Urteil: Schifffahrtsunternehmen muss Hafenausbaggerung zahlen
Die Bodensee-Schiffsbetriebe in Friedrichshafen hatten das Land auf Kostenübernahme verklagt
FRIEDRICHSHAFEN (aj) - Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat entschieden: Die Bodensee-Schiffsbetriebe (BSB) müssen für die Ausbaggerung der Hafeneinfahrt in Friedrichshafen selbst aufkommen. Die Kosten belaufen sich auf 425 000 Euro – zuzüglich Zinsen. Seit 2013 streiten sich das Land und die BSB darum, wer die Ausbaggerung bezahlen soll.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage der BSB abgewiesen und dem Land recht gegeben. Damit muss die BSB die Kosten der Hafenausbaggerung selbst tragen. Richter Stefan Röck wollte zur Begründung noch keine Stellung beziehen, da eine offizielle und vollständige Urteilsbegründung vom Gericht erst in einigen Wochen veröffentlicht wird.
Während des Gerichtsprozesses war aber immer wieder die Rede vom Wasserhaushaltsgesetz, das besagt, dass zwar eine „Pflege und Entwicklung“von Gewässern eine „öffentlich-rechtliche Verpflichtung“des Landes sei. In Paragraf 39, Absatz eins, Nummer drei steht aber auch, dass besondere „Zufahrten zu Häfen und Schiffsanlegestellen“von dieser Regelung ausgenommen sind.
Konkret bedeutet das, dass das Land zwar grundsätzlich für die Pflege des Bodensees zuständig ist, sich aber um Hafeneinfahrten ausnahmsweise nicht kümmern muss. Mit diesem Gesetz hatte auch Oberregierungsrätin Ellen Siegel, die das Land vertrat, bei der Gerichtsverhandlung am Mittwoch in Amtzell argumentiert.
Ob die BSB das Gerichtsurteil annimmt oder weitere Rechtsmittel einlegen wird, ist noch unklar. „Wir sind natürlich enttäuscht über das Urteil. Wir müssen aber zuerst die Urteilsbegründung abwarten, um prüfen zu können, wie wir weiter vorgehen“, sagt Josef Siebler, Pressesprecher der BSB.
Oberregierungsrätin Ellen Siegel vom Regierungspräsidium Tübingen hat die Ansichten des Landes am Mittwoch beim Gerichtsverfahren vertreten. Pressesprecher Dirk Abel sagt stellvertretend: „Wir freuen uns natürlich, dass die Kosten nicht dem Land in Rechnung gestellt werden. Unsere Rechtsauffassung wurde bestätigt.“
Die BSB hatte das Land verklagt, weil sie der Ansicht war, dass es die Aufgabe des Landes ist, für die Ausbaggerung aufzukommen. Schon 2013 war unklar, wer sich um die Ausbaggerung der Hafeneinfahrt kümmern soll. In der der Rinne, in der die Schiffe in den Hafen ein- und ausfahren, hatten sich mit der Zeit Steine angesammelt. Im Jahr 2015 war die Rinne so eng geworden, dass es für Schiffe bei starkem Wind keinen Spielraum mehr gegeben hätte und sie sich so hätten festfahren können. Deshalb musste die BSB die Rinne aus Sicherheitsgründen ausbaggern. Die BSB vermutet, dass sie schon in 15 Jahren wieder ausgebaggert werden muss.