Professionellen Marihuana-Anbau betrieben
Angeklagter Lindauer entgeht nur knapp dem Gefängnis – Er zeigt sich erleichtert
LINDAU - Von einem „Berufsverbrecher“sprach der Staatsanwalt und auch der Verteidiger räumte ein, dass es sich „nicht um eine Bagatelle“handele: Im professionellen Stil hat ein 28-jähriger Lindauer über mindestens ein Jahr hinweg Marihuana in seiner Wohnung angebaut. Für den Verkauf von mindestens einem Kilogramm des Betäubungsmittels und den Besitz von rund 450 Gramm, die die Polizei bei einer Hausdurchsuchung bei ihm fand, stand der 28-Jährige jetzt vor Gericht. Dort drohten ihm bis zu vier Jahre Gefängnis. Am Ende kam er mit einer Bewährungsstrafe davon.
Der Angeklagte zeigte sich schon während der Vernehmung durch die Polizei auskunftsfreudig. „Überschießend“sei sein Geständnis gewesen, stellten Verteidiger und Staatsanwaltschaft gleichermaßen fest. Er habe also mehr zugegeben, als die Ermittler ihm hätten nachweisen können. Und auch vor Gericht war der 28-Jährige voll geständig. Selbst habe er schon länger Marihuana konsumiert, als er Anfang 2016 auf die Idee kam, die Pflanzen selbst anzubauen. Das notwendige Equipment besorgte er sich in Vorarlberg. Im Laufe der Zeit habe er seine Anlage „optimiert“. So habe er ein Zimmer seiner damaligen Wohnung ausschließlich für den Anbau genutzt und die Tür isoliert, damit kein Geruch nach außen dringt. Später hat er zudem einen Kamin installiert. Die ersten Versuche waren nicht von Erfolg gekrönt, sodass er sich leistungsstarke Lampen besorgte – was die Ermittler am erhöhten Stromverbrauch feststellen konnten. Die kamen ihm allerdings erst auf die Schliche, als er gerade wieder neues Zubehör in Österreich besorgt hatte und in eine Kontrolle geriet.
„Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen“, berichtete der Angeklagte jetzt vor Richterin Ursula Brandt und den beiden Schöffen. Denn: „Die ständige Angst vor dem Erwischtwerden hat mich belastet.“Das Marihuana habe er nur teilweise selbst konsumiert, zum größeren Teil aber verkauft. Sein Studium habe er damit finanzieren wollen, nannte er als Begründung.
Eigener Perfektionismus steht ihm im Weg
Richterin und Schöffen nahmen dem Angeklagten seine Reue ab. Deutlich sei zu erkennen, dass der 28-Jährige sich damit schwer getan habe, die „Grenze zur Illegalität zu überschreiten“, so Ursula Brandt. Von daher sah sie keine Wiederholungsgefahr. Sein eigener Perfektionismus sei dem Angeklagten zudem im Weg gestanden. Er habe nicht nur seine Aufzucht-Anlage immer wieder ausgebaut, sondern auch über die Ernten Buch geführt. Für den Staatsanwalt war klar: Die großen Mengen und der erwerbsmäßige Vertrieb sprachen aus seiner Sicht für eine Haftstrafe, wobei er die anfangs von ihm genannten „bis zu vier Jahre“auf zweieinhalb Jahre in seinem Strafantrag reduzierte. „Dabei habe ich ihr positives Verhalten nach der Festnahme berücksichtigt“, so der Staatsanwalt. Der Verteidiger plädierte auf maximal zwei Jahre – und auf eine Aussetzung der Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ihm folgte das Schöffengericht. Allerdings sind damit Auflagen verbunden. So muss der 28-Jährige nicht nur seinen gemachten Gewinn abführen, sondern auch 4000 Euro an einen Suchthilfeverein überweisen.