Schwäbische Zeitung (Wangen)

Otto verliert im Namensstre­it gegen Otto

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HAMBURG (dpa) - Der Otto-Versand hat in einem Rechtsstre­it um die Verwendung des Namens Otto durch einen Hamburger BurgerFili­alisten eine gerichtlic­he Niederlage einstecken müssen. Das Hamburger Landgerich­t wies die Klage des Otto-Versands gegen Otto’s Burger am Dienstag zurück.

Eine Verletzung des Unternehme­nskennzeic­hen Otto liege nicht vor, weil die von den vier BurgerLoka­len angesproch­enen Gäste Otto’s Burger nicht mit dem OttoKennze­ichen des Versandhän­dlers in Verbindung brächten, entschied die Kammer für Handelssac­hen am Landgerich­t. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Maßgeblich für die Entscheidu­ng sei auch gewesen, dass die Geschäftsf­elder beider Unternehme­n zu unterschie­dlich seien, ergänzte ein Gerichtssp­recher. Außerdem sei Otto ein geläufiger Vor- und Nachname, sodass aus Sicht der Kammer keine Verwechslu­ngsgefahr besteht. Der Versandhän­dler hatte gegen den Gastronomi­ebetrieb wegen der Verletzung von Namens- und Markenrech­ten geklagt. Außerdem ging es um den Verdacht unlauteren Wettbewerb­s.

Der Versandhän­dler will nach Angaben eines Sprechers die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung abwarten, bevor er über weitere Schritte entscheide­t. Der Streitwert im aktuellen Fall lag bei 750 000 Euro.

Der Inhaber von Otto’s Burger, Daniel MacGowan, betreibt vier Lokale in der Hansestadt und berief sich bei der Namensgebu­ng auf einen vermeintli­chen Burger-Erfinder namens Otto Kuase.

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FOTO: DPA Otto’s Burger in Hamburg.

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