Stadt Memmingen muss 900 000 Euro zahlen
Streit um Sanierung der Fußgängerzone – Vergleich mit Baufirma geschlossen
MEMMINGEN/KAUFBEUREN - Die Stadt Memmingen muss 900 000 Euro an die Kaufbeurer Baufirma Dobler zahlen, die mit der Sanierung der Memminger Fußgängerzone betraut war. Das Unternehmen hatte im Lauf der Bauarbeiten erhebliche Mehrkosten, für die es die Stadt und deren Planungsunterlagen verantwortlich machte. Nun haben die Kommune und das Unternehmen vor dem Memminger Landgericht einen „widerruflichen Vergleich“geschlossen.
Die Widerspruchsfrist läuft bis Freitag, 28. September. Das heißt: Wenn beide Parteien bis zu diesem Tag keinen Widerspruch beim Landgericht einreichen, muss die Stadt die Summe bis spätestens Montag, 15. Oktober, überweisen.
Michael Birk, der Leiter des städtischen Hauptamtes, erklärte nach der Verhandlung: Nach kommunalrechtlichen Vorgaben handle es sich hierbei um einen Vergleich von grundsätzlicher Bedeutung. Das bedeutet: Einen eventuellen Widerspruch müsste der Stadtrat mit Mehrheit beschließen. Der Vergleich wird dem Gremium also rechtzeitig vor Ablauf der Frist zur Entscheidung vorgelegt.
Mit einem blauen Auge
Seit März 2013 wurde die Fußgängerzone zwei Jahre lang neu gestaltet. Sie war 1972 als eine der ersten ihrer Art in ganz Deutschland gebaut worden. Im April 2015 wurde die sanierte Fußgängerzone schließlich offiziell eingeweiht.
Nach Angaben der Stadt verschlang die Neugestaltung der Flaniermeile rund sechs Millionen Euro. Und nun kommen wohl noch einmal 900 000 Euro hinzu, falls dem Vergleich nicht widersprochen wird. Im Lauf der rund eineinhalbstündigen Verhandlung wurde für Beobachter deutlich: Die Stadt kommt damit sogar noch mit einem blauen Auge davon.
Denn Firmenchef Peter Dobler und seine beiden Anwälte aus der Kanzlei „Krix, Deeg und Müller“aus Augsburg hatten bereits zu Beginn der Verhandlung deutlich gemacht, dass sich die Gesamtforderungen eigentlich auf rund 2,2 Millionen Euro belaufen könnten.
Stark verkürzt dargestellt, hatten sich Stadt und Bauunternehmen seit 2016 über folgenden Punkt gestritten: Wiesen die Planungsunterlagen der Stadt Mängel auf? Und falls ja: Hätten erfahrene Fachleute das nicht früher erkennen müssen?
Das wurde nun nicht endgültig geklärt. War auch nicht nötig, denn: Richter Jürgen Brinkmann, der auch Vizepräsident des Landgerichts ist, demonstrierte die hohe Schule der juristischen Kompromissfindung und baute eine Brücke, über die beide Parteien letztendlich bereit waren zu gehen.
Baufirma hat bessere Aussichten
Der Stadt, für die Tiefbauamtsleiter Gernot Winkler und Rechtsanwalt Edwin Deng erschienen waren, machte der Richter deutlich, dass ohne Einigung eine langwierige Auseinandersetzung drohen würde, bei der das Bauunternehmen bessere Aussichten auf Erfolg hätte. Der Firma signalisierte Brinkmann jedoch, dass sie ohne Einigung womöglich noch lange warten müsste, bis sie überhaupt Geld sehen würde. Denn in einer weiterführenden Verhandlung müssten zahlreiche kleine Posten einzeln beleuchtet werden.
Und so näherten sich beide Parteien nach zwei Beratungspausen nun Schritt für Schritt an. DoblerRechtsanwalt Werner Deeg hatte zuvor darauf verwiesen, dass es bereits im Herbst des vergangenen Jahres hinter den öffentlichen Kulissen den Versuch gegeben habe, zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen. Das bestätigte Edwin Deng, der Anwalt der Stadt.
Zuletzt war dabei nach Angaben der Advokaten die Forderung der Kaufbeurer Firma über 1,2 Millionen Euro im Raum gestanden, die Stadt hatte sich dagegen lediglich dazu bereit erklärt, 500 000 Euro zu zahlen. Aus diesem Grund landete der Fall mit „politischer Brisanz“(Richter Brinkmann) nun vor dem Landgericht.