Ausweisung trotz Bewährungsstrafe
Mann aus einem osteuropäischen Land gesteht Straftaten und muss Deutschland verlassen
WANGEN - In vier Fällen des gemeinschaftlichen und besonders schweren Diebstahls wurde jetzt ein in Deutschland lebender Mann aus Osteuropa zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Ihm war zur Last gelegt worden, sich im Herbst 2015 zusammen mit Komplizen einmal in Leipzig und dreimal in Wangen Zugang zu Cafés beziehungsweise Bäckereien verschafft und dabei Bargeld in Höhe von insgesamt 6500 Euro entwendet zu haben.
Da sitzt ein gepflegter junger Mann auf der Anklagebank. Obwohl er schon recht gut die deutsche Sprache spricht, ist ihm eine Dolmetscherin an die Seite gestellt worden. Für alle Fälle. Seine Frau, die auf einem der Stühle für die Zuhörer Platz genommen hat, kämpft mit den Tränen. Sie weiß: Nach dieser Verhandlung wird ihr Mann in absehbarer Zeit Deutschland verlassen müssen. Für wie lange, das ist unbestimmt. Auf Antrag kann die Einreisesperre befristet werden.
Damals wohnte der aktuell geduldete Asylbewerber noch in einer Unterkunft in Kißlegg, als er mit Gleichgesinnten beschloss, sich auf verbrecherische Art und Weise Geldmittel zu beschaffen. In nur kurzen zeitlichen Abständen brachen die Männer durch gewaltsam geöffnete Türen und Fenster ein, um Kassen aufzubrechen und das darin befindliche Geld an sich zu nehmen. Das erfüllte den Tatbestand des gemeinschaftlichen Diebstahls in besonders schwerem Fall. Bei der Strafzumessung wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte im vollen Umfang geständig war. Und auch den Schaden will, kann und muss er wieder gutmachen.
Komplizen benannt
Der Mann, der mit seiner Ehefrau jetzt in einem anderen Landkreis lebt und dort einer geregelten Arbeit nachgeht, teilte dem Gericht die Namen seiner Komplizen mit. Wie er auch die Vorgehensweise der Einbrüche schilderte und die Frage nach dem Diebstahl in Leipzig so beantwortete: „Hier waren andere Männer beteiligt. Wir wurden von einem Auto abgeholt und dorthin gebracht.“Die Beute habe man jedes Mal gerecht untereinander aufgeteilt.
Dass die Taten fast drei Jahre zurückliegen und der Angeklagte seither nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, bezog der Richter am Amtsgericht ebenso mit in sein Urteil ein, wie er hinsichtlich der ausgesprochenen Bewährung feststellte: „Die Sozialprognose sieht nicht schlecht aus.“Darüber hinaus glaubte er: „Dass er nach dem Ausländerrecht Deutschland verlassen muss, stellt eine zusätzliche Härte dar.“