Schwäbische Zeitung (Wangen)

Urteil: Schifffahr­tsunterneh­men muss Hafenausba­ggerung zahlen

Die Bodensee-Schiffsbet­riebe in Friedrichs­hafen hatten das Land auf Kostenüber­nahme verklagt

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FRIEDRICHS­HAFEN (aj) - Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n hat entschiede­n: Die Bodensee-Schiffsbet­riebe (BSB) müssen für die Ausbaggeru­ng der Hafeneinfa­hrt in Friedrichs­hafen selbst aufkommen. Die Kosten belaufen sich auf 425 000 Euro – zuzüglich Zinsen. Seit 2013 streiten sich das Land und die BSB darum, wer die Ausbaggeru­ng bezahlen soll.

Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n hat die Klage der BSB abgewiesen und dem Land recht gegeben. Damit muss die BSB die Kosten der Hafenausba­ggerung selbst tragen. Richter Stefan Röck wollte zur Begründung noch keine Stellung beziehen, da eine offizielle und vollständi­ge Urteilsbeg­ründung vom Gericht erst in einigen Wochen veröffentl­icht wird.

Während des Gerichtspr­ozesses war aber immer wieder die Rede vom Wasserhaus­haltsgeset­z, das besagt, dass zwar eine „Pflege und Entwicklun­g“von Gewässern eine „öffentlich-rechtliche Verpflicht­ung“des Landes sei. In Paragraf 39, Absatz eins, Nummer drei steht aber auch, dass besondere „Zufahrten zu Häfen und Schiffsanl­egestellen“von dieser Regelung ausgenomme­n sind.

Konkret bedeutet das, dass das Land zwar grundsätzl­ich für die Pflege des Bodensees zuständig ist, sich aber um Hafeneinfa­hrten ausnahmswe­ise nicht kümmern muss. Mit diesem Gesetz hatte auch Oberregier­ungsrätin Ellen Siegel, die das Land vertrat, bei der Gerichtsve­rhandlung am Mittwoch in Amtzell argumentie­rt.

Ob die BSB das Gerichtsur­teil annimmt oder weitere Rechtsmitt­el einlegen wird, ist noch unklar. „Wir sind natürlich enttäuscht über das Urteil. Wir müssen aber zuerst die Urteilsbeg­ründung abwarten, um prüfen zu können, wie wir weiter vorgehen“, sagt Josef Siebler, Pressespre­cher der BSB.

Oberregier­ungsrätin Ellen Siegel vom Regierungs­präsidium Tübingen hat die Ansichten des Landes am Mittwoch beim Gerichtsve­rfahren vertreten. Pressespre­cher Dirk Abel sagt stellvertr­etend: „Wir freuen uns natürlich, dass die Kosten nicht dem Land in Rechnung gestellt werden. Unsere Rechtsauff­assung wurde bestätigt.“

Die BSB hatte das Land verklagt, weil sie der Ansicht war, dass es die Aufgabe des Landes ist, für die Ausbaggeru­ng aufzukomme­n. Schon 2013 war unklar, wer sich um die Ausbaggeru­ng der Hafeneinfa­hrt kümmern soll. In der der Rinne, in der die Schiffe in den Hafen ein- und ausfahren, hatten sich mit der Zeit Steine angesammel­t. Im Jahr 2015 war die Rinne so eng geworden, dass es für Schiffe bei starkem Wind keinen Spielraum mehr gegeben hätte und sie sich so hätten festfahren können. Deshalb musste die BSB die Rinne aus Sicherheit­sgründen ausbaggern. Die BSB vermutet, dass sie schon in 15 Jahren wieder ausgebagge­rt werden muss.

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