurch werden die Bus- und Bahnfahrten in Stuttgart und den umliegenden Landkreisen deutlich günstiger.
Euro-5-Diesel sollen dann noch weiter durch Stuttgart fahren dürfen. Im Sommer soll die Luft im Stuttgar- ter Kessel auf ihre Stickoxid-Werte gemessen werden. Wenn diese zum Juli weiter sehr hoch sind, sollen die Fahrverbote ab Januar 2020 auf Euro-5-Diesel ausgeweitet werden. Eine Schonfrist von einem weiteren Jahr sollen Euro-5-Diesel mit Software- und Hardware-Nachrüstung bekommen. Sie sollen dann erst ab 2021 nicht mehr durch Stuttgart fahren dürfen.
Das dürfte dem Stuttgarter Verwaltungsgericht gar nicht passen. Dieses hatte zuletzt den Druck auf die Landesregierung erhöht. Das Gericht hatte einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land wegen der schlechten Luft recht gegeben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte dieses Urteil im Februar bestätigt. Das Land könne Fahrverbote verhängen, so das Urteil – sofern diese verhältnismäßig seien. Fahrverbote für Euro-5-Diesel seien demnach frühestens ab September 2019 verhältnismäßig.
Die angedachten Fahrverbote für Diesel mit Euronorm 4 und darunter waren dem Stuttgarter Gericht nicht genug. Dieses forderte in einem Brief bis kommende Woche einen Plan zur Verbesserung der Stickoxid-Werte – und dafür auch einen konkreten Termin, ab wann auch Euro-5-Diesel nicht mehr in der Stadt unterwegs sein werden. Sonst drohen dem Land Zwangsgelder, in einem nächsten Schritt vielleicht sogar Zwangshaft für Politiker und Behördenleiter.
Rechtsstreit könnte weitergehen
Ob sich das Gericht mit den grünschwarzen Plänen ohne solch einen konkreten Termin zufrieden gibt, ist fraglich. Falls nicht, will das Land seine Pläne zur Verbesserung der Luft vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim prüfen lassen. Ein solches Rechtsbeschwerdeverfahren hatte der Generalsekretär der SüdwestCDU, Manuel Hagel, jüngst gefordert.
Warum kam der Koalitionsausschuss nun am Dienstag zu keinem Ergebnis? Die CDU-Seite begründet dies unter der Hand damit, dass das Papier lückenhaft gewesen sei. Man habe sich auf Maßnahmen zur Verbesserung der Schadstoff-Werte verständigt. Einige, die der CDU wichtig gewesen seien, seien nicht aufgeführt gewesen. Das gelte es nun bis zum Folgetag nachzubessern.
Kritik an Staatsministerium
Aus beiden Lagern wurde zudem generelle Kritik an dem Papier laut, das der Ausschuss absegnen sollte. Das Staatsministerium habe ein Stückwerk vorgelegt – zumal eins, das den Ausschussteilnehmern erst zur Sitzung vorlag. Manche Fragen, die das Papier aufgeworfen habe, hätten so nicht geklärt werden können.