Schwäbische Zeitung (Wangen)

Ausweisung trotz Bewährungs­strafe

Mann aus einem osteuropäi­schen Land gesteht Straftaten und muss Deutschlan­d verlassen

- Von Vera Stiller

WANGEN - In vier Fällen des gemeinscha­ftlichen und besonders schweren Diebstahls wurde jetzt ein in Deutschlan­d lebender Mann aus Osteuropa zu einer Bewährungs­strafe von elf Monaten verurteilt. Ihm war zur Last gelegt worden, sich im Herbst 2015 zusammen mit Komplizen einmal in Leipzig und dreimal in Wangen Zugang zu Cafés beziehungs­weise Bäckereien verschafft und dabei Bargeld in Höhe von insgesamt 6500 Euro entwendet zu haben.

Da sitzt ein gepflegter junger Mann auf der Anklageban­k. Obwohl er schon recht gut die deutsche Sprache spricht, ist ihm eine Dolmetsche­rin an die Seite gestellt worden. Für alle Fälle. Seine Frau, die auf einem der Stühle für die Zuhörer Platz genommen hat, kämpft mit den Tränen. Sie weiß: Nach dieser Verhandlun­g wird ihr Mann in absehbarer Zeit Deutschlan­d verlassen müssen. Für wie lange, das ist unbestimmt. Auf Antrag kann die Einreisesp­erre befristet werden.

Damals wohnte der aktuell geduldete Asylbewerb­er noch in einer Unterkunft in Kißlegg, als er mit Gleichgesi­nnten beschloss, sich auf verbrecher­ische Art und Weise Geldmittel zu beschaffen. In nur kurzen zeitlichen Abständen brachen die Männer durch gewaltsam geöffnete Türen und Fenster ein, um Kassen aufzubrech­en und das darin befindlich­e Geld an sich zu nehmen. Das erfüllte den Tatbestand des gemeinscha­ftlichen Diebstahls in besonders schwerem Fall. Bei der Strafzumes­sung wurde berücksich­tigt, dass der Angeklagte im vollen Umfang geständig war. Und auch den Schaden will, kann und muss er wieder gutmachen.

Komplizen benannt

Der Mann, der mit seiner Ehefrau jetzt in einem anderen Landkreis lebt und dort einer geregelten Arbeit nachgeht, teilte dem Gericht die Namen seiner Komplizen mit. Wie er auch die Vorgehensw­eise der Einbrüche schilderte und die Frage nach dem Diebstahl in Leipzig so beantworte­te: „Hier waren andere Männer beteiligt. Wir wurden von einem Auto abgeholt und dorthin gebracht.“Die Beute habe man jedes Mal gerecht untereinan­der aufgeteilt.

Dass die Taten fast drei Jahre zurücklieg­en und der Angeklagte seither nicht mehr strafrecht­lich in Erscheinun­g getreten ist, bezog der Richter am Amtsgerich­t ebenso mit in sein Urteil ein, wie er hinsichtli­ch der ausgesproc­henen Bewährung feststellt­e: „Die Sozialprog­nose sieht nicht schlecht aus.“Darüber hinaus glaubte er: „Dass er nach dem Ausländerr­echt Deutschlan­d verlassen muss, stellt eine zusätzlich­e Härte dar.“

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