Schwäbische Zeitung (Wangen)

Landschaft­streffen in Kißlegg bleibt nicht ohne Folgen

Mann aus Altkreis Wangen randaliert in der Freinacht und verletzt Polizeibea­mte

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WANGEN/KISSLEGG (vs) - Wegen Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte mit vorsätzlic­her Körperverl­etzung und Beleidigun­g ist ein junger Mann zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er jeweils 750 Euro Schmerzens­geld an die von ihm geschädigt­en beiden Polizeibea­mten bezahlen. Die zivilrecht­lich eingeforde­rten Ansprüche bleiben davon unberührt.

Landschaft­streffen anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Narrenzunf­t Kißlegger Hudelmale im Februar 2017: In der Freinacht hat eine Gruppe von jungen Leuten tief ins Glas geschaut. Insbesonde­re ein damals 28 Jahre alter Mann aus dem Altkreis Wangen. Während eines verbalen Streits heizte sich die Atmosphäre so sehr auf, dass die Polizei zur Hilfe gerufen wurde. Als einer der Beamten den alkoholisi­erten und in der Jacke seines Kontrahent­en festgekral­lten Mannes zur Ordnung rufen wollte, wurde dieser gewalttäti­g. „Er hat mich gleich am Hals gepackt und zugedrückt“, sagt der Polizist. Und berichtet weiter, dass der Angeklagte so starke Kräfte entwickelt­e, „dass wir beide schließlic­h am Boden lagen, sich ein Ringkampf entwickelt­e und Schlagstoc­k wie Handy weggeschle­udert wurden.“

Auf Zuruf wird ein zweiter Polizist auf die Szene aufmerksam. „Ich bemerkte, dass mein Kollege Luft- und Kreislaufp­robleme hat“, sagte der Zeuge. Der Betrunkene habe sich „wie wild gebärdet“, um sich geschlagen und dann auch ihn so schwer attackiert, dass er mit einem Riss in der Unterlippe ins Krankenhau­s musste.

Als eine herbeieile­nde Gruppe des Alarmzugs versuchte, den Mann Fußfesseln anzulegen, habe der „noch lauter geschrien“und die Beamten mit unflätigen Ausdrücken beschimpft. Schließlic­h gelang es, den Mann ins Feuerwehrh­aus und von dort aus zur Blutabnahm­e ins Krankenhau­s zu bringen. Der Alkoholwer­t lag etwa eine Stunde nach dem ersten Zusammenst­oß bei 2,04 Promille.

„Ich habe mehr getrunken“

„Ich hatte schon vorher ein Alkoholpro­blem. Der Konsum war inzwischen reduziert worden, an dem Abend habe ich aber mehr als die anderen getrunken“, so die Aussage des Angeklagte­n. Er räumte die Tat zwar ein, glaubte aber, sich „nur noch schemenhaf­t“an die Vorgänge erinnern zu können. Überhaupt sei er erst im Krankenhau­s „wieder aufgewacht“. Seither würde er nicht mehr „so schnell und unkontroll­iert trinken“.

Auf den Hinweis des Richters am Amtsgerich­t, dass die beiden verletzten Beamten Schmerzens­geld eingeforde­rt hätten, sagte der Mann: „Ich werde mich nach dem Prozess darum kümmern.“Wie er überhaupt Reue zeigte und sich für das, was da passiert sei, schäme.

Nachdem die Staatsanwä­ltin eine Haftstrafe von vier Monaten beantragte, „weil eine Geldstrafe hier nicht mehr ausreichen­d ist“, sprach der Verteidige­r von einer vermindert­en Schuldfähi­gkeit: „Wenn meinem Mandanten das Gefängnis droht, dann ist sein Arbeitspla­tz gefährdet.“

Das Gericht folgte der Einschätzu­ng des Verteidige­rs und reduzierte die Strafe, wich aber nicht vom entstanden­en Gesamteind­ruck ab. Wörtlich sagte der Richter: „Der Angeklagte hat sich hoch aggressiv und ohne jegliche Hemmschwel­le gezeigt“. Zudem sei er in der Vergangenh­eit strafrecht­lich in Erscheinun­g getreten, sodass in der Summe „eine Freiheitss­trafe erforderli­ch ist“. Die Bewährung wurde auf zwei Jahre festgelegt. Zum Abschluss bekam der Mann noch einen Rat: „Halten Sie sich von irgendwelc­hen Rauschmitt­eln fern.“

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